
Grüne Ratsfraktion Lüneburg zum Erbbaurecht: Faire und transparente Lösung finden
Rund 3500 Grundstücke in Lüneburg gehören nicht den Eigentümer*innen der Häuser, die darauf stehen, sondern sind sogenannte Erbpachtgrundstücke – dafür muss Pachtzins gezahlt werden. Grundlage dafür ist der Bodenrichtwert. Und der ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Bündnis 90/Die Grünen wollen sich für eine praxistaugliche und gerechte Lösung einsetzen.
Mitteilung von: BÜNDNIS 90 / Die Grünen Lüneburg – Am: 06.10.2025
Online: https://gruene-lueneburg.de/home/blog/ – Foto: Einfamilienhäuser, Beispielfoto, Pixabay.
Grüne Ratsfraktion: Faire und transparente Lösungen beim Erbbaurecht finden
In Lüneburg leben rund 10.000 Menschen auf Grundstücken, die im Erbbaurecht vergeben sind. Die Hansestadt selbst bewirtschaftet insgesamt etwa 2.000 Erbbaugrundstücke, für die Erbbauzinsen gezahlt werden. Von diesen Flächen entfallen rund 1.200 auf die Stiftungen Hospital Zum Graal, Hospital Zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof. Dazu kommen 1.500 Grundstücke der Klosterkammer und weitere Erbbaugrundstücke aus privater Hand.
Erste Verträge laufen demnächst aus – wie weiter?
Da viele Verträge in den kommenden Jahrzehnten auslaufen, gewinnt die Frage nach einer gerechten und nachvollziehbaren Gestaltung des Erbbauzinses an Bedeutung. Bis 2025 laufen keine Erbbaurechte aus, 2026 laufen zwei Verträge und 2029 elf Verträge aus bzw. stehen Verlängerungen an. Rund 75 Prozent sämtlicher Erbbaurechte der Hansestadt und der treuhändisch zu verwaltenden Stiftungen haben noch eine Restlaufzeit von mehr als 40 Jahren.
Interfraktionelle Arbeitsgemeinschaft Erbbau der Hansestadt: Interessen in Einklang bringen
Künftige Preisanpassungen sollen fair, transparent und für die Betroffenen nachvollziehbar gestaltet werden. Um hierfür tragfähige und sozial ausgewogene Lösungen zu finden, nimmt ein Experte aus der Fraktion von BÜNDNIS 90 / Die Grünen zusammen mit Vertreter*innen aus den anderen Fraktionen an einer interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft Erbbau teil.
Ziel ist es, unter Berücksichtigung der gestiegenen Bodenrichtwerte – also den amtlichen durchschnittlichen Grundstückspreisen – ein Modell zu entwickeln, das die Interessen der Erbbaurechtsnehmenden, also Vermieter*innen von Mehrfamilienhäusern und Besitzer*innen von Einfamilienhäusern, und von Stadt und Stiftungen in Einklang bringt.
Mehrfache Treffen – auch mit Vertreter*innen der Bürgerinitiative
„Wir wollen die Erbbauzinsen so gestalten, dass sie die realen Entwicklungen am Bodenmarkt widerspiegeln, gleichzeitig aber sozial verträglich bleiben“, so Friedhelm Feldhaus von BÜNDNIS 90 / Die Grünen, der in der AG intensiv arbeitet. Die AG bezieht dabei auch Anregungen aus der Zivilgesellschaft mit ein, um ein breites Meinungsbild zu berücksichtigen. Der Austausch mit der Bürgerinitiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“ ist ein wichtiger Baustein für ihn und seine Fraktionskolleg*innen. BÜNDNIS 90 / Die Grünen trafen sich deshalb mehrfach persönlich mit Vertreter*innen der Bürgerinitiative.
Realitätscheck des städtischen Modells führte zu Anpassungen
Auf Anregung von BÜNDNIS 90 / Die Grünen in der AG wurde dann beschlossen, das bisherige AG-Modell einem Realitätscheck zu unterziehen. Die Verwaltung der Stadt Lüneburg lud Erbbaunehmende ein, ihre Erbpacht unter dem bisherigen Modell neu berechnen zu lassen. 93 Personen nahmen dieses Angebot wahr. Diese Gespräche führten zu einer erneuten Anpassung des AG-Modells.
Auch Klosterkammer Hannover arbeitet an Alternativen
Ein Blick über Lüneburg hinaus zeigt, dass auch andere Institutionen an neuen Ansätzen arbeiten. Die Klosterkammer Hannover, mit rund 17.000 Erbbaurechtsverträgen eine der größten Verwalterinnen solcher Modelle in Deutschland, hat kürzlich ein eigenes Konzept zur Anpassung des Erbbauzinses entwickelt. Dieses Modell wird von der Lüneburger Arbeitsgruppe ebenfalls in die Diskussion einbezogen.
Auch in der Landespolitik wird über die Novellierung des Erbbaurechts diskutiert. So berichtet Rundblick Niedersachsen, dass das Niedersächsische Wissenschaftsministerium mit der Klosterkammer im Austausch stehe, um sozialverträgliche Abmilderungen und eventuell alternative Berechnungsmodelle zu finden.
- Politikjournal Rundblick: Fünf Prozent vom Bodenwert: Ist das Erbbaurecht in Niedersachsen noch gerecht? – 08.09.2025
Sprunghafte Erhöhungen der Erbbauzinsen sorgen landesweit für Empörung und Proteste. Nun diskutiert der Landtag, ob die starre Fünf-Prozent-Regel noch zeitgemäß ist.
Praxistaugliche und gerechte Lösung angestrebt
„Wir stehen in engem Austausch mit verschiedenen Initiativen und Institutionen, in denen über die Zukunft des Erbbaurechts nachgedacht wird. Unser Ziel ist, Lösungen zu entwickeln, die praxistauglich und gerecht sind“, so Friedhelm Feldhaus. Dabei geht es BÜNDNIS 90 / Die Grünen um eine juristisch einwandfreie Lösung, bei der die Interessen der Erbpachtnehmenden und der Erbpachtgebenden berücksichtigt werden. Da nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Mietwohnungen auf Erbpachtgrundstücken gebaut wurden, geht es ebenfalls darum, das Wohnen für Mieter*innen bezahlbar zu halten.
Insgesamt ist die Erarbeitung eines neuen Modells herausfordernd. Der Volksmund sagt dazu: „Gut Ding will Weile haben“. BÜNDNIS 90 / Die Grünen wollen mit einem offenen Ansatz und weiterhin intensivem Austausch ein Zeichen für verantwortungsvolle Bodenpolitik setzen, um so schnell wie möglich langfristige Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
- BÜNDNIS 90 / Die Grünen Lüneburg: Faire und transparente Lösungen beim Erbbaurecht
Mehr bei Lüne-Blog
- Initiative Erbbau Lüneburg: Werkstatt-Gespräch am 7. Oktober 2025 – 29.09.2025
Die Erbbau-Zinsen, die an die Bodenpreise gekoppelt sind, steigen aktuell drastisch an. Zwei Lösungsmodelle gibt es in Lüneburg: Eines der Hansestadt und eines der örtlichen Initiative zum Erbbau Lüneburg. Bei einem Werkstatt-Gespräch am 7. Oktober 2025 sollen die beiden Modelle vorgestellt und verglichen werden. Die Initiative hat dafür eigens einen Online-Erbbau-Rechner entwickelt, der drei Modelle – das der Initiative, der Stadt Lüneburg und das Bestandsmodell der Klosterkammer Hannover – individuell berechnet und vergleicht.

Transparent in der Bögelstraße, Lüneburg. Foto: Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“.
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