Hansestadt erstellt ersten Mietspiegel: Post für 3500 Personen
1.500 Mieter:innen und 2.000 Vermieter:innen in Lüneburg bekommen zum 31. Juli 2023 Post. Mit Hilfe eines Fragebogens soll ein qualifizierter Mietspiegel für Lüneburg erstellt werden – ein Instrument, um überzogene Mietpreiserhöhungen einzudämmen und mehr Transparenz zu schaffen. Die Teilnahme an der Befragung ist für die Angeschriebenen verpflichtend, der Schutz der persönlichen Daten ist dabei gewährleistet.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 27.07.2023
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Foto: Hansestadt Lüneburg
Für ersten qualifizierten Mietspiegel Lüneburgs: Stadtverwaltung befragt Mieter:innen und Vermieter:innen
Foto: Hansestadt Lüneburg. Diesen Fragebogen bekommen 1.500 Mieter:innen sowie 2.000 Vermieter:innen jetzt per Post. Sie wurden stichprobenartig ausgewählt. Die Befragung ist Grundlage für den ersten qualifizierten Mietspiegel für die Hansestadt Lüneburg.
Wann hat das Mietverhältnis begonnen? Wie hoch ist die für August 2023 vereinbarte Miete? Wie groß ist die Wohnfläche und wie viele Zimmer hat die Wohnung? Wurde die Wohnung kernsaniert? Wie wird die Wohnung überwiegend beheizt?
Antworten auf diese und weitere Fragen werden für die Erstellung von Lüneburgs erstem qualifizierten Mietspiegel erhoben. Zum 31. Juli 2023 schreibt das Sozialdezernat der Hansestadt Lüneburg dazu stichprobenartig 1.500 Mieter:innen sowie 2.000 Vermieter:innen an.
Kommunen und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden müssen einen Mietspiegel bereitstellen
Ziel ist die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Hansestadt Lüneburg. Seit der Mietspiegelreform – beschlossen von der Bundesregierung im Jahr 2021, in Kraft getreten zum 1. Juli 2022 – müssen Kommunen und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden einen eigenen Mietspiegel vorhalten.
Freigestellt ist den Kommunen dabei, ob sie einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel erstellen.
Qualifizierter Mietspiegel bietet mehr Rechtssicherheit
„Wir haben uns dafür entschiedenen, einen qualifizierten Mietspiegel vorzuhalten, weil dieser einfach belastbarer ist“, erklärt Daniela Krüger, Stabsstellenleiterin im Sozialdezernat.
Der qualifizierte Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und bietet somit mehr Rechtssicherheit als der einfache Mietspiegel.
Zusammenarbeit mit entsprechenden Interessengruppen
„Zudem wollen wir durch die Beteiligung der Interessengruppen die Akzeptanz des Mietspiegels steigern“, sagt Krüger.
Deshalb arbeitet die Hansestadt für die Erstellung mit dem Deutschen