Hühner im Wald. Foto: Andreas Göllner, Pixabay.

Geflügelpest: Stallpflicht jetzt auch im Landkreis Lüneburg

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, breitet sich weiter aus. Ab Sonntag, 2. November 2025, gilt nun auch im Landkreis Lüneburg bei Tierbeständen über 50 Hühnern, Gänsen oder anderem Geflügel die Stallpflicht. Alle, die Geflügel halten, sollen den Kontakt mit Wildvögeln verhindern und hygienische Schutzmaßnahmen beachten.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 30.10.2025
Online: https://www.landkreis-lueneburg.de – Foto: Pixabay.


Geflügelpest rückt näher: Stallpflicht im Landkreis Lüneburg ab 2. November 2025

Foto: Hühner im Grünen. Beispielfoto, Pixabay. Diese Hühner müssen jetzt unter Dach, um sie vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. 

Wer im Kreisgebiet Lüneburg mehr als 50 Hühner, Gänse und anderes Geflügel hält, muss die Tiere ab Sonntag, 2. November 2025, im geschlossenen Stall unterbringen. Angesichts der Geflügelpest-Ausbrüche bei Wildvögeln in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hat der Landkreis Lüneburg eine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung erlassen. Das Veterinäramt wird zudem verstärkt Geflügelhaltungen im Kreisgebiet kontrollieren.

Grundlage: Aktuelle Risikobewertung

Die Kreisverwaltung stützt sich in ihrer Entscheidung auf die aktuelle Risikobewertung durch das Friedlich-Löffler-Institut (FLI). „Für Hausgeflügelbestände besteht ein hohes Risiko für das Einschleppen von aviären Influenzaviren, also Vogelgrippe, durch Wildvögel. Das FLI empfiehlt daher die Aufstallung des Geflügels“, sagt Jochen Gronholz, Leiter des Veterinäramts beim Landkreis Lüneburg.

Wichtig: Kontakt mit Wildvögeln verhindern

Für Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet bedeutet das: Das Geflügel ist in Ställen mit geschlossenem und wasserdichtem Dach zu halten. Auch an den Seiten der Gehege ist eine Schutzvorrichtung erforderlich, zum Beispiel ein Netz oder ein engmaschiger Zaun, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern.

Alle Vogelhalter, auch in der Kleintierhaltung, müssen zusätzlich folgende Regeln beachten:
1. Die Tiere dürfen nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
2. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen können, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Hygienische Schutzmaßnahmen beachten

Wer Geflügel hält, gewerblich oder privat, muss hygienische Schutzmaßnahmen einhalten: Die Schuhe vor dem Betreten der Ställe desinfizieren, Schutzkleidung tragen, Gerätschaften reinigen und desinfizieren und Besucherverkehr unterbinden. 

Geflügelhalter müssen ihre Bestände beim Veterinäramt melden und ein Bestandsregister mit Herkunft und Verbleib der Tiere führen. Bei vermehrten Todesfällen, reduzierter Legeleistung oder ausbleibender Gewichtszunahme muss der Tierhalter unverzüglich den betreuenden Tierarzt benachrichtigen und den Bestand untersuchen lassen.

Tote Wildvögel liegen lassen und dem Landkreis melden

Bürgerinnen und Bürger sowie Jäger sind aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Geflügelpest zu vermeiden.

Landkreis Lüneburg:

Friedrich-Löffler-Institut: 

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Fliegende Kraniche. Foto: Klaus Hausmann, Pixabay.

Fliegende Kraniche. Insbesondere sie sind aktuell in den östlichen Bundesländern betroffen. Foto: Klaus Hausmann, Pixabay.

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