Für ein sozialeres Erbbau-Recht: Rot-grün bringt Entschließungsantrag im Landtag ein
Erheblich gestiegene Erbbauzinsen haben vielerorts für Proteste gesorgt, auch in Lüneburg. Am kommenden Donnerstag, 20. November 2025, wird nun ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein sozialeres Erbbau-Recht im niedersächsischen Landtag beraten. Darin soll die Berechnung der Erbpacht neu geregelt werden und Kappungsgrenzen sollen sprunghafte Erhöhungen verhindern.
Mitteilung von: Philipp Meyn – Am: 13.11.2025
Online: https://philipp-meyn.de/ – Foto: Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“.
SPD-Fraktion bringt Entschließungsantrag für ein faires Erbbau-Recht in den Landtag ein
Foto: Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“. „Sozialer Erbbau auch für die nächsten Generationen“ – Banner vor einem Haus in Lüneburg.
Die SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen hat in ihrer Sitzung einstimmig den Entschließungsantrag „Für ein faires Erbbau-Recht als Grundlage bezahlbaren Wohnens“ beschlossen. Damit ist das parlamentarische Verfahren eröffnet: Bereits am kommenden Donnerstag, 20. November 2025, zur Mittagszeit, wird der Antrag von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den niedersächsischen Landtag eingebracht. Das teilt der Lüneburger Landtagsabgeordnete Philipp Meyn (SPD) mit.
Hintergrund: Stark steigende Erbbauzinsen wegen gestiegener Bodenrichtwerte
In den kommenden zwei Jahrzehnten läuft rund die Hälfte der bestehenden Erbbaurechts-Verträge in Niedersachsen aus. Mit dem Entschließungsantrag reagieren die Regierungsfraktionen auf die sozialen Spannungen, die vielerorts durch stark steigende Erbbauzinsen entstehen.
Die Praxis bei der Erneuerung dieser Verträge führt häufig zu drastischen Mehrbelastungen, die viele Haushalte finanziell überfordern. Ursache sind stark gestiegene Bodenrichtwerte und überholte Berechnungsmodelle, die mit dem ursprünglichen sozialen Zweck des Erbbau-Rechts nicht mehr vereinbar sind.
Philipp Meyn: „Versiebzehnfachung der Erbpacht ist ein Unding“
„Eine Versiebzehnfachung der Erbpacht ist ein Unding. Für unsere Region mit einem nachgewiesen angespannten Wohnungsmarkt ist zentral, dass in diesen Gebieten nach § 1 der Nds. Mieterschutzverordnung Erbbaurechte für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus beziehungsweise des sonstigen Wohnungsbaus unter Verzicht auf bis zu drei Viertel des Erbbauzinses für eine Laufzeit von bis zu 75 Jahren bestellt werden können“, beruft sich Meyn auf den Entschließungsantrag.
Die SPD Lüneburg hatte das drängende Thema bereits im April 2024 aufgegriffen. Gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“, dem wohnungspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Frank Henning, und Experten in Lüneburg wurde diskutiert und nach möglichen Lösungen gesucht.
Faire, transparente und sozial ausgewogene Neuregelung
Ziel des Antrags ist eine faire, transparente und sozial ausgewogene Neuregelung. Außergewöhnliche Preisbewegungen bei Bodenwerten sollen künftig über längere Zeiträume abgefedert und Anpassungen des Erbbauzinses auf ein sozial verträgliches Maß begrenzt werden. Dazu soll der Erbbauzins an einen gleitenden Zehnjahresmedian der Bodenrichtwerte gekoppelt werden. Kappungsgrenzen sollen sprunghafte Erhöhungen verhindern und feste Anpassungsintervalle für Verlässlichkeit und Planbarkeit sorgen.
Darüber hinaus soll das Land Niedersachsen – ebenso wie die Klosterkammer – bei der Erneuerung von Erbbau-Rechten dem Gebot einer angemessenen und tragfähigen Vertragsgestaltung folgen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll es zudem möglich sein, für den sozialen Wohnungsbau Erbbau-Rechte mit deutlich reduziertem Erbbauzins zu vergeben.
Erbbau-Recht soll wieder soziales Instrument werden
„Wir wollen das Erbbau-Recht wieder zu dem machen, was es ursprünglich war – ein Instrument für bezahlbares Wohnen und soziale Bodenpolitik”, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Philipp Meyn. „Es ist uns gelungen, das Thema trotz mancher Widerstände auf die politische Agenda zu setzen. Dass die SPD-Fraktion diesen Antrag einstimmig beschlossen hat, zeigt den breiten Rückhalt für eine gerechte und zukunftsfeste Regelung.“
Mit der Einbringung in den Landtag beginnt nun das parlamentarische Verfahren – ein entscheidender Impuls für mehr soziale Gerechtigkeit und langfristig bezahlbaren Wohnraum im Land.
- SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Für ein faires Erbbau-Recht als Grundlage bezahlbaren Wohnens – Antrag vom 11.11.2025 (PDF-Datei)
- Landtag Niedersachsen: Der nächste Tagungsabschnitt
Vom 18. bis 19. November 2025 tagt der Landtag zum nächsten Mal. Die Sitzung lässt sich per Livestream verfolgen. - Philipp Meyn: https://philipp-meyn.de/
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- Initiative Erbbau Lüneburg: Werkstatt-Gespräch am 7. Oktober 2025 – 29.09.2025
Die Erbbau-Zinsen, die an die Bodenpreise gekoppelt sind, steigen aktuell drastisch an. Zwei Lösungsmodelle gibt es in Lüneburg: Eines der Hansestadt und eines der örtlichen Initiative zum Erbbau Lüneburg. Bei einem Werkstatt-Gespräch am 7. Oktober 2025 sollen die beiden Modelle vorgestellt und verglichen werden. Interessierte sind herzlich eingeladen. - Initiative Erbbau Lüneburg: Klosterkammer bietet kleine Verbesserung statt echter Reform – 24.09.2025
Die Erbbauzinsen sind geknüpft an die Bodenrichtwerte – und die sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Die Klosterkammer Hannover, eine Behörde des Landes Niedersachsen, präsentierte nun eine Regelung, die die Situation verbessern soll. Unzureichend, so die Lüneburger Initiative „Bezahlbares Wohnen im Erbbau“, die eine echte Reform und soziale Orientierung vermisst.

Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“: Hohe Erbpacht macht Häuser unverkäuflich. Banner an der Gartenhecke eines Hauses in Lüneburg.
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