
SPD-Ratsfraktion Lüneburg stellt Antrag zu bezahlbarem Erbbau
Seit längerem wird in Lüneburg und andernorts über den Erbbauzins verhandelt. Grund: Das Ansteigen der Grundstückspreise führt auch zu einem deutlichen Anstieg der Erbpacht. Die SPD-Ratsfraktion schlägt in einem Antrag für die nächste Ratssitzung nun bestimmte Grundsätze für eine Kompromissformel vor. Dazu soll ein entsprechender Richtlinien-Entwurf entwickelt werden.
Mitteilung von: SPD-Ratsfraktion Lüneburg – Am: 10.10.2025
Online: https://spd-lueneburg.de/ – Foto: Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“ (Archiv).
SPD-Ratsfraktion Lüneburg stellt Antrag zu bezahlbarem Erbbau
Foto: Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“ (Archiv). Transparente am Gartenzaun eines betroffenen Hauses.
Erbpacht muss in Lüneburg weiterhin ein Garant für bezahlbares Wohnen sein, fordert die SPD Ratsfraktion Lüneburg. „Die Konditionen bei den zu erneuernden Verträgen müssen gerecht sein. Die Erbpachtnehmer mieten den Boden, auf denen ihr Haus steht. Sie kaufen den Boden nicht. Deswegen kann auch nicht der aktuelle Marktwert für den Verkauf des Bodens als Maßstab dienen“, erklärt Hiltrud Lotze, die für die SPD-Fraktion in der AG Erbbau mitgearbeitet hat. „Der Bodenrichtwert ist der Knackpunkt bei der Berechnung des Erbbauzinses, da müssen wir ran.“
Antrag der SPD: Kompromissverfahren vorgeschlagen
Die SPD habe in den letzten zwei Jahren wiederholt davor gewarnt, die Hauseigentümerinnen und -eigentümer zu überfordern. „Jetzt bringen wir einen eigenen Antrag ein, der die berechtigten Interessen der in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossenen Betroffenen berücksichtigt und ihnen Schutz bietet“, so Lotze. In ihrem Antrag schlägt die Fraktion Regeln vor, die sicherstellen sollen, dass die Erbbauzinsen für die Stadt wirtschaftlich bleiben und zugleich die Wohnkosten der Betroffenen nicht überfordern.
„Die SPD bleibt die Partei des bezahlbaren Wohnens. Mit unserem Antrag setzen wir ein klares Signal: Erbpacht darf nicht zur Kostenfalle werden, sondern muss ein Instrument bleiben, das dauerhaft günstigen Wohnraum sichert und Bodenspekulation entgegenwirkt“, sagt Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelmeyer.
Kernforderungen des Antrags
Der Antrag enthält folgende Kernforderungen:
- Der Erbbauzins soll einem bestimmten Prozentsatz des Bodenwerts entsprechen. Dabei soll die wirtschaftliche Lage der Stadt berücksichtigt werden – und ebenso die wirtschaftliche Situation der Erbbaurechtsnehmer. Richtschnur sollte dabei das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen sein.
- Der Bodenwert soll dabei auf Grundlage des aktuellen Bodenrichtwerts berechnet werden. Spekulationsbedingte Steigerungen sollen dabei nach einer bestimmten Formel bereinigt werden. Zu berücksichtigen sind dabei auch geleistete Erschließungskosten und Besonderheiten wie die Lage in einem Senkungsgebiet.
- Mindestzinssatz: Der Zinssatz darf nicht geringer als 1,5 Prozent sein.
- Werden Verträge vorzeitig erneuert, sind angemessene Abschläge vorzunehmen.
- Bei Härtefällen sollen Regelungen vereinbart werden mit dem vorrangigen Ziel, dass Betroffene in der angestammten Wohnsituation bleiben können.
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, dem Rat zeitnah einen Richtlinienentwurf vorzulegen, der diese Grundsätze umsetzt.
Zur Begründung des Antrags
Das Erbbaurecht ist ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum. Bei Erneuerungen bestehender Verträge bestehen besondere Risiken für Eigentümer, weil die Gebäude bereits errichtet sind und Betroffene in einer Zwangslage stehen können. Der vorgelegte Antrag zielt darauf ab, diese Zwangslage zu mildern und klare, gerechte Berechnungsgrundlagen zu schaffen.
- SPD Ratsfraktion Lüneburg: https://spd-ortsverein-lueneburg.de/spd-stadtratsfraktion/
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Der neue Vorstand der SPD-Ratsfraktion, August 2025. Foto: SPD Lüneburg (Archiv). Von links: Luca Thieme, Andrea Schröder-Ehlers, Thomas Dißelmeyer, Jens-Peter Schultz, Stefanie Filohn.
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