Wahlkreuz für Betriebsrat. Foto: NGG.

Betriebsräte gründen für Betriebe im Landkreis: Gewerkschaft leistet Unterstützung

Ankreuzen in eigener Sache: Beschäftigte im Landkreis Lüneburg sollen einen Betriebsrat gründen, wenn es noch keine Arbeitnehmervertretung gibt. „Ab fünf Beschäftigten kann und sollte es einen Betriebsrat geben“, sagt Steffen Lübbert von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und bietet Unterstützung an. 


Mitteilung von: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Lüneburg – Am: 15.07.2025
Online: https://lueneburg.ngg.net/ – Foto: NGG Region Lüneburg


Viele der 4.650 Unternehmen im Landkreis Lüneburg haben ein „Betriebsrats-Vakuum“

Im Landkreis Lüneburg arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur rund 73.690 Beschäftigte in rund 4.650 Betrieben. „Aber längst nicht alle haben in ihren Jobs eine starke Stimme gegenüber dem Chef: Viele der Beschäftigten im Kreis Lüneburg haben keine Arbeitnehmervertretung“, sagt Steffen Lübbert von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Dabei ist jedes ‚Betriebsrats-Vakuum‘ eine vertane Chance“.

Betriebsrat von Vorteil für das Unternehmen 

Denn gerade Betriebsräte seien gut für die Unternehmen: „Vom Ärger über die Arbeitszeit bis zum besseren Arbeitsschutz – ein Betriebsrat packt die heiklen Themen im Unternehmen an. Er kümmert sich darum, dass die Azubis vernünftig ausgebildet und anschließend übernommen werden. Und genauso um die Beschäftigten, denen die Arbeit über den Kopf wächst“, sagt Lübbert. Ein Betriebsrat sei das „Scharnier zwischen Belegschaft und Chefetage – ein Sprachrohr der Beschäftigten gegenüber dem Chef“, so der Geschäftsführer der NGG Lüneburg.

Änderungen bei den Arbeitsbedingungen haben Auswirkungen auf viele Betriebe

Die Situation vieler Beschäftigter sei durchaus kritisch: Viele Branchen im Kreis Lüneburg spürten bereits die aktuelle Wirtschaftskrise. Außerdem plane die neue Bundesregierung Änderungen für Arbeitsbedingungen. Wenn zum Beispiel von der täglichen Höchstarbeitszeit abgerückt wird, dürfte das Auswirkungen auf viele Betriebe im Kreis haben, so die Gewerkschaft.

Bedeutung des Betriebsrats wird zunehmen

„Gerade deshalb ist es jetzt wichtig, dass es einen Betriebsrat gibt. Der macht das, was ein einzelner Beschäftigter nicht kann: Er setzt sich bei der Unternehmensleitung für die Interessen der gesamten Belegschaft ein. Und er kümmert sich auch um Einzelfälle – um individuelle Probleme von Beschäftigen“, sagt Steffen Lübbert. Ein Betriebsrat sei wichtig für den reibungslosen Ablauf und für das Klima im Unternehmen. Er mache gerade auch in Krisenzeiten „Jobs sicherer und besser“.

Betriebsrat für Unternehmen ab fünf Beschäftigten

Die NGG appelliert daher an die Unternehmen im Kreis Lüneburg, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, jetzt eine Arbeitnehmervertretung zu gründen: „Ab fünf Beschäftigten kann und sollte es einen Betriebsrat geben. Je mehr Beschäftigte es gibt, desto mehr können sich auch im Betriebsrat engagieren“, sagt Lübbert.

Jetzt Betriebsrat gründen für die nächsten fünf Jahre: Gewerkschaft leistet Unterstützung

Dort, wo es bereits einen Betriebsrat gebe, werde dieser im kommenden Jahr neu gewählt. Wer jetzt aber im Kreis Lüneburg einen Betriebsrat gründe, stelle damit schon heute die Weichen für die nächsten fünf Jahre: Denn jetzt neu gegründete Betriebsräte stehen erst 2030 zur Wahl an.

Von Hotels bis zur Ernährungswirtschaft – die NGG Lüneburg bietet für ihre Branchen eine „Starthilfe“ für die Gründung eines Betriebsrats an.

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  • Mini-Job ist keine „Arbeit 2. Klasse“ – Tipps und Infos der Gewerkschaft NGG – 16.06.2024
    Die über 16.000 Mini-Jobber im Landkreis Lüneburg hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Blick und informiert: Auch im Minijob hat man Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Zuschläge. Wer bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit macht wie regulär Beschäftigte, hat auch Anspruch auf den gleichen Lohn.

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