Felder beregnen: Bei kräftigerem Wind verboten
Felder beregnen – aber effizient und verantwortungsbewusst, appelliert der Landkreis Lüneburg. Damit das kostbare Nass auch richtig ankommt, ist das Beregnen bei Windgeschwindigkeiten über 7 Meter/Sekunde, einer „mäßigen Brise“ laut Beaufort-Skala, verboten. Es soll nicht außerhalb der Felder verwehen, denn das Grundwasser im Landkreis geht seit Jahren zurück.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 28.05.2024
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Knappe Ressource Wasser gezielt einsetzen: Feldberegnung bei starkem Wind bleibt verboten
Die Beregnungssaison hat begonnen. Damit das Wasser in der Region bleibt, appelliert der Landkreis Lüneburg, die geltenden Bestimmungen zur Feldberegnung einzuhalten. So können alle einen Beitrag zum nachhaltigen Schutz unserer natürlichen Ressourcen leisten.
Seit 2021 gilt im Landkreis Lüneburg eine Allgemeinverfügung. Danach ist es verboten, Felder bei Windgeschwindigkeiten über 7 Meter/Sekunde zu beregnen. Diese Maßnahme wurde eingeführt, damit unser Grundwasser zielgerecht eingesetzt wird und nicht durch Verwehungen auf andere Flächen gelangt.
Immer niedrigere Grundwasserspiegel fordern Handeln
Die Ursache: Seit Jahren schwindet das Grundwasser. „Vor allem nach den trockenen Jahren 2018, 2019 und 2020 konnten sich die Grundwasserkörper nicht vollständig wieder auffüllen. Um das Grundwasser zu schützen, sollte auch die Feldberegnung effizient und verantwortungsbewusst erfolgen“, erklärt Michael Loch von der unteren Wasserbehörde des Landkreises Lüneburg.
Das Beregnen außerhalb von landwirtschaftlichen Flächen ist strengstens untersagt. Dies dient dem Schutz des Grundwassers und der Sicherheit von Tieren und Pflanzen, zu Fuß Gehenden und Radfahrerenden, Motorrad- und Autofahrenden. Denn: „Auf den Straßen kann es sehr gefährlich werden, wenn sie versehentlich mitberegnet werden“, so Michael Loch.
Bußgelder möglich: Windgeschwindigkeit online abrufen
Die Bestimmungen der Allgemeinverfügung zur Beregnung gelten ohne Zeitbegrenzung für den gesamten Landkreis Lüneburg mit Ausnahme der Hansestadt Lüneburg. Für Verstöße kann es Bußgelder geben.
Um zu erfahren, welche Windgeschwindigkeiten herrschen und ob sie beregnen dürfen, sollten sich Landwirte an den Werten der Messstellen orientieren, die sie über das DWD-Portal der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kostenlos abrufen können.
Mehr Information
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Agrarmeteorologisches Informationssystem
- Wetterkontor.de: Windstärken
Eine Windstärke von 7 Meter/Sekunde entspricht etwa Windstärke 4 (5,5-7,9 Meter/Sekunde) und gilt als mäßige Brise. Im Binnenland hebt der Wind Staub und loses Papier, bewegt Zweige und dünnere Äste.
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