Familie mit Kind. Foto: Neven Divkovic, Pixabay.

Haben Sie Anspruch auf Kinderzuschlag? – DGB Nord-Ost-Niedersachsen fordert Kindergrundsicherung

Viele Familien hätten Anspruch auf Kinderzuschlag. Aber: Nur ein Drittel der berechtigten Familien beantragt den Kinderzuschlag, so eine Schätzung. Matthias Richter-Steinke, Geschäftsführer DGB-Region Nord-Ost-Niedersachsen, fordert die Einführung der Kindergrundsicherung. Familien sollen die Unterstützung, die ihnen zusteht, gebündelt und einfacher erhalten.


Mitteilung von: DGB-Region Nord-Ost-Niedersachsen – Am: 08.05.2023
Online: https://nordostniedersachsen.dgb.de/


Haben Sie Anspruch auf Kinderzuschlag?

Familien mit knappem oder mittlerem Einkommen haben gegebenenfalls Anspruch auf Kinderzuschlag. Das ist eine erhebliche Entlastung fürs Familienbudget. Denn selbst wenn sie nur Anspruch auf einen einzigen Euro Kinderzuschlag haben, haben die Eltern damit weitere Vorteile:

  • Sie können die Befreiung von Kita-Gebühren beantragen.
  • Sie haben zudem Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Zum Beispiel: Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von Kita oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

Die Bundesregierung schätzte in der Vergangenheit, dass nur 35 Prozent der leistungsberechtigten Familien den Kinderzuschlag beantragen. Bei Geringverdienenden, die ergänzend Bürgergeld erhalten können, betrage die Dunkelziffer bis zu 50 Prozent, erklärt Matthias Richter-Steinke, der Geschäftsführer DGB-Region Nord-Ost-Niedersachsen.

Haben Sie Anspruch auf Kinderzuschlag?

DGB Nord-Ost-Niedersachsen fordert Einführung der Kindergrundsicherung

Kindergrundsicherung: Mindestens 5.789 Kinder in Lüneburg profitieren

Durch eine gut gemachte Kindergrundsicherung würde sich in Lüneburg die Lebenssituation von mehr als 5.789 Kindern und Jugendlichen verbessern. Darauf weist der DGB Region Nord-Ost-Niedersachsen hin.

„Die Ampel-Koalition in Berlin muss sich jetzt endlich auf eine Kindergrundsicherung verständigen und ausreichend Geld dafür bereitstellen. Denn die Familien mit geringem Einkommen in Lüneburg brauchen dringend mehr Unterstützung für ein gutes Aufwachsen ihrer Kinder“, fordert DGB Regionsgeschäftsführer Matthias Richter-Steinke.

Bestehende Leistungen bündeln und bürgerfreundlicher machen

Mit der geplanten Kindergrundsicherung sollen die vielen bestehenden Leistungen für Kinder gebündelt und die Beantragung einfacher und bürgerfreundlicher werden.

„Sozialleistungen dürfen doch nicht nur auf dem Papier stehen. Die Hilfen müssen auch bei allen Familien ankommen, die sie benötigen“, erläutert Richter-Steinke.

Regelsätze für Kinder zu niedrig

Daneben fordert der DGB Region Nord-Ost-Niedersachsen für die Kindergrundsicherung auch höhere Leistungen, als Kinder und Jugendliche heute beim Bürgergeld erhalten.

Dort seien beispielsweise im Regelsatz in Höhe von 348 Euro für ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren nur 4,48 Euro pro Tag für Essen und Trinken vorgesehen. 8,89 Euro gibt’s monatlich für Kino, Kindertheater, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen.

Nur 2,83 Euro monatlich seien für Kinder- und Jugendbücher vorgesehen, rechnet Richter-Steinke und resümiert: „Dass arme Kinder oft nicht mitspielen können, außen vor bleiben, bei der Klassenfahrt zuhause bleiben, weil das Taschengeld fehlt, und in der Schule schlechter mitkommen, ist in einem reichen Land ein Skandal, den wir endlich beenden müssen.“

Knapp 6000 Kinder in Lüneburg leben in Familien, die finanzielle Hilfe bekommen

In Lüneburg lebten Ende 2022 4.035 Kinder und Jugendliche in Familien, die Bürgergeld erhalten. 1.754 Kinder und Jugendliche erhalten den Kinderzuschlag, der an geringverdienende Eltern zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird.

Diese 5.789 Kinder in Lüneburg würden mit den höheren Leistungen der Kindergrundsicherung bessergestellt.

Viele erhalten nicht die Leistungen, die ihnen zustehen

Hinzu kämen noch Familien, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Rechtsanspruch auf Leistungen haben, diese aber nicht beantragen.

Zwar gebe es dazu keine aktuellen, belastbaren Zahlen. Doch Richter-Steinke vom DGB ist sich sicher: „Diese Dunkelziffer ist erheblich.“

So hatte die Bundesregierung in der Vergangenheit selbst geschätzt, dass nur 35 Prozent der leistungsberechtigten Familien den Kinderzuschlag beantragen. Bei Geringverdienenden, die ergänzend Bürgergeld erhalten können, betrage die Dunkelziffer bis zu 50 Prozent.

Geld für Kindergrundsicherung ist Investition in die Zukunft

„Kinderarmut ist bitter und folgenschwer, da sie nicht nur Mangel im Hier und Jetzt bedeutet, sondern den Kindern Entwicklungs- und Zukunftschancen raubt. Nichts verursacht mehr Folgekosten und ist teurer, als Kinderarmut zuzulassen.

Geld für eine Kindergrundsicherung auszugeben, ist auch eine Zukunftsinvestition“, fasst Richter-Steinke zusammen.

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