Freizeitsport auf Gewässern in Niedersachsen: Boot fahren auf dem Fluss Hase. Foto: NLWKN.

NLWKN: „Flüsse sind keine Freizeitparks“ – Vorsicht an Gewässern

236 Menschen kamen dies Jahr bis Juli 2025 beim Baden ums Leben, so die DLRG – weniger als im Vorjahr und zwar wegen des schlechten Wetters. An niedersächsischen Gewässern ist Baden und Freizeitsport erlaubt. Aber: „‚Erlaubt‘ heißt lange nicht ‚ungefährlich‘. Sicher schwimmen lässt sich in Freibädern und bewachten, ausgewiesenen Badestellen“, weist der NLWKN hin und bittet um Vorsicht. Eltern werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht aktiv wahrzunehmen.


Mitteilung von: Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Am: 24.07.2025
Online: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ –  Foto: NLWKN


„Flüsse sind keine Freizeitparks“: NLWKN weist auf Gefahren an Gewässern hin

Foto: NLWKN. Drei Ruderboote auf dem Flüsschen Hase. Viele niedersächsische Gewässer, wie beispielsweise die Hase, locken Menschen an. Freizeitaktivitäten um das Wasser bereiten Spaß. Die Gefahren dürfen aber nicht unterschätzt werden. 

Gerade jetzt im Sommer verbringen viele ihre Freizeit an niedersächsischen Gewässern. Das kühle Nass bereitet Spaß, birgt aber auch Gefahren. Mit Sorge beobachten Beschäftigte des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) leichtsinniges Verhalten an den vom NLWKN gepflegten Gewässern.

Immer wieder unterschätzen Erholungssuchende die natürlichen Gefahren oder ignorieren sogar Warnschilder. Gefährliche Situationen sind die Folge. Deshalb weist der NLWKN anlässlich des „World Drowning Prevention Day“ (25. Juli 2025) und der aktuellen Sommer- und Ferienzeit auf die Gefahr des Ertrinkens sowie anderer Unfälle hin und bittet alle um besondere Vorsicht.

Vorsicht bei allen Aktivitäten rund um das Wasser

„Wasser ist Leben – aber auch lebensgefährlich. Das weiß nur zu gut, wer wie die Beschäftigten des NLWKN, jeden Tag für, an, auf und manchmal sogar in Gewässern arbeitet. Nicht wenige von uns betreiben selbst gerne Wassersport. Aber: Ein Fluss ist kein Freizeitpark. Ganz besondere Gefahren bestehen an Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Dükern, Hafenanlagen und Brücken“, betont Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN. Düker sind Bauwerke, die ein Gewässer unterirdisch unter einem anderen Gewässer oder einem Bauwerk hindurchleiten.

NLWKN rät: Besser nicht in offenen Flüssen baden

Das niedersächsische Wassergesetz erlaubt grundsätzlich das Baden und einige weitere unmotorisierte Wassersportarten, wie beispielsweise Paddeln, in und auf den „natürlichen fließenden Gewässern“. Das bedeutet aber nicht, dass das Baden in Flüssen ungefährlich ist. Im Gegenteil: Der NLWKN rät davon dringend ab. Denn sowohl das Wasser selbst wie auch Hindernisse sowie Müll über und unter Wasser können schnell zur tödlichen Gefahr werden, insbesondere in den Bereichen, in denen erhöhte Strömungen herrschen.

Sicher schwimmen in Freibädern und ausgewiesenen Badestellen

„‚Erlaubt‘ heißt lange nicht ‚ungefährlich‘. Sicher schwimmen lässt sich in Freibädern und bewachten, ausgewiesenen Badestellen. Das zeigen auch die jährlichen Statistiken der DLRG über Ertrinkungsunfälle“, erklärt Drosten. Der NLWKN bittet alle um besondere Vorsicht, um die Einhaltung der Verbote sowie um eine verantwortungsbewusste Freizeitgestaltung. Eltern werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht aktiv wahrzunehmen.

