Mann mit FFP2-Maske. Foto: D.T., Pixabay.

Hansestadt: Krankheitswelle – erhebliche Einschränkungen im Bereich Mobilität

Verschiedene Ämter der Hansestadt hatten in den letzten Tagen krankheitsbedingte Einschränkungen gemeldet. Nun ist auch der Bereich Mobilität betroffen. Man darf wohl davon ausgehen, dass Corona die Ursache ist. Das Gesundheitsamt rät: Wer krank ist, bleibt besser zu Hause. Im Klinikum gilt bereits seit dem 30. Oktober 2023 wieder Maskenpflicht für Besucher:innen.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 23.11.2023
Online: mehr


Wegen Krankheitswelle: Erhebliche Einschränkungen im Bereich Mobilität

Der Bereich Mobilität der Stadtverwaltung ist aktuell und absehbar auch in den kommenden Wochen nur eingeschränkt erreichbar. Grund dafür ist ein sehr hoher Krankenstand unter den Mitarbeitenden.

Die zentrale Rufnummer des Bereichs unter 04131 309 3599 kann daher derzeit nicht besetzt werden. Anfragen sind per E-Mail an mobilitaet@stadt.lueneburg.de zu stellen. Diese werden aber mit erheblicher zeitlicher Verzögerung bearbeitet.

Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.
In dringenden Fällen wenden sich Lüneburger:innen mit ihren Anliegen bitte an die zentralen Kontaktstelle der Hansestadt Lüneburg:

Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 23.11.2023
Online: mehr


Gesundheitsamt rät: Wer krank ist, bleibt besser zu Hause

Herbst und Winter sind Erkältungszeit, das ist traditionell so. Derzeit sind es vor allem Rhino- und Entero-Viren, Corona und Respiratorische Synzytial-Virus-Infektionen (RSV), die die Atemwegserkrankungen verursachen.

Grippe- und Corona-Impfung kombinieren

„Die Grippewelle hingegen ist noch nicht angelaufen“, so Mirja Raschke vom Gesundheitsamt Lüneburg. Daher lohnt es sich auch jetzt noch, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Die Grippeschutzimpfung kann man sehr gut mit der Corona-Impfung kombinieren.

Bei Krankheit andere schützen und zu Hause bleiben

Auch aufgrund der steigenden Zahl von Atemwegserkrankungen richtet das Gesundheitsamt Lüneburg einen eindringlichen Appell an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis: „Wer krank ist, bleibt bitte zu Hause – das gilt für jede Atemwegserkrankung.“

„Wenn trotz Krankheit unbedingt Besorgungen gemacht werden müssen, zum Beispiel in der Apotheke oder im Supermarkt, dann empfehlen wir eine Maske, um Mitmenschen vor einer Ansteckung zu schützen“, so Raschke.

Diese Hinweise helfen nicht nur gegen Corona, sondern gegen alle Atemwegserkrankungen.

Mehr Information und Kontakt

Die Internetseite des Gesundheitsamtes Lüneburg wird laufend aktualisiert. Sie enthält aktuelle Informationen zu Impf- und Testmöglichkeiten, Krankheitsbildern wie Long Covid und Post Covid sowie natürlich zu zahlreichen weiteren Krankheiten.

Mitteilung von: Klinikum Lüneburg – Am: 25.10.2023
Online: https://www.klinikum-lueneburg.de/


Maskenpflicht für Besucher in Patientenzimmern des Klinikums Lüneburg

Steigende Zahl coronapositiver Patienten macht Schutzmaßnahme nötig

Ab Montag, 30. Oktober 2023, sind Besucher des Klinikums Lüneburg verpflichtet, in den Patientenzimmern eine FFP2-Maske (ohne Ventil) oder einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (OP-Maske) zu tragen.

„Am Klinikum steigt aktuell nicht nur die Zahl coronapositiver Patientinnen und Patienten, es kommt auch wieder vermehrt zu SARS-CoV-2-Übertragungen innerhalb des Hauses“, beschreibt Prof. Dr. med. Torsten Kucharzik, Ärztlicher Direktor des Klinikums, die aktuelle Situation.

„Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen wir deshalb in den Patientenzimmern wieder eine Maskenpflicht ein.“

Mit Erkältung oder Corona bitte auf Besuche verzichten

Personen mit Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronatestergebnis werden gebeten, ganz auf Patientenbesuche zu verzichten, bis es ihnen wieder besser geht.

Besuche im Klinikum Lüneburg sind täglich in der Zeit von 13 bis 18 Uhr möglich. Die Besucher werden gebeten, sich vor dem Betreten der Patientenzimmer im jeweiligen Stationszimmer anzumelden. In allen Bereichen des Klinikums gelten weiterhin die Regeln zur Händehygiene.

In bestimmten Fällen Besuche auch außerhalb der festgelegten Zeit möglich

Eine Person zur Geburtsbegleitung, Eltern von Neugeborenen, Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern in der Kinderklinik, enge Angehörige von Palliativpatienten sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger dürfen das Klinikum auch außerhalb der Besuchszeit betreten.

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