Die Polizei warnt: Vorsicht vor der PayPal-Freunde-Masche
Wer online etwas kauft von unbekannten Personen, sollte fürs Bezahlen nicht die PayPal-Funktion „Freunde und Familie“ nutzen. Betrüger nutzen es nämlich aus, dass dann der Käuferschutz entfällt. Im übelsten Fall bedeutet das: Keine Ware – und das Geld ist auch weg.
Mitteilung von: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen – Am: 23.05.2023
Online: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59488/5515744
Bezahlung mit „PayPal-Freunde“: Polizei mahnt und warnt
Die Polizei warnt vor der Nutzung von „Paypal friends“ als Zahlungsmittel bei Internetgeschäften. Gern nutzen Betrüger diese Schwäche von PayPal aus – die eigentlich eine Stärke des Bezahlsystems sein soll.
Die PayPal-Freunde-Masche
Wenn für eine Geldüberweisung die Funktion „Freunde und Familie“ genutzt wird, fallen dadurch für die Verkäufer:innen keine PayPal-Gebühren an. In der Regel bieten sie die Artikel dann auch für etwas weniger Geld an.
Was viele Käufer:innen aber nicht bedenken: Dann entfällt auch der Käuferschutz. Das nutzen Betrüger:innen aus.
So gehen Betrüger vor
Wenn Sie per PayPal-Funktion „Freunde und Familie“ gezahlt haben, erhalten in der Regel die Nachricht, dass die Artikel verschickt wurde.
Doch das Paket kommt nicht bei Ihnen an. Sie fragen beim Verkäufer oder der Verkäuferin nach. Doch Sie erhalten nur die Nachricht, dass das Paket abgeschickt wurde – oder werden komplett ignoriert. Wenn Sie sich nun an PayPal wenden, werden Sie nur darauf hingewiesen, dass für eine PayPal-Freunde-Transaktion kein Käuferschutz gilt. „Kurz gesagt: Das Geld ist weg!“
Tipps der Polizei
Die Polizei rät:
- Überweisen Sie bei PayPal nur „an Freunde und Familie“, wenn Sie die Empfänger:innen wirklich kennen. Lassen Sie sich auch nicht dazu verlocken, wenn Verkäufer:innen Sie mit einem niedrigeren Preis locken wollen. Akzeptieren Sie lieber einen etwas höheren Preis, um für die Transaktionsgebühren aufzukommen.
- Sie sind betroffen? Informieren Sie PayPal unverzüglich, wenn Sie mit Verkäufer:innen keine einvernehmliche Lösung finden können.
- Nennen Sie bei Ihrem Kontakt zu PayPal immer auch die Vorgangsnummer. In einigen Fällen kann PayPal betrügerische Accounts sperren und ist in solchen Fällen bereit, Ihnen den gezahlten Kaufpreis zu erstatten.
- Und: Besonders wenn Verkäufer:innen gar nicht auf Ihre Kontaktversuche reagieren, sollten Sie zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
- Verbraucherzentrale: Kein Käuferschutz mit „PayPal-Freunde“ – Worauf Sie achten sollten
- Verbraucherzentrale: Online-Themen – https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt
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