Naturschutz und andere Maßgaben beachten: Unbedingt im Vorfeld informieren

Der NLWKN weist zudem darauf hin, dass der sogenannte Gemeingebrauch lokal aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Natur verboten oder eingeschränkt werden kann. Dies wird dann durch entsprechende Verordnungen, unter anderem auch durch Gemeingebrauchsverordnungen, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietsverordnungen, festgelegt. Diese sind bei den Unteren Naturschutzbehörden einsehbar.

Baden und Wassersport auf Seen, an Talsperren und in Kanälen nicht erlaubt – Ausnahmeregelungen örtlich möglich

Wer schwimmen, rudern oder paddeln will, sollte sich also im Vorfeld sorgfältig informieren und stets vorsichtig sein. Das eigene Verhalten hilft, sich, andere und die Natur zu schützen. Auf Seen, an Talsperren und in Kanälen gilt: Baden und Wassersport sind grundsätzlich nicht erlaubt. Für einige Seen und Kanäle haben die zuständigen Behörden aber in sogenannten Gemeingebrauchsverordnungen Nutzungen erlaubt und geregelt.

Mehr Information und Kontakt

An natürlichen fließenden Gewässern – außer Talsperren und Wasserspeichern – darf jedermann den sogenannten Gemeingebrauch ausüben. Unabhängig davon, wem das Gewässer gehört, darf man baden, tauchen, Boote ohne Eigenantrieb fahren usw. Darüber hinaus kann der Gemeingebrauch auf anderen Gewässern, wie zum Beispiel Seen, zugelassen werden.

  • NLWKN: Gemeingebrauch an Gewässern – Verordnungen
  • tagesschau.de: DLRG-Zwischenbilanz – Verregneter Juli – weniger Badetote – 07.08.2025
    Seit Jahresbeginn sind weniger Menschen beim Baden ums Leben gekommen als vor einem Jahr. Ein Grund: das schlechte Wetter im Juli. Doch die DLRG warnt: Leichtsinn und Übermut werden gerade jungen Männern oft zum Verhängnis.
  • Landkreis Lüneburg: Badegewässer im Landkreis
    Das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg überwacht das Wasser zum Schwimmen und Baden im Landkreis Lüneburg: Frei- und Hallenbäder, Naturbäder, Kleinbadeteiche und EU-Badegewässer.
  • Quadrat Lüneburg: Lüneburger Gruben – Der Kreidebergsee
    Der Abbau von Kalk und Gips an diesem Ort wird schon seit Jahrhunderten vorgenommen, erstmals erwähnt 1398. Früher war der Kreidebergsee eine Tongrube, in die später Bauschutt abgeladen wurde. Aus Sicherheitsgründen ist das Baden im Kreidebergsee verboten. Striktes Angelverbot soll den Artenreichtum schützen.

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  • Zum Abkühlen: Freibäder und Badeseen in und um Lüneburg – 09.07.2023
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Foto: NLWKN. Baden in Seen und Flüssen ist zwar grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen aber beachten: Ganz besondere Gefahren bestehen an Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Dükern, Hafenanlagen und Brücken.

Foto: NLWKN. Baden in Seen und Flüssen ist zwar grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen aber beachten: Ganz besondere Gefahren bestehen an Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Dükern, Hafenanlagen und Brücken.

Lünepedia: Kreidebergsee

Der Kreidebergsee befindet sich nördlich der Innenstadt Lüneburgs und westlich der Hamburger Straße. Somit liegt er in dem Lüneburger Stadtteil Kreideberg. Aufgrund seiner Nähe zur Innenstadt gilt der bis zu 30 Meter tiefe See bei den Bewohner*innen Lüneburgs als Naherholungsgebiet. Entstanden ist der Kreidebergsee durch den Kalk- und Gipsabbau. Die Ablagerungen, die hier gefunden werden können, sind bis zu 27 Millionen Jahre alt. In diesen Kalkgesteinen wurden zudem bereits mehrere Fossilien von Moostierchen, Armfüßlern oder auch Seeigeln gefunden. Aufgrund des Salzstocks, der unter Lüneburg liegt, ist der Kreidebergsee viel salziger als die meisten anderen Flachlandseen in Norddeutschland. Das Baden im Kreidebergesse ist hinsichtlich fehlender Sicherheit verboten.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Kreidebergsee

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