Ab Dezember 2024: Ausgabe von Bezahlkarten an Geflüchtete
Im Prinzip funktioniert die Karte wie eine Visa-Karte: Sie wird monatlich aufgeladen, kann nicht überzogen werden und Geflüchtete können bis zu 50 Euro pro Monat bar abheben. Ein eigenes Konto ist nicht nötig. Ab Dezember 2024 sollen die Karten von der Landesaufnahmebehörde an Geflüchtete in Niedersachsen ausgegeben werden.
Mitteilung von: Nds. Ministerium für Inneres und Sport – Am: 04.11.2024
Online: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/
Startschuss zur Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Niedersachsen
Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Sommer 2024 hat der Bund mit der Änderung des Gesetzes die Möglichkeit eröffnet, dass jetzt auch Geflüchtete mit einer Bezahlkarte ohne Bargeld zahlen können. Niedersachsen hat zusammen mit 13 weiteren Bundesländern einen Dienstleister gefunden, der bereits in mehr als 25 Kommunen Bezahlkarten erfolgreich eingeführt hat.
Niedersachsen: Bezahlkarten von secupay AG – Ausgabe ab Dezember 2024
Mit der Zuschlagserteilung an die „secupay AG“ ist am 25. September 2024 ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen worden. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) und die kommunalen Leistungsbehörden sollen künftig Bezahlkarten von diesem Dienstleister nutzen.
In der Landesaufnahmebehörde werden die Verwaltungsabläufe derzeit entsprechend angepasst. Voraussichtlich im Dezember sollen die Karten an die Geflüchteten ausgegeben werden. Die Geflüchteten können ihre Karten dann zu den künftigen Wohnorten in den Kommunen mitnehmen. Die Ausgabe in den niedersächsischen Kommunen erfolgt im nächsten Schritt.
Barabhebung: Bis 50 Euro im Monat – im Einzelfall höher
Die Bezahlkarte funktioniert im Prinzip wie eine Visa-Karte. Die Karte wird monatlich aufgeladen und kann nicht überzogen werden. Ein großer Vorteil ist, dass Geflüchtete kein Konto benötigen, sondern mit ihrer persönlichen Bezahlkarte direkt bezahlen können. Bei Bedarf können bei diversen Händlern sowie an Geldautomaten bis zu 50 Euro pro Monat abgehoben werden.
Wenn besondere Bedarfe vorliegen, wie zum Beispiel bei Schwangeren, kann der Betrag für eine Bargeldabhebung im Rahmen einer Ermessensentscheidung im Einzelfall erhöht werden.
Erhebliche Vorteile für die Verwaltung – Ausweitung auf alle Grundleistungsempfänger vorgesehen
Gleichzeitig bietet die Bezahlkarte auch für die Verwaltung erhebliche Vorteile. Bargeldauszahlungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand werden reduziert. Gelder können flexibel per SEPA-Überweisung auf die Bezahlkarte überwiesen werden.
Ziel ist es, alle Grundleistungsempfänger unter den Geflüchteten mit der Karte auszustatten. Die kommunalen Leistungsbehörden sollen Anfang 2025 Karten aus dem Rahmenvertrag im Namen des Landes abrufen können. Optisch sind die Karten nicht von anderen Debitkarten zu unterscheiden. So soll Diskriminierung verhindert werden.
Daniela Behrens: Vorteile auch für Geflüchtete
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, begrüßt die Einführung der Bezahlkarte: „Wir wollen es flexibler und einfacher machen. Derzeit müssen Geflüchtete jeden Monat beim Amt anstehen, um ihr Geld zu erhalten. Zukünftig haben sie das Geld auf der Karte und können damit bezahlen.
Auch für die Verwaltung bietet die Bezahlkarte erhebliche Vorteile. Bargeldauszahlungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand reduzieren sich erheblich. Das sorgt für eine deutliche Entlastung bei den Behörden und bietet eine so bisher nicht vorhandene Teilhabe von geflüchteten Menschen am üblichen Zahlungsverkehr.“
Land übernimmt Kosten zunächst für vier Jahre
Das Land Niedersachsen übernimmt die notwendigen Kosten der Einführung und des Betriebs der Bezahlkarte für die vorgesehene Vertragslaufzeit von zunächst vier Jahren. Auch die Kosten der Kommunen – abgesehen von Personalkosten – werden durch das Land übernommen.
- Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: Informationen zur Bezahlkarte
Häufig gestellte Fragen: Bis wann ist die flächendeckende Einführung geplant? Wer bekommt die Bezahlkarte? Sind Bargeldabhebungen möglich? - Landesaufnahmebehörde Niedersachsen: https://www.lab.niedersachsen.de/
- NDR: Städtetag bestätigt Hannovers Kritik an der Bezahlkarte – 26.09.2024
Die Stadt Hannover sieht sich durch einen Präsidiumsbeschluss des Deutschen Städtetages zu Bezahlkarten bestätigt. Demnach werde von dem Gremium eine pauschale Beschränkung des Bargeldbetrags bei Bezahlkarten für Asylsuchende auf 50 Euro als zu starr angesehen. - Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Bezahlkarte ist symbolpolitische Ausgrenzung von Geflüchteten – 04.11.2024
Der Flüchtlingsrat kritisiert die Einführung einer Bezahlkarte in Niedersachsen: Wieder einmal werden Asylsuchende durch die Form der Leistungsgewährung diskriminiert und damit symbolpolitisch ausgegrenzt. Die offizielle Begründung für diese Maßnahme wurde von der einschlägigen Migrationsforschung grundsätzlich in Zweifel gezogen: Es gibt keine belastbaren Zahlen über Auslandsüberweisungen von Asylsuchenden, und es gibt keine Hinweise auf einen Missbrauch der Sozialleistungen. - Lüne-Blog: Die Linke: NEIN zu Diskriminierung und Rassismus per Bezahlkarte – 30.10.2024
In ihrem Antrag an den Rat der Hansestadt fordert die Linke OB Claudia Kalisch und den Rat auf, sich gegen eine Bezahlkarte auszusprechen und sich stattdessen für eine Karte nach dem Vorbild der SocialCard in Hannover einzusetzen. Denn die Bezahlkarte, so die Linke, ist restriktiv, diskriminierend und schafft unnötige Hürden.
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