
Recht auf Ganztagsbetreuung ab 2026: In Lüneburg flächendeckende Betreuung geplant
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschüler der ersten Klasse das Recht auf Ganztagsbetreuung. An Ganztagsschulen stellt das Land Niedersachsen das Angebot kostenfrei zur Verfügung, an Halbtagsschulen bliebe es für die Eltern kostenpflichtig. Vorhaben der Stadt: Alle Grundschulen als Ganztagsschulen ausbauen. Das erläuterte Sozialdezernentin Gabriele Scholz in der gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss am Donnerstag, 4. September 2025.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 05.09.2025
Online: mehr – Foto: falco, Pixabay. Klassenzimmer in der Grundschule (Beispielfoto).
Hansestadt plant flächendeckende Ganztagsbetreuung
„Unser Ziel ist es, allen Kindern in der Hansestadt ein kostenloses und gutes Betreuungsangebot machen zu können“, kündigte Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch in der Ratssitzung am 28. August 2025 an. In der gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss am Donnerstag, 4. September 2025, stellte die Verwaltung nun vor, wie die Umsetzung des künftigen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gelingen kann: Indem alle Grundschulen Ganztagsschulen werden.
Dazu bedürfe es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Politik, Verwaltung, Schulen, Regionalem Landesamt für Schule und Bildung und den Kooperationspartnern, machte Sozialdezernentin Gabriele Scholz in der Sitzung deutlich.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Ab 1. August 2026 zunächst für die ersten Klassen
2021 hat der Bund das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben ab dem 1. August 2026 zunächst die Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen. An fünf Tagen pro Woche steht ihnen im kommenden Schuljahr eine Betreuung für bis zu acht Stunden inklusive Unterrichtszeit zu.
In den Folgejahren wird das Jahrgang für Jahrgang auf weitere Klassenstufen ausgeweitet. Grundschulkinder in Lüneburg, die jetzt bereits eine nachschulische Betreuung in Anspruch nehmen, sollen diese auf jeden Fall auch weiterhin nutzen können.
Bei Ganztagsschulen kostenfrei, bei Halbtagsschulen kostenpflichtig
Die Kommunen als Schul- und Jugendhilfeträger müssen das Ganztagsförderungsgesetz umsetzen. Das Land Niedersachsen hat seinen Kommunen angeboten, entsprechende Betreuungsangebote über Ganztagsschulen auszubauen und dafür personelle oder finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Nur in diesem Fall ist das Angebot für Eltern kostenfrei. Bei Halbtagsschulen bliebe das nachschulische Betreuungsangebot weiterhin für die Eltern kostenpflichtig.
Ziel: Alle Lüneburger Grundschulen als Ganztagsschulen
„Unser Ziel ist daher, dass alle Lüneburger Grundschulen auch Ganztagsschulen werden bzw. die bereits existierenden Ganztagsschulen ihr bisheriges pädagogisches Konzept ausweiten“, so Gabriele Scholz. Die Hansestadt Lüneburg hat sich bereits 2008 auf den Weg gemacht, ihre Grundschulen in Ganztagsschulen umzuwandeln.
Aktuell sind sechs Lüneburger Grundschulen Ganztagsschulen (Hasenburger Berg, Häcklingen, Im Roten Felde, Igelschule, St.-Ursula-Schule und Anne-Frank-Schule). Die Grundschule Lüne wird noch in diesem Jahr einen Antrag auf Umwandlung in eine Ganztagsschule stellen. Die Grundschulen Kreideberg, Am Sandberg (Ochtmissen), Hermann-Löns und Heiligengeistschule sind derzeit Halbtagsgrundschulen mit anschließender Hort- oder anderer nachschulischer Betreuung.
Vier verbliebene Halbtagsgrundschulen: Antrag auf Umwandlung zur Ganztagsgrundschule stellen
„Wir wünschen uns, dass auch die vier noch verbliebenen Halbtagsgrundschulen den Antrag auf Umwandlung zur Ganztagsgrundschule stellen. So wird das Land bei der Aufgabe der Ganztagsbetreuung in finanzielle Mitverantwortung genommen und der Zufluss von Landesmitteln gesichert“, sagt Oberbürgermeisterin Kalisch.
„Eine flächendeckende kostenlose Betreuung über Ganztagsschulen entlastet die Familien finanziell, fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, schafft eine Betreuungs- und Bildungsgerechtigkeit und stärkt letztlich die einzelnen Schulstandorte“, macht Kalisch deutlich.
Bedarfsgerechte Lösungen umsetzen
Für die Ganztagsbetreuung ist rechtlich ein Betreuungsschlüssel von 1:26 möglich – also eine verantwortliche Person für 26 Kinder. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Schlüssel nicht überall für die Nachmittagsbetreuung passend. Die Hansestadt als Schulträger möchte mit den Schulen und den Trägern von nachschulischen Betreuungen klären, wie ein bedarfsgerechter und schulindividueller Betreuungsschlüssel erreicht werden kann.
Die Hansestadt Lüneburg wird auch weiterhin die Ganztagskoordination an den Schulen finanzieren und zusätzlich schulindividuelle Zuschüsse zahlen, damit jeweils eine bedarfsgerechte Lösung umgesetzt werden kann. „Dazu werden wir mit den Schulen, dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung, den Elternvertretungen, anderen Betreuungseinrichtungen und unserer Gebäudewirtschaft in Gesprächen sein“, so Gabriele Scholz weiter.
Auch Hansestadt kann als Schulträger Antrag auf Ganztag stellen
Da bei Grundschulen, die nicht selbständig den Ganztag beantragen, auch die Hansestadt als Schulträger den Antrag stellen kann, sollen im Herbst zunächst der Schulausschuss und der Verwaltungsausschuss darüber beraten, bevor der Rat der Hansestadt im November dazu einen Beschluss fasst. Bis zum 1. Dezember 2025 kann die Hansestadt die Anträge auf Ganztag für die Grundschulen stellen und damit eine Grundlage legen, damit es ab Sommer 2026 in Lüneburg flächendeckend ein kostenloses und gutes Betreuungsangebot gibt.
- Hansestadt Lüneburg: Schulen
- Lüne-Blog: Stadt- und Kreiselternrat Lüneburg: Investitionen in hitzefeste Schulbauten und Ganztagsbetreuung gefordert – 20.08.2025
Der Landeselternrat setzt sich ein für die Interessen der Eltern von Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen. Angekündigte Fördersummen des Landes an die Kommunen sollten insbesondere für hitzefeste Schulbauten und die Ganztagsbetreuung eingesetzt werden, fordern Miriram Kaschel vom Landes- und Stadtelternrat und Marco Sievers vom Kreiselternrat Lüneburg. - Kultusministerium Niedersachsen: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 – 01.09.2023
Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt. Dieser wird in den nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet und soll mit Beginn des Schuljahres 2029 abgeschlossen sein.

Foto: Martin Schwanitz, PI Lüneburg. Schulweglotsen in Melbeck im Einsatz. Die Schulweglotsen in Melbeck sichern den Zebrastreifen vor der Schule. Das Team sucht noch Verstärkung, Der Dienst dauert etwa eine halbe Stunde. Mehr Information: mehr
Lünepedia: Schulen in Lüneburg
In Lüneburg gibt es kommunale und private Schulen.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Schulen
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