Haus, Geld, Steuer, Grundsteuer. Foto: Gerd Altmann, Pixabay.

Hansestadt zur Grundsteuerreform: Bei Fragen an Telefonservice wenden

Mehr als 26.000 Steuerpflichtige haben in den vergangenen Wochen von der Hansestadt Lüneburg ihren Grundsteuerbescheid für 2025 bekommen. Die Stadt hat dafür eigens einen Telefonservice eingerichtet. Bei Unklarheiten dort einfach telefonisch nachfragen, rät Sebastian Prigge, Fachbereichsleiter Finanzen bei der Hansestadt. Der Hebesatz ist „aufkommensneutral“, die Stadt erzielt dadurch keine zusätzlichen Einnahmen. „Insgesamt 59 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen ab diesem Jahr genauso viel oder weniger als vorher“, so Prigge.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 29.01.2025
Online: mehr – Foto: Symbolbild, Pixabay.


Klagen zur Grundsteuerreform: Hansestadt Lüneburg rät, das Gespräch zu suchen

Mehr als 26.000 Steuerpflichtige haben in den vergangenen Wochen von der Hansestadt Lüneburg ihren Grundsteuerbescheid für 2025 bekommen. Da es für die Steuerpflichtigen der erste Bescheid nach der Grundsteuerreform ist, kommt es vermehrt zu Fragen. Entsprechend ausgiebig ist der eigens eingerichtete Telefonservice der Stadtverwaltung in Anspruch genommen worden. Häufig wurde nach Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten gefragt.

Wer ist die richtige Ansprechperson?

Das Finanzamt Lüneburg ist Ansprechpartner für Fragen zum Grundsteuermessbescheid oder zur Bewertung des Grundstücks. Sebastian Prigge, Fachbereichsleiter Finanzen bei der Hansestadt erklärt: „Sofern lediglich Grund zu der Annahme besteht, dass der Wert des Grundstücks, der sogenannte ‚Messbetrag‘, nicht richtig vom Finanzamt festgesetzt wurde, dürfte eine Klage gegen den von der Hansestadt erlassenen Grundsteuerbescheid kaum Aussicht auf Erfolg haben. Hier wäre das Finanzamt der richtige Ansprechpartner, dort kann ein Antrag auf Neuberechnung gestellt werden.“

Zuerst bei der Hansestadt nachfragen

Wer dagegen feststellt, dass sich die Hansestadt bei der Multiplikation des Messbetrags mit dem Hebesatz verrechnet hat oder der im Grundsteuerbescheid genannte Messbetrag von dem im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes genannten Betrag abweicht, sollte sich an die Hansestadt wenden. Hier werden Fragen zum Grundsteuerbescheid, etwa zum Hebesatz, zu Fälligkeiten oder Lastschriften beantwortet. 

„Bevor eine Klage erhoben wird, ist es empfehlenswert sowie zielführender, sich zunächst unter den auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Stadt zu wenden. In den meisten Fällen wird sich die Angelegenheit dann ganz einfach klären lassen“, betont Prigge.

Hebesatz ist „aufkommensneutral“ – keine zusätzlichen Einnahmen für die Stadt

Die Vermutung einiger Anrufenden, die Hansestadt nehme durch die Reform mit der Grundsteuer mehr Geld ein, trifft übrigens nicht zu. Die Summe aller Grundsteuerzahlungen bleibt gleich. Dafür sorgt der so genannte „aufkommensneutrale Hebesatz“, der vom Rat der Hansestadt beschlossen wurde und zur Berechnung der Grundsteuer verwendet wird.

Die meisten zahlen genauso viel oder sogar weniger

Tatsächlich ist es so, dass all denjenigen Steuerpflichtigen, die ab sofort mehr Grundsteuer zahlen müssen, etliche gegenüberstehen, für die die Grundsteuer sogar gesunken ist: „Insgesamt 59 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen ab diesem Jahr genauso viel oder weniger als vorher“, weiß Marco Busch, Bereichsleitung Steuern.

Hintergrund: Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Dass die Berechnung der Grundsteuer verändert wird, war keine Entscheidung der Hansestadt Lüneburg, wie manche Anrufende ebenfalls vermuteten. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die bisherige Berechnung ungerecht ist.

Unterschiedliche Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage – durch teilweise jahrzehntelang unveränderte Einheitswerte aus den 60er oder 70er Jahren – war nach dem bisherigen Modell keine Seltenheit. Dies gleicht sich ab 2025 nun an. Die veralteten Einheitswerte gelten als verfassungswidrig.

Mehr Information und Kontakt

Die Hansestadt Lüneburg hat auf ihrer Internetseite wichtige Infos zur Grundsteuer und zum in Niedersachsen angewendeten Berechnungsmodell zusammengestellt. Unter der Telefonnummer, die im jeweiligen Grundsteuerbescheid abgedruckt ist, stehen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung zudem weiterhin telefonisch zur Verfügung.

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