Leine rettet Leben. Foto: Christian Storb, Pixabay.

Nachwuchs in der Natur schützen: Ab 1. April Leinenpflicht für Hunde

Hunde an die Leine nehmen, ist gelebter Artenschutz. Denn freilaufende Hunde bedeuten Stress für die Tierwelt, gerade im Frühjahr, wenn Tiere ihren Nachwuchs bekommen. Vom 1. April bis 15. Juli gilt daher: Leinengebot. In Naturschutzgebieten wie am Kalkberg, im Ilmenau- und Hasenburger Bachtal ist das ganze Jahr über Anleinpflicht.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 29.03.2023
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Nachwuchs in der Natur schützen: Hunde ab 1. April an die Leine nehmen

Der Frühling lockt die Menschen in die Natur – und gleichzeitig bekommen viele Tiere jetzt ihren Nachwuchs. Deswegen gibt es die Brut- und Setzzeit: Vom 1. April bis 15. Juli gilt ein besonderer Schutz für Vogelküken und andere wildlebende Tierkinder.

Das bedeutet, Hunde müssen in diesem Zeitraum im Wald und der übrigen freien Landschaft, also den dazugehörigen Wegen und Gewässern, zwingend an der Leine geführt werden.

In Naturschutzgebieten sind Hunde das gesamte Jahr an der Leine zu halten, um die besonders sensible Natur zu schützen.

Landkreis Lüneburg

Der Kontakt mit einem Hund kann die Tierfamilie stören

Freilaufende Hunde können viel Stress für die Tierwelt bedeuten: Tiere, die ihre Jungen aufziehen oder ruhige Orte dafür suchen, reagieren äußerst empfindlich auf Störungen.

Selbst wenn sie abseits der Wege laut sind und das Unterholz durchstöbern, verschrecken sie Muttertiere. Oder sie schnüffeln an einem Rehkitz, was dazu führen kann, dass die Jungtiere von ihren Müttern verstoßen werden und folglich verhungern oder erfrieren.

Appell: Hunde Anleinen ist gelebter Artenschutz

Daher appelliert Maike Mangelsdorf vom Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg: „Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll gegenüber der Natur – was wir schätzen, müssen wir auch schützen. Wenn es keinen Nachwuchs gibt, stirbt eine Art aus.

Deshalb ist es gelebter Artenschutz, wenn Hunde in Feld, Wald und Wiese an der Leine geführt werden.“ Die Nichteinhaltung der Leinenpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Landschaftswarte als Ansprechpartner

Hilfestellung und mehr Informationen geben auch die Landschaftswarte des Landkreises, die in den stadtnahen Naturschutzgebieten rund um Lüneburg unterwegs sind. Sie behalten die Anleinpflicht und andere Regelungen für den Artenschutz im Blick.

Sie sind aber auch gute Ansprechpartner – und mit ihren blauen Landkreis-Westen schon von weitem leicht erkennbar. Damit die Tier- und Pflanzenwelt intakt bleibt, spricht die Wacht auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger an und informiert über die regionale Flora und Fauna.

In Naturschutzgebieten: Hunde immer an die Leine

In Naturschutzgebieten gilt das ganze Jahr über: Hunde gehören an die Leine.

Der Landkreis Lüneburg hat folgende Naturschutzgebiete ausgewiesen:

  • In und um Lüneburg: Kalkberg, Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten, Hasenburger Bachtal.
  • In der Region: Barnstedt-Melbecker Bach, Bennerstedt, Bültenmoor, Dieksbeck, Dümpel an der Landwehr, Elbniederung von Hohnstorf bis Artlenburg, Fehlingsbleck, Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern, Schierbruch und Forellenbachtal, Streitmoor, Wittsaal.

Die Naturschutzgebiete sind vor Ort ausgeschildert und an vielen Tagen von Naturschutzwarten betreut.

Landkreis Lüneburg
Umweltkarte Niedersachsen mit Naturschutzgebietenum Lüneburg. Screenshot: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Umweltkarten Niedersachsen.

Umweltkarte Niedersachsen mit Naturschutzgebieten um Lüneburg. Screenshot: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Umweltkarten Niedersachsen. Zur interaktiven Karte: https://urls.niedersachsen.de/83ui

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