Weltkugel mit Maske. Foto: Alexandra Koch, Pixabay.

Corona: In Niedersachsen zunächst weiterhin 10 bzw. 7 Tage Quarantäne

Leben mit Corona: Die niedersächsische Quarantäneverordnung wird zunächst verlängert. Es bleibt vorläufig bei 10 bzw. mit Freitestung 7 Tagen Isolation. Sobald die überarbeiteten Empfehlungen des RKI vorliegen, sind entsprechende Änderungen vorgesehen.


Mitteilung von: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen
Am: 29.04.2022
Online: mehr


Regeln für Isolation und Quarantäne: Niedersächsische Absonderungs-Verordnung wird zunächst verlängert

Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder von Quarantäne als Kontaktpersonen befreit

Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat am Freitag, 29. April 2022, die Niedersächsische Absonderungs-Verordnung unterschrieben, die am Samstag, dem 30. April, in Kraft tritt. Der Großteil der bisher geltenden Regeln für die Isolation von Erkrankten und die Quarantäne von Kontaktpersonen wird damit zunächst verlängert. Die Verlängerung ist notwendig, da die Verordnung andernfalls zum Monatsende ausliefe.

Niedersachsen: Bei Erkrankung 10 Tage Isolation – Freitestung frühestens nach 7 Tagen

Bis auf Weiteres gilt damit in Niedersachsen weiterhin die Pflicht, einen positiven Corona-Schnelltest mittels PCR-Testung zu bestätigen und sich im Falle einer Erkrankung in der Regel für 10 Tage in Isolation zu begeben. Eine Freitestung mittels POC-Antigentest bleibt bei Erwachsenen nach frühestens sieben, bei Kindern und Jugendlichen nach frühestens fünf Tagen möglich.

Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen

Enge Kontaktpersonen von Erkrankten müssen sich ebenfalls weiterhin in Quarantäne begeben.

Ausgenommen von der Quarantäne als Kontaktperson sind nach der Absonderungs-Verordnung weiterhin:

  • Alle Personen, die innerhalb der vergangenen 90 Tage eine zweite Impfung erhalten haben.
  • Alle Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben oder die aufgrund einer Kombination aus überstandener Infektion und Impfung als „geboostert“ gelten.
  • Alle Personen, die als frisch genesen gelten. Also innerhalb der vergangenen 90 Tage nachweislich mit COVID infiziert waren, sofern der positive PCR-Test länger zurückliegt als 28 Tage.
  • Neu: Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, sofern der Kontakt in der Schule oder Kita stattgefunden hat und keine Symptome auftreten.

Ausführlichere Information:

  • Absonderungsverordnung im Kompaktformat – PDF-Datei – mehr

Änderungen vorgesehen, sobald überarbeitete Empfehlungen des RKI vorliegen

Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium für die kommende Woche eine Überarbeitung der Empfehlungen des RKI für die Regelungen zur Isolation und Quarantäne angekündigt, die eine Verkürzung der Isolationszeit auf 5 Tage und einen generellen Wegfall der Quarantäne für Kontaktpersonen enthalten sollen.

„Sobald diese neuen Empfehlungen vorliegen, werden wir auch in Niedersachsen kurzfristig eine weitere Änderung unserer Absonderungs-Verordnung auf den Weg bringen“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Wir stehen dazu bereits in einem guten Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden und gehen davon aus, dass die neuen Regelungen bereits Ende der kommenden Woche in Kraft treten können“, so Behrens.

„Wir sind uns aber einig, dass die Entscheidung über Isolations- und Quarantänezeiten nur auf Basis einer wissenschaftlichen und medizinischen Einschätzung des zuständigen Robert-Koch-Instituts erfolgen sollte.“


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