Leinenpflicht: Hier Hunde bitte anleinen – und Kot stets beseitigen
In der Fußgängerzone und verkehrsberuhigten Bereichen, im nördlichen Teil des Kurparks und im Naturschutzgebiet gilt: Hunde müssen hier immer an der Leine geführt werden. Diese ganzjährige Leinenpflicht ist nicht jedem bekannt. Alle Hundehaltenden sind auch dazu verpflichtet, den Kot zu beseitigen – das gilt auch in der freien Landschaft. So die Information der Hansestadt.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 05.09.2023
Online: mehr – Foto: Hansestadt Lüneburg.
Ganzjährige Leinenpflicht: Hier gehört der Hund in Lüneburg immer an die Leine
Hansestadt Lüneburg. Der Kalkberg ist eines der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete in Lüneburg, in denen eine ganzjährige Leinenpflicht gilt.
In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, Teilen des Kurparks und Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten gilt: Hunde müssen hier immer an der Leine geführt werden. Diese ganzjährige Leinenpflicht ist nicht jedem Hundehaltenden bekannt.
„Uns erreichen in jüngster Zeit wieder vermehrt Beschwerden, dass Hunde frei herumlaufen, etwa in Naturschutzgebieten oder in Fußgängerzonen“, sagt Mareike Pickbrenner aus dem Lüneburger Ordnungsamt.
Schutz für Tier- und Pflanzenwelt, Erholungssuchende oder spielende Kinder
Die Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit zum Schutz der Tierwelt ist landesweit geregelt. Ansonsten legen die Kommunen fest, wann und wo Hunde vor Ort das ganze Jahr über anzuleinen sind. In Lüneburg gilt die Leinenpflicht überall dort, wo es besonders schützenswerte Interessen gibt, etwa für Tier- und Pflanzenwelt, Erholungssuchende oder spielende Kinder.
„Die Leinenpflicht gilt insbesondere dort, wo viele Menschen unterwegs sind – zum Schutz der Hunde und Mitmenschen und auch mit Blick auf Menschen, die im Umgang mit Hunden verunsichert sind oder sogar Angst haben“, erläutert Pickbrenner. „Wir appellieren an alle Hundehaltenden, die Regeln aus Respekt vor Natur und Mensch einzuhalten.“
Anleinpflicht in Fußgängerzonen, nördlichem Kurpark und Naturschutzgebieten
Die Anleinpflicht gilt:
- in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen,
- im nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks,
- in Natur- und Landschaftsschutzgebieten: Kalkberg, Tiergarten und den Gebieten Bockelsberg, Hasenburger Bach, Hasenburger Schweiz, Böhmsholz, der Landwehr und dem Oedemer Zuschlag.
Verstöße, die vom zentralen Außendienst festgestellt werden, sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hundekot immer beseitigen – auch in der freien Landschaft
Neben der Anleinpflicht ist auch das Thema Hundekot immer wieder Anlass für Beschwerden beim städtischen Ordnungsamt. Die Regeln dazu sind eindeutig: Alle Hundehaltenden sind dazu verpflichtet, den Kot zu beseitigen – das gilt auch in der freien Landschaft.
Für Herrchen und Frauchen bedeutet das: immer einen Plastikbeutel zur Hand haben. Die gefüllten und zugeknoteten Beutel können in jedem Abfalleimer entsorgt werden. Im Stadtgebiet gibt es inzwischen laut der AGL mehr als 1.000 Papierkörbe und über 80 Kundekotbeutelspender, an denen sich Halterinnen und Halter kostenlos bedienen dürfen.
Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli: Leinenpflicht auch in freier Landschaft
Die niedersachsenweite Leinenpflicht in der freien Natur – in allen Waldgebieten und in der freien Landschaft – gilt in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli jedes Jahres. Dadurch soll verhindert werden, dass Hunde Wildtiere beim Brüten oder bei der Aufzucht der Jungen stören.
Generell gilt für Hundehaltende: Eine Leine muss bei jedem Spaziergang mit dem Hund zur Hand sein. Wer Hunde hält oder führt, muss dafür sorgen, dass sie nicht unbeaufsichtigt umherlaufen und Menschen oder Tiere anspringen oder anfallen. Nur Personen, die den Hund auch beherrschen können, dürfen ihn führen.
Mehr bei Lüne-Blog
- Vom 1. April – 15. Juli heißt es: Hunde an die Leine! – 31.03.2022
Bodenbrüter wie Ente, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend, manche Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß. Deshalb heißt es ab dem 1. April auch in freier Landschaft: Hunde an die Leine. Auch in der Natur sollte der Kot eingesammelt werden. Denn Kot und Urin von Hunden können sich negativ auf die Natur auswirken.
Ergänzung oder Korrektur? Bitte Mail an redaktion@luene-blog.de – danke!
Lüne-Blog veröffentlicht Pressemitteilungen, Berichte und Veranstaltungshinweise von Verbänden und Zusammenschlüssen. Nachricht an: redaktion@luene-blog.de
Lüne-Blog kannst du auch lesen bei:
Twitter/X | Telegram | Mastodon |