Lüneburg von oben - Luftbild. Foto: Jörg Mandt, Pixabay.

Hansestadt Lüneburg informiert: Sozialer Wohnungsbau und Förderquoten

Die Debatte war kontrovers, das Thema komplex: Anlass war ein neues Konzept der Verwaltung zur kommunalen Wohnraumförderung. Die Hansestadt stellt klar: Die kommunale Wohnraumförderung in Lüneburg bleibt natürlich bestehen. Auch die Förderhöhe bleibt bei 200.000 Euro pro Jahr – wie seit 2019 (mit Ausnahme des Jahres 2021). Zur Klärung hat die Hansestadt grundlegende Fakten zum sozialen Wohnungsbau und Förderquoten in Lüneburg zusammengestellt.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 19.06.2025
Online: mehr – Foto: Jörg Mandt, Pixabay. Luftbild der Lüneburger Innenstadt.


Sozialer Wohnungsbau, Förderungen der NBank und die 30-Prozent-Quote

Wichtige Fakten zum Thema bezahlbarer Wohnungsbau

Das Thema ist komplex und die Debatten sind kontrovers: Anlass für die aktuelle Diskussion war eine Novelle der Verwaltung zur kommunalen Wohnraumförderung. Die Hansestadt Lüneburg stellt in diesem Kontext klar: Die kommunale Wohnraumförderung in Lüneburg bleibt natürlich bestehen. Auch die Förderhöhe bleibt unverändert bei 200.000 Euro pro Jahr. Die Höhe beschließt der Rat jeweils im Rahmen der Haushaltsverhandlungen – sie liegt seit 2019 unverändert bei 200.000 Euro (mit Ausnahme von 2021, da waren es nur 100.000 Euro).

Kommunale Förderung wird an Vorgaben der NBank angepasst – Rat stimmte Vorlage zu

Es ist nun erforderlich, diese kommunale Wohnraumförderung an die aktuellen Förderbedingungen der NBank anzupassen. Bauausschuss und Verwaltungsausschuss haben der Novelle bereits mehrheitlich zugestimmt. Die finale Entscheidung traf der Rat am in der Sitzung am 19. Juni 2025.

Demnach werden die Fördersummen pro Wohnung steigen. Die Förderung wird künftig auf mehrere Projekte verteilt. Es werden maximal 4 Wohnungen pro Bauprojekt gefördert, um auch Anreize für Bauherr:innen von kleinen oder mittleren Bauprojekten zu bieten.

Millionen-Förderung durch NBank in Lüneburg

Die kommunale Wohnraumförderung ist nur eine kleine Ergänzung zur Landesförderung (NBank), die über die Wohnraumförderstelle der Hansestadt verwaltet wird. Die jährlichen Fördersummen bei der NBank lagen 2023 bei 2,5 Millionen Euro, 2024 bei knapp 14 Millionen Euro. Für 2025 liegen bereits jetzt Anträge über 16,6 Mio. Euro vor.

30-Prozent-Quote beim mietpreisgebundenen Wohnraum

Die Stadt fordert immer, wenn es rechtlich möglich ist, von Investor:innen ein, dass sie 30 Prozent ihrer Neubauten im mietpreisgebundenen Wohnungsbau erstellen. Das wird in städtebaulichen Verträgen geregelt. Diese 30-Prozent-Quote wurde vom Rat festgelegt. Sie wird z. B. im Hanseviertel und in Wienebüttel umgesetzt.

Kommunaler Wohnungsbau durch Stadt-Tochter LüWoBau

Die städtische Tochter LüWoBau baut mietpreis- und belegungsgebundene Sozialwohnungen in Lüneburg. In den vergangenen zehn Jahren sind so 307 Wohnungen entstanden. Weitere 20 werden im Herbst 2025 dazukommen. Ein Großteil der LüWoBau-Wohnungen ist wohngeldfähig. Das bedeutet, dass die Miete so niedrig ist, dass eine Wohngeldbezuschussung erfolgen kann. Auch Menschen ohne Wohnberechtigungsschein können in diese Wohnungen einziehen.

Sozialwohnungen und wohngeldfähige Wohnungen

Sozialwohnungen sind mietpreisgebunden. Sie dürfen nur zu begrenzten Quadratmeter-Preisen vermietet werden und nur an Menschen, die einen Wohnberechtigungsschein haben und damit nachgewiesen haben, dass sie geringe oder mittlere Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Zum Teil haben Investor:innen eine Förderung durch die NBank in Anspruch genommen. Daher können die Wohnungen nur mit Wohnberechtigungsschein bezogen werden und zählen damit ebenfalls zu den „Sozialwohnungen“. Über die Förderung der NBank erwirbt die Stadt das Belegrecht. Sie darf also mitbestimmen, wer in diese Wohnungen einziehen darf.

Die Sozialleistung Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Dabei gelten Miethöchstbeträge. Die 30 Prozent mietpreisgebundenen Wohnungen von Investor:innen, die zum Beispiel im Hanseviertel und in Wienebüttel gebaut werden (sollen), liegen unter der Höchstgrenze und sind damit wohngeldfähig. Das gilt auch für den Großteil der LüWoBau-Wohnungen. Der Bezug ist hier auch ohne Wohnberechtigungsschein möglich.

Neues Wohnraumbüro als zentrale Anlaufstelle

Das neue Wohnraumbüro ist die zentrale Anlaufstelle für alle Bereiche der Stadtverwaltung sowie für Bürger:innen. Dort werden Konzepte erarbeitet, die sich an Erfolgsrezepten aus anderen Kommunen anlehnen.

Mehr bei Lüne-Blog

Lünepedia: Wohnen

Der Lüneburger Wohnungsmarkt ist angespannt und von hohen Mieten geprägt. Zudem nimmt die Bevölkerung in der Stadt und im Landkreis Lüneburg zu. Das Wohnungsangebot reicht von privaten Wohnungsunternehmen über Wohnungsgenossenschaften bis zu Wohnprojekten.

Ein Grund hierfür ist die Lage Lüneburgs in der Metropolregion Hamburg. Besonders um den Oktober ist es jedes Jahr schwer, eine freie Wohnung oder ein WG-Zimmer zu finden, da in dieser Zeit viele der etwa 1400 neuen Erstsemester-Studierenden der Leuphana Universität nach Lüneburg ziehen. 

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Kategorie:Wohnen

Ergänzung oder Korrektur? Bitte Mail an redaktion@luene-blog.de – danke!
Lüne-Blog veröffentlicht Pressemitteilungen, Berichte und Veranstaltungshinweise von Parteien, Verbänden und Zusammenschlüssen: https://luene-blog.de/ueber-uns/

Lüne-Blog kannst du auch lesen bei:

Lüne-Blog bei Telegram Mastodon

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Im Rahmen der DSGVO notwendige Bedingungen - bitte lesen und akzeptieren:
Wenn du das Formular abschickst, werden Name, E-Mail-Adresse und der eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen wirf bitte einen Blick in die Datenschutzerklärung: mehr

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..