
Unterwegs in der Innenstadt: AG Lüneburg zu Fuß lädt ein zur „Trainingsstunde“ am 11. Oktober 2025
„Ich steh im Weg!“: Wer in Lüneburg unterwegs ist, sollte gut zu Fuß sein, um bei Holperpflaster, Aufstellern, Restauranttischen und Radverkehr zu bestehen. Die AG Lüneburg zu Fuß lädt daher ein zur „Trainingsstunde“ am Samstag, 11. Oktober 2025, von 11 bis 12 Uhr in der Heiligengeiststraße. Die Aktion soll eine humorvolle Erinnerung an die Bedeutung von Barrierefreiheit und Sicherheit sein.
Mitteilung von: AG Lüneburg zu Fuß – Am: 02.10.2025
Online: FUSS e.V. Lüneburg – Foto/Grafik: AG Lüneburg zu Fuß.
„Ich steh im Weg!“ – AG Lüneburg zu Fuß lädt ein zur „Trainingsstunde“ am 11. Oktober 2025
Außengastronomie belebt die Innenstadt und Aufsteller sollen für Werbung sorgen. Geschäftsleute müssen sich dafür vom Ordnungsamt die Genehmigung einholen und zahlen dafür auch einen Beitrag (*). So weit, so gut. Wenn der Fußverkehr dadurch jedoch behindert wird, heißt es leider: „Ich steh im Weg!“
Die Mitglieder der AG Lüneburg zu Fuß gehen damit gewohnt humorvoll um: „Wir laden Sie herzlich ein zu einer ‚Trainingsstunde’ am Samstag, 11. Oktober 2025, von 11 bis 12 Uhr in der Heiligengeiststraße! Denn um Aufsteller und Restaurant-Tische kann man Slalom fahren, damit Gewichte heben und vieles mehr.“
Darum geht’s: Fußverkehrsnetz für Sicherheit, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität
„Unterstützen Sie unser Anliegen und kommen Sie am Samstag, 11. Oktober 2025, zwischen 11 und 12 Uhr gern in der Heiligengeiststraße vorbei!“, lädt die Arbeitsgemeinschaft ein. Für den Fußverkehr in Lüneburg fordert die Arbeitsgemeinschaft ein barrierefreies Fußverkehrsnetz im Innenstadtbereich, das wichtige Ziele – auch für den Tourismus – miteinander verbindet:
- Glatte Oberflächen auf den Wegen des Fußverkehrs
- Furten mit glatter Oberfläche an wichtigen Übergängen
- Ausreichend breite Gehwege: Zwei Personen sollen gut nebeneinander gehen oder aneinander vorbeigehen können – auch mit Kinderwagen oder Rollator.
Bitte Rücksicht nehmen und Fußverkehr nicht behindern
Ein schönes Lüneburg, in dem man gern unterwegs ist – und Straßen, durch die man immer wieder gern geht. Das wollen wir alle in Lüneburg. Die Arbeitsgemeinschaft wendet sich daher an die Hansestadt mit der Bitte, erteilte Genehmigungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sie den Fußverkehr behindern und gefährden. Das sieht die Sondernutzungssatzung der Hansestadt ausdrücklich vor(*).
Und an Handel und Gastronomie richten die Mitgliedsverbände die Bitte: Nehmen Sie Rücksicht! Achten Sie darauf, dass für den Fußverkehr genügend Platz bleibt. Auch mit einem Rollator oder einem Kind an der Hand sollte man gut an Ihrem Geschäft oder Ihrem Restaurant vorbeigehen können!
Hintergrund: Barrierefreiheit als Grundrecht
Unser Grundgesetz sagt: Menschen haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Art. 3 Abs. 3 Satz 2). Das Grundrecht auf Barrierefreiheit im öffentlichen Raum gilt für Gebäude, Straßen, Transportmittel und öffentliche Gebäude und Einrichtungen. Das Grundgesetz steht dabei über allen anderen Rechtsnormen.
Denn schließlich: „Eine Behinderung kann jeden treffen. Und dann merkt man, wie wichtig Barrierefreiheit im Leben ist“, ergänzt ein Mitglied der AG, das selbst im Rollstuhl unterwegs ist.
Die Arbeitsgemeinschaft Lüneburg zu Fuß
Die Arbeitsgemeinschaft Lüneburg zu Fuß ist ein Zusammenschluss von Vereinen und Initiativen in Lüneburg wie ADFC, Behindertenbeirat, Blinden- und Sehbehindertenverband, FUSS e.V., Lebenshilfe und VCD. Sie setzt sich ein für guten Fußverkehr, macht auf Barrierefreiheit aufmerksam und will Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander fördern.
Mehr Information und Kontakt
- Lünepedia: AG Lüneburg zu Fuß
- Kontakt: Über die einzelnen Gruppen oder lueneburg@fuss-ev.de
*Hansestadt Lüneburg: Die Sondernutzungssatzung der Hansestadt regelt die private Nutzung von öffentlichen Flächen. Die Gebühren, die dafür anfallen, sind in der Gebührenordnung zusammengestellt.
- Sondernutzungsgebühren (PDF-Datei) – in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 17.07.1997
- Sondernutzungssatzung (PDF-Datei) – in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 25.02.1993

AG Lüneburg zu Fuß: Fotomontage. Eine Furt, wie hier gezeigt, wäre eine enorme Hilfe, um von der Bäckerstraße aus den Platz Am Sande zu überqueren. Es würde auch für Sicherheit sorgen, wenn Taxen und Busse wissen, dass sie hier auf zu Fuß Gehende achten müssen.
Lünepedia: AG Lüneburg zu Fuß
Die Arbeitsgemeinschaft Lüneburg zu Fuß ist ein 2023 entstandener Zusammenschluss verschiedener Vereine und Initiativen in Lüneburg, darunter ADFC, Behindertenbeirat, Blinden- und Sehbehindertenverband, FUSS e.V., Lebenshilfe und VCD.
Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich dafür ein, dass dem Fußverkehr in Lüneburg mehr Aufmerksamkeit und Geltung verschafft wird. Dafür macht sie auf Barrierefreiheit aufmerksam und will Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander fördern.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Lüneburg_zu_Fuß
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