Schlichten statt Richten: Ullrich Seeber neue Schiedsperson für Lüneburg-Süd
Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Schiedspersonen können bei bürgerlich-rechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten schlichten. Das Amtsgericht Lüneburg hat nun Ullrich Seeber als neue Schiedsperson für Lüneburg Süd verpflichtet. Damit tritt er die Nachfolge von Marion Moormann an, die Ende 2022 ihr Amt niederlegte.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 03.05.202
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Foto: Hansestadt Lüneburg
Schlichten statt Richten: Ullrich Seeber neue Schiedsperson für Lüneburg-Süd
Foto: Hansestadt Lüneburg. Ullrich Seeber ist neue Schiedsperson für Schiedsamtsbezirk Lüneburg-Süd.
Schiedspersonen sollen Streitigkeiten wie Nachbarschaftsangelegenheiten und Strafrechtsthemen schlichten, so dass diese im besten Fall gar nicht erst vor Gericht landen. Das Niedersächsische Schlichtungsgesetz besagt, dass in bestimmten Fällen eine Klage beim Gericht nur zulässig ist, wenn ein vorheriger Schlichtungsversuch erfolglos blieb.
Ullrich Seeber wurde nun vom Amtsgericht Lüneburg für den Schiedsamtsbezirk Lüneburg Süd verpflichtet. Damit tritt er die Nachfolge von Marion Moormann an, die Ende 2022 ihr Amt niederlegte.
Seeber freut sich auf seine neue Aufgabe: „Ich wollte schon immer etwas in die Richtung machen und bin sehr gespannt, was mich in Zukunft erwartet.“ Zu erreichen ist Seeber entweder per E-Mail an ullrich.seeber@schiedsperson.de oder per Telefon unter 0174 4712 160.
Zwei Schiedsamtsbezirke: Lüneburg Nord und Lüneburg Süd
Die Hansestadt Lüneburg unterteilt sich in zwei Schiedsamtsbezirke, für die jeweils eine Schiedsperson zuständig ist. Die derzeitige Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Lüneburg Nord ist Dr. Claus Jahnke. Zusätzlich gibt es noch eine stellvertretende Schiedsperson für beide Bezirke – derzeit ist das Anna Bauseneick.
Mehr Information und Kontakt
- Hansestadt Lüneburg: hansestadt-lueneburg.de/schiedsamt
Schiedspersonen in Niedersachsen: Schlichten statt richten
Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Schiedspersonen können bei bürgerlich-rechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten schlichten. Denn seit dem 1. Januar 2010 gilt das Niedersächsische Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung. Es besagt, dass in bestimmten Fällen eine Klage beim Gericht nur zulässig ist, wenn der Versuch einer Schlichtung erfolglos gewesen ist.
Klage ist nur zulässig, wenn Schlichtung erfolglos war
Dies gilt für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsgesetz sowie für folgende Ansprüche aus dem Strafrecht: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses, Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes (sofern es sich nicht um arbeitsrechtliche Angelegenheiten handelt).
Zwei Schiedspersonen und eine Vertretung in Lüneburg
In der Hansestadt Lüneburg sind zwei Schiedspersonen und eine Vertretung tätig. Sie sind als Landesehrenbeamte zur Verschwiegenheit und Neutralität verpflichtet.
In einer ruhigen Gesprächsatmosphäre versuchen die Schiedspersonen, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung ihres Problems zu finden.
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