
Bauprojekt im Senkungsgebiet: Hansestadt beantwortet wichtige Fragen
An der Ecke Vor Mönchsgarten / Schanzenweg im Lüneburger Stadtteil Kreideberg ist ein größeres Bauvorhaben geplant. Entstehen sollen etwa 100 Wohnungen. Das Grundstück liegt im Senkungsgebiet. Anwohnende fragen sich, wie die Bauarbeiten sich auf das Senkungsgeschehen und die eigenen Häuser auswirken. Die Hansestadt beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 21.08.2025
Online: mehr – Foto: Hansestadt Lüneburg.
Bauprojekt im Senkungsgebiet: Hansestadt beantwortet wichtige Fragen
Foto: Hansestadt Lüneburg. An der Ecke Schanzenweg/ Vor Mönchsgarten im Stadtteil Kreideberg plant ein Bauherr mehrere Bauvorhaben.
Zwischen 30 und 70 Metern tief liegt das Salz im Lüneburger Salzstock. Darüber erstreckt sich – rund 1,8 Quadratkilometer groß – das Senkungsgebiet, das als Folge des Salzabbaus entstanden ist. Bauvorhaben in diesem Bereich sind stets mit besonderen Herausforderungen verbunden, weil es im Senkungsgebiet Erdbewegungen gibt.
Wie wirken sich Bauarbeiten im Senkungsgebiet aus? – Fragen und Antworten
Aktuell wird über ein Projekt am Schanzenweg / Vor Mönchgarten im Stadtteil Kreideberg diskutiert. Das Grundstück liegt im Senkungsgebiet. Hier plant ein privater Bauherr Umbauten und mehrere Neubauten. Entstehen sollen etwa 100 Wohnungen. Anwohnende fragen sich, wie die Bauarbeiten sich auf das Senkungsgeschehen und die eigenen Häuser auswirken.
Warum hat die Hansestadt das Bauprojekt genehmigt?
Die Bauaufsicht hat das Vorhaben intensiv geprüft. Vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. „Wir haben in dieser Zeit viele Gespräche geführt, das Bauvorhaben der Politik vorgestellt und uns eng mit Senkungsexperten abgestimmt“, sagt Stadtbaurätin Heike Gundermann. Alle Voraussetzungen für eine Genehmigung seien erfüllt.
Zudem entspreche das Projekt der städtischen Strategie, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, indem bestehende Flächen verdichtet und mit der Entwicklung neuer Flächen sparsam umgegangen wird.
Wirkt sich das Bauvorhaben auf das Senkungsgeschehen aus?
Das Vorhaben wurde mit dem Geologen Thorsten Trapp abgestimmt, der die Stadt seit vielen Jahren berät. Er hält Auswirkungen auf das Senkungsgeschehen für ausgeschlossen. Die Prozesse, die Senkungen verursachen, finden in großer Tiefe statt – am Ochtmisser Kirchsteig nachweislich unterhalb von 120 Metern. Bauarbeiten an der Oberfläche beeinflussen diese Vorgänge nicht.
Schon im Verfahren zum Bauvorbescheid hatten Nachbarn ihre Sorgen geäußert. Daraufhin lud die Stadt zu einem Gespräch mit der Senkungsbeauftragten und dem Geologen ein.
Stimmt es, dass dort eine mehrstöckige Tiefgarage entstehen soll?
Nein. Eine mehrstöckige Tiefgarage ist dort nicht geplant. Auch die Behauptung, dass bis in 18 Metern Tiefe gebohrt werde, ist falsch. Geplant ist ein Untergeschoss in 3 bis max. 4 Metern Tiefe. Dieser Bereich muss ohnehin ausgehoben werden, da laut Baugrundgutachten locker gelagerter Schutt vorhanden ist. Um die Standsicherheit zu gewährleisten, muss dieses Material entfernt werden. So entsteht ein Untergeschoss mit Kellerräumen, Fahrradstellplätzen, Räumen für Haustechnik sowie Stellplätzen für Autos.
Welche Auflagen gibt es für den Bauherrn?
Weil das Grundstück im Senkungsgebiet liegt, wird der Standsicherheitsnachweis, den der Bauherr vorlegen muss, von einem externen Prüfingenieur geprüft. Außerdem sind während der Ausführungsplanung weitere geologische Untersuchungen vorgesehen, um mögliche Risiken auszuschließen.
Wie sind Anwohnende abgesichert?
Die Stadt hat dem Bauherrn ein Beweissicherungsverfahren empfohlen, das er auch umsetzt. Es dient dazu, mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Nachbarn prüfen zu können. Eine rechtliche Grundlage, ein solches Verfahren verpflichtend anzuordnen, gibt es im öffentlichen Baurecht jedoch nicht. Darüber hinaus hat der Bauherr der Stadt zugesichert, weitere geologische Prüfungen des Bodens durchzuführen.
Mehr Information
Weitere Infos zum Thema Lüneburger Senkungsgebiet sind auf der städtischen Internetseite zu finden.
