Pressefoto Hamburg Klimaneutral e.V. - Werbeplakat für Zukunftsentscheid am 12.10.2025.

„Zukunftsentscheid“: Hamburg stimmt für Klimaschutz

Am Abend des 12. Oktober 2025 feierte die Hamburger Initiative „Zukunftsentscheid“ ihren Erfolg: Die Änderungen im Hamburgischen Klimaschutzgesetz wurden mehrheitlich angenommen. Hamburg soll nun in verbindlichen Schritten bis 2040 klimaneutral werden. Und: Die Maßnahmen müssen sozialverträglich umgesetzt werden. Der zweite Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“ gewann keine Mehrheit.


Mitteilung von: Hamburg Klimaneutral e.V. – Am: 12.10.2025
Online: https://zukunftsentscheid-hamburg.de/presse/ – Foto: Pressefoto Hamburg Klimaneutral e.V.


Hamburg: Mehrheit stimmte für besseren Klimaschutz 

Pressefoto Hamburg Klimaneutral e.V.: Werbeplakat für Zukunftsentscheid am 12.10.2025.

Ein breites Bündnis aus über 300 Ehrenamtlichen, mehr als 60 Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden und mehr als 100 Hamburger Unternehmen hatte sich versammelt hinter der Hamburger Initiative – und führten die Volksabstimmung zum Erfolg. Am „Zukunftsentscheid“ am 12. Oktober 2025 nahmen rund 44 Prozent der Wahlberechtigten teil. Rund 53 Prozent stimmten dafür, 47 Prozent dagegen. 

Die Initiative dankt den Wählerinnen und Wählern: „Das ist ein Gewinn für uns alle in Hamburg und ein gewaltiger Erfolg, für den wir gemeinsam lange und hart gekämpft haben. Wir bedanken uns von Herzen bei allen, die den Hamburger Zukunftsentscheid in den letzten Jahren mit ihrer Zeit, ihrer Kreativität, ihrer Leidenschaft, ihrer Unterschrift oder ihrer Stimme unterstützt haben. Hamburg ist ab jetzt das einzige Bundesland, dessen Menschen sich ihr Klimaschutzgesetz selbst gegeben haben.“

Darum ging’s: Änderungen im bestehenden Klimaschutz-Gesetz

Grundlage für den Volksentscheid war das Hamburgische Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2023. Es hat das Ziel, „das Klima zu schützen, die Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels zu stärken und einen Beitrag zur Sicherung der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015 zu leisten.“ Vorgesehen ist Klimaneutralität bis 2045, verbindliche Zwischenziele sind jedoch nicht enthalten.

Eine Gruppe aus Ehrenamtlichen hatte – mit Beratung aus der Hamburger Wissenschaft und Unterstützung von Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Richterin des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Änderungen im Gesetzestext erarbeitet. Dazu gehören:

  • Ergänzt wird nun der Grundsatz „Die Ziele nach Absatz 1 sind sozialverträglich umzusetzen.“
  • Vorgesehen ist eine verpflichtende Reduktion der CO2-Emissionen bis 2030 auf mindestens 70 Prozent und bis 2040 auf 98 Prozent – statt CO2-Neutralität bis ursprünglich 2045.
  • Um diese Vorgaben zu erreichen, sollen verbindliche jährliche Minderungsziele – auch sektorbezogen für die Bereiche private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistung, Industrie und Verkehr – festgelegt und die Erreichung überprüft werden.
  • Werden die Ziele nicht erreicht, muss der Senat ein Sofortprogramm beschließen.
  • Ein ehrenamtlicher Klimabeirat soll künftig Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben.

Umsetzung angekündigt

Wie die tagesschau berichtet, kündigte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) noch am Sonntagabend die Umsetzung an, wie durch Verfassung und Rechtslage geboten. Der Senat werde den Hamburger Klimaplan an die neuen Vorgaben anpassen. Es gelte eine Übergangsfrist von zwei Jahren. 

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Foto: Hamburg Klimaneutral e.V. Stimmzettel für den Volksentscheid.

Foto: Hamburg Klimaneutral e.V. Stimmzettel für den Volksentscheid.

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