
Leben und Wohnen zu teuer: Studierende bitten um Unterstützung bei Online-Petition
Immer mehr junge Erwachsene können sich Wohnen und Studieren in Lüneburg nicht mehr leisten. Günstigere Mensa-Preise, die Abschaffung der „Studiengebühr durch die Hintertür“ und mehr bezahlbaren Wohnraum – das fordern die niedersächsischen Studierendenvertretungen in ihrer Petition an den Landtag Niedersachsen. Unterstützen mindestens 5000 Personen diese Petition, werden sie in einer Ausschusssitzung angehört. „Bitte unterschreiben“, lautet daher ihr Appell.
Mitteilung von: AStA der Universität Lüneburg – Am: 25.03.2025
Online: https://www.asta-lueneburg.de/ – Foto: AStA Lüneburg
Petition an den Landtag Niedersachsen: Studierende in Lüneburg fordern dringend Entlastung
In den vergangenen Jahren sind die Lebenshaltungskosten für Studierende in Niedersachsen – und insbesondere in Lüneburg – drastisch gestiegen. „Lüneburg hat die höchsten WG-Mieten in ganz Niedersachsen. Dazu ist das Mensaessen seit Januar 2025 fast doppelt so teuer wie letztes Jahr. Denn das Land Niedersachsen hat die Soforthilfe der Studierendenwerke aus der Pandemie nicht verlängert. Immer mehr von uns können sich das Leben und Studium in Lüneburg nicht mehr leisten“, beschreibt AStA-Sprecher Theo Lohse die prekäre Situation vieler Studierender. Besonders betroffen sind Studierende aus armen Familien und dem Ausland.
Der Allgemeine Student*innenausschuss (AStA) der Universität Lüneburg unterstützt daher die Petition „Maßnahmen zur Entlastung von Studierenden in Niedersachsen“, die die LandesAStenKonferenz (LAK) Niedersachsen an den Landtag richtet. Bis zum 9. April 2025 müssen mindestens 5000 Personen unterschrieben haben, damit die Studierendenvertretung ihr Anliegen im Ausschuss vortragen kann.
- Online-Antragssystem Niedersachsen: Öffentliche Petition zur Entlastung von Studierenden in Niedersachsen
Bezahlbarer Wohnraum, günstigere Mensapreise und Ausbau der psychologischen Beratungsangebote gefordert
„Das Land Niedersachsen muss mehr Geld für die Studierendenwerke bereitstellen, damit sich Studierende in den kommenden Jahren überhaupt noch ein Studium in Niedersachsen leisten können. Konkret müssen mehr bezahlbarer Wohnraum, günstigere Mensapreise und ein Ausbau der psychologischen Beratungsangebote gefördert und finanziert werden“, fasst AStA-Sprecherin Denise Granzow die Forderungen der Studierenden zusammen.
„Bitte unterschreiben und teilen Sie diese Petition mit allen Menschen in Ihrem Leben. Denn vielleicht führt diese Petition und deren Forderungen dazu, dass Ihr Kind oder Freund*in sich in Zukunft noch ein Studium in Niedersachsen leisten kann!“, bittet ihr Kollege Theo Lohse.
Hintergrund: Petition der LandesAStenKonferenz an den niedersächsischen Landtag
Der Allgemeine Studentinnenausschuss der Universität Lüneburg, kurz AStA, ist die soziale, kulturelle und (hochschul-)politische Interessenvertretung der Studierenden der Universität Lüneburg. Er unterstützt die Petition der LandesAStenKonferenz Niedersachsen (LAK), einem freiwilliger Zusammenschluss von niedersächsischen ASten.
Gemeinsam fordern die niedersächsischen Studierendenvertretungen konkrete Maßnahmen von der Landesregierung: die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags und der Langzeitstudiengebühren als „Studiengebühr durch die Hintertür“, einen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte (TVStud), den Ausbau von psychologischen Beratungsangeboten, die Wiedereinführung des Niedersachsen-Menüs für 2,50 Euro, eine inflationsangepasste Erhöhung der Grundfinanzierung der Studierendenwerke in Niedersachsen um 25 Prozent und mehr Wohnheimplätze.
- Online-Antragssystem Niedersachsen: Öffentliche Petition zur Entlastung von Studierenden in Niedersachsen
Landtag Niedersachsen: Petitionen als „äußerst wichtiges Kontrollinstrument“
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert jeder Person das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden (= Petitionen) an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretungen, die Parlamente, zu wenden. Die Abgeordneten erfahren so die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger und auch, welche ihrer gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall möglicherweise nicht bewähren. Da auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist, das beste Gesetz Mängel aufweisen kann und selbst die umfangreichste Verordnung einen bestimmten Sonderfall vielleicht nicht berücksichtigt, ist das Petitionsrecht ein äußerst wichtiges Kontrollinstrument.
Unterstützen mindestens 5000 Personen eine öffentliche Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist, dann hört der Petitionsausschuss die Petentin oder den Petenten in einer Ausschusssitzung mündlich an. Das abschließende Beratungsergebnis veröffentlicht der Landtag auf seiner Internetseite.
Weiterlesen: Landtag Niedersachsen: Petitionswesen in Niedersachsen
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