- Hansestadt Lüneburg: Das Lüneburger Senkungsgebiet
Unter Teilen der Lüneburger Innenstadt liegt ein großer Salzstock. Der Abbau von Tausenden Tonnen Sole jährlich hat Lüneburg vor allem im 15. und 16. Jahrhundert zu Reichtum verholfen. Als Folge des Salzabbaus entstand jedoch ein Senkungsgebiet, das potenziell die Standsicherheit der dortigen Gebäude gefährdet. An rund 300 Messpunkten werden die Erdbewegungen aufgezeichnet, um rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Die Messdaten werden regelmäßig ausgewertet. In der Regel geschieht dies alle zwei Jahre, bei Bedarf auch öfter. - Hansestadt Lüneburg: Karte vom Senkungsgebiet mit Messpunkten (PDF-Datei)

Foto: Lünepedia. Absenkungen am Ochtmisser Kirchsteig.
Lünepedia: Senkungsgebiet
Als Spätfolge der mittelalterlichen Salzgewinnung in der Lüneburger Saline gehört heute ein großer Teil der Stadt zu einem Senkungsgebiet. Es kommt zu geologischen Absenkungen, die teils starke Auswirkungen auf die Bausubstanz haben und in der Frommestraße sogar zum Abriss von Häusern führte. Die Senkungen sind noch nicht komplett zum Stillstand gekommen, das Gelände wurde neu bebaut und einige historische Gebäude, die gerettet werden konnten, sind inzwischen restauriert.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Senkungsgebiet
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Die BI Schanzenweg ist in jeder Hinsicht zu unterstützen im Kampf gegen die vorhandenen Baupläne. Aber: Warum nennt sie keinen Ansprechpartner, an den man sich wenden kann? Die aktuellen negativen Erfahrungen in der Gartenstr/Hindenburgstr. mit schweren Senkungsschäden, die der Stadt/dem Bauamt bekannt sind und über die niemand berichtet, sind ein warnendes Beispiel .
Es gibt bei der Stadt keinen Geotechniker, der / die Fragen beantworten könnte. Herr Trapp ist Geologe und kein Geotechniker. Er kann die Fragen nicht beantworten. Die permanennte Verharmlosung durch die Stadt hängt mit der fehlenden Beratung und damit falschen Planung zusammen.
Die Baugenehmigung für den Schanzenweg hätte gemäß Beschluss eines Oberverwaltungsgericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung und damit verbunden mit einer summarische Rechtsprüfung nicht erteilt werden dürfen.
Dabei handelt es sich allerdings um ein anderes Projekt in Lueneburg, bei dem ebenfalls gegen die Baugenehmigung geklagt worden ist.
Hintergrund ist, dass die Stadt ihre hoheitlichen Pflichten der Prüfung der Bebaubarkeit nicht nach Baugenehmigung einem Dritten überlassen kann, sondern zu dem Planungsprozess vor der Baugenehmigung gehört. Gemäß Verordnung der HOAI muss in den Planungsphasen vor der Baugenehmigung (Lph.4 )in den Lph 1 bis 3 der HOAI die geotechnische Problematik vor Erteilung der Baugenehmigung geklärt sein. Dieses ist weltweit so. Durch Aufnahme der Pflicht des Bauträgers in die Neben – Verpflichtung besteht das Risiko, dass die Baugenehmigung unbestimmt ist, weil erst später die Geotechnik geklärt wird und sich die Baugenehmigung als nicht baubar herausstellen kann. Diese Unbestimmtheit ist nicht zulässig, weil dadurch die Baugenehmigung als solche infrage zu stellen ist. Die Überprüfung der hoheitlichen Aufgabe, die vor Baugenehmigung zu erledigen ist, kann nicht an einen Dritten deligiert werden, wenn die Baugenehigung selbst infrage gestellt werden kann. In Bagatellfällen, die nicht den hoheitlicfhen Aufgaben der Stadt zugeordnet werden, ist wahrscheinlich eine Aufnahme in die Nebenpflichten zulässig. Dieser Fall liegt hier nicht vor.
Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Stadt ein geotechnisches Gutachten vor Erteilung der Baugenehmigung selbst hätte einholen müssen.
Die Fragen, die sowohl Stadträte aller Parteien als auch die Bürger bei der Sitzung des Bauausschusses am 29.9.2025 gestellt haben, weisen eindeutig darauf hin, dass diese Fragen alle hätten schon im Rahmen eines geotechnischen Gutachtens vor Erteilung der Baugenehmigung beantwortet werden müssen.
Die Ausführung des Geologen bei dieser Bauausschuss Sitzung konnten die Fragen nicht beantworten, weil er, wie er selbst festgestellt hat, eben kein Geotechniker ist.
Der Fehler, der bereits bei der Baugenehmigung 2021 beim Speckmannweg 7 in Lueneburg gemacht worden ist, ist hier beim Schanzenweg offensichtlich wiederholt worden.
Es handelt sich vorerst um ein technisches Problem und nicht um ein rechtliches Problem. Das rechtliche Problem liegt nur darin, dass das technische Problem eben die Geotechnik nicht vor Baugenehmigung geklärt worden ist. Daraus lassen sich grundsätzliche Schlussfolgerung für den zukünftigen Umgang mit Setzungen in Lueneburg ziehen.
Man kann nur hoffen, dass nunmehr korrekt vorgegangen wird.