Schnupfen, Krankheit. Foto: Jürgen Fälchle, Pixabay.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Weiterhin nötig bei Jobcenter und Arbeitsagentur!

Beschäftigte brauchen sich ab 1. Januar 2023 nur noch in der Firma krankzumelden. Aber: Wer Leistungen bei Arbeitsagentur oder Jobcenter erhält, muss dort weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeben. Die kann man auch online einreichen.


Mitteilung von: Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen
Am: 21.12.2022
Online: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/lueneburg-uelzen/startseite


Arbeitsagentur Lüneburg-Uelzen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss auch ab 1. Januar 2023 vorgelegt werden

Beschäftigte, die krank sind, brauchen sich nur noch „krank zu melden“: Ab 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

Aber: Arbeitsagenturen und Jobcenter brauchen weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB)

Für Kund:innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung allerdings nicht. Darauf weisen die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen sowie die Jobcenter in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen hin.

Wer Leistungen bezieht, muss weiterhin beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) einfordern und diese im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit bei Agentur oder Jobcenter vorlegen. Das gilt auch für Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Vorlage einer AUB ist wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können.

Hintergrund: Diese Institutionen sind erst ab 1. Januar 2024 gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Tipp: Bescheinigung online übermitteln

Die Bescheinigung kann auch digital übermittelt werden.


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