Wasser. Foto: Manuel Darío Fuentes Hernández , Pixabay.

Grundwasser-Entnahme durch Firma Paul Lohmann: Öffentlichkeits-Beteiligung bis 3. Januar 2025

Der Chemiekonzern Dr. Paul Lohmann stellt Mineral- und Metallsalze her und benötigt für Kühlung und Produktion am Standort Lüneburg viel Wasser. Das Unternehmen hat die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis dafür beantragt. Dafür findet eine Umweltverträglichkeits-Prüfung und die Beteiligung der Öffentlichkeit statt.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 29.11.2024
Online: mehr – Foto: Symbolbild, Pixabay


Grundwasser-Entnahme durch Firma Dr. Paul Lohmann: Öffentlichkeitsbeteiligung vom 29. November 2024 bis 3. Januar 2025

Das Grundwasser in Lüneburg wird von verschiedenen Akteur:innen genutzt – zur Trinkwasserversorgung, zur Beregnung und zur Produktion und Kühlung von Waren. Einer der großen Nutzer der Ressource Grundwasser in der Hansestadt Lüneburg ist die Firma Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA. Der Chemiekonzern stellt u. a. am Standort Lüneburg Mineral- und Metallsalze her und benötigt für Kühlung und Produktion viel Wasser.

Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeits-Beteiligung

1994 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von 1,1 Millionen Kubikmetern Grundwasser pro Jahr erteilt. Diese läuft jetzt aus und durch die Firma wurde die Verlängerung beantragt. In dem Zusammenhang findet eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab 1. Januar 2025 gestellt

Da die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis zum 31. Dezember 2024 ausläuft, hat das Unternehmen zusätzlich einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt, um die Fortführung des Betriebs am Standort Lüneburg zu gewährleisten. „Gemeinsames Ziel von Hansestadt und Unternehmen ist es, perspektivisch deutlich weniger Wasser zu entnehmen“, erklärt Jürgen Kipke, Fachbereichsleiter für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität. Geplant sei daher eine stufenweise Reduzierung auf 550.000 Kubikmeter pro Jahr bis zum Jahr 2029.

Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht

Die geplante Entnahme erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen. „Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht an dieser Stelle nicht“, erläutert Kipke. Dennoch habe das Unternehmen einen Antrag auf Durchführung einer solchen Prüfung eingereicht, um die Umweltauswirkungen der geplanten Entnahme zu prüfen und die Umweltstandards einzuhalten.

Unterlagen bis 3. Januar zur Einsicht – Einwendungen bis 17. Januar 2025 möglich

Die Unterlagen zum Antrag der Firma sind bis zum 3. Januar 2025 auf dem UVP-Portal des Landes Niedersachsen einzusehen. Interessierte können bis zum 17. Januar 2024 Anmerkungen und Einwendungen zum Verfahren einreichen.

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Die Ergebnisse aus dem Projekt KliBiW Phase 7 belegen, dass die Grundwasserstände in Niedersachsen regional deutlich abnehmen können, wenn zukünftig keine erheblichen Anstrengungen für einen globalen Klimaschutz unternommen werden. (Grafik: NLWKN)

Grafik: NLWKN. Die Ergebnisse aus dem Projekt KliBiW Phase 7 belegen, dass die Grundwasserstände in Niedersachsen regional deutlich abnehmen können, wenn zukünftig keine erheblichen Anstrengungen für einen globalen Klimaschutz unternommen werden.

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