
Ab 1. April: Wildtiere schützen – beim Spaziergang auf den Wegen bleiben, Hunde anleinen
In Naturschutzgebieten müssen Hunde immer angeleint werden. Vom 1. April bis 15. Juli gilt die Leinenpflicht zusätzlich in ganz Niedersachsen in der Natur. Denn beim Brüten oder der Aufzucht der Jungen sollen Wildtiere nicht gestört werden. Darauf weist das Landwirtschaftsministerium zu Beginn der Schutzzeit hin. Außerdem: Leinenpflicht und mehr zur Hundehaltung in Hansestadt und Landkreis Lüneburg.
Mitteilung von: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Am: 25.03.2025
Online: https://www.ml.niedersachsen.de/
Zum Schutz der Wildtiere: Leinenpflicht ab 1. April für Hunde und mehr Rücksichtnahme im Freien
Während die Natur im Frühling erwacht, sind die Wildtiere mit ihrem Nachwuchs beschäftigt und benötigen besonderen Schutz. Deshalb gilt vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft die Leinenpflicht für Hunde. Die Vierbeiner müssen im Wald, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern stets angeleint sein.
Störungen und Aufstöbern gefährden den Nachwuchs
Manche Tiere wie Dachse, Feldhasen, Wildkatzen, Wildschweine oder auch Kleinnager wie der Gartenschläfer haben bereits Nachwuchs. Das bloße Aufstöbern von Jungtieren kann dazu führen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen. Andere hochtragende oder gerade gebärende Wildtiere können nur eingeschränkt fliehen und werden durch jede äußere Störung empfindlich beeinträchtigt. Auch viele wiesen- und bodenbrütende Vogelarten beginnen im April mit der Brutzeit.
Geldbuße bis zu 5000 Euro
Gesetzlich verankert ist die Leinenpflicht für Hunde im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Ausnahmen gelten u. a. für Blindenhunde, Jagd – oder Rettungshunde im Einsatz oder in Ausbildung. Für die Überwachung der Leinenpflicht sind die Gemeinden zuständig. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.
Da viele wild lebende Tiere auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, sollten Hundehalter ihre Hunde auch in der Stadt im Blick behalten. Viele Gemeinden haben zusätzlich Regelungen zur Leinenpflicht erlassen.
Auch Gartenbesitzer und Spaziergänger zu Rücksichtnahme angehalten
Auch Gartenbesitzer und Spaziergänger sind zu einem respektvollen Verhalten angehalten. Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt es grundsätzlich, wildlebende Tiere zu belästigen und deren Lebensräume zu schädigen oder zu vernichten.
- Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mit dem Hund in der freien Landschaft – Fragen und Antworten
Landkreis und Hansestadt Lüneburg
Hansestadt Lüneburg: Wo gilt die Leinenpflicht?
In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, Teilen des Kurparks und Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten müssen Hunde immer an der Leine geführt werden:
- In der den Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen,
- im nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks,
- in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten: Kalkberg, Tiergarten und den Gebieten Bockelsberg, Hasenburger Bach, Hasenburger Schweiz, Böhmsholz, der Landwehr und dem Oedemer Zuschlag.
Zu den Pflichten der Hundehalter:innen gehört es auch, den Kot ihrer Tiere aufzusammeln, wenn diese auf öffentlichen Flächen ihr Geschäft verrichten. Aus den Tütenspendern dürfen kostenlos Beutel zum Aufsammeln der Häufchen gezogen werden. Die gefüllten und zugeknoteten Beutel können in jedem Abfalleimer entsorgt werden.
- Hansestadt Lüneburg: Hundesteuer, Leinenpflicht und weitere Regelungen
Hund anmelden und Hundesteuer
Mehr als 2.800 Hunde sind in Lüneburg gemeldet und damit hundesteuerpflichtig. Die Steuereinnahmen fließen in den städtischen Haushalt, aus dem zum Beispiel auch die Straßenreinigung und die Spender mit Tüten für den Hundekot finanziert werden. Angemeldet werden müssen alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten. Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben. Außerhalb von Wohnung oder umfriedetem Grundbesitz dürfen Hunde nur mit einer Steuermarke unterwegs sein.
Die Anmeldung funktioniert online, bequem von zu Hause aus. Benötigt wird dafür die Transponder-Nummer („Chip-Nr.“) des Hundes, der Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund und die Nachweise der Sachkunde als Hundehalter/in. Dort gibt es auch Informationen zur Hundesteuer.
- Hansestadt Lüneburg: Online-Dienst Hunde – An- und Abmeldung

Umweltkarte Niedersachsen mit Naturschutzgebieten um Lüneburg. Screenshot: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Umweltkarten Niedersachsen
Landkreis: Vielzahl an Naturschutzgebieten
Im Landkreis Lüneburg gibt es zahlreiche Naturschutzgebiete – sie bilden bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität und laden naturbegeisterte Menschen zu Wanderungen, Radtouren und Spaziergängen ein.
- In und um Lüneburg: Kalkberg, Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten, Hasenburger Bachtal.
- In der Region: Barnstedt-Melbecker Bach, Bennerstedt, Bültenmoor, Dieksbeck, Dümpel an der Landwehr, Elbniederung von Hohnstorf bis Artlenburg, Fehlingsbleck, Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern, Schierbruch und Forellenbachtal, Streitmoor, Wittsaal.
Landkreis Lüneburg
- Information über die Naturschutzgebiete
- Geoportal mit Naturschutzgebieten im Landkreis
- Tipps für den Aufenthalt in der Natur

Foto: Landkreis Lüchow-Dannenberg. Hinweisschild in der Nemitzer Heide: Hunde bitte anleinen!
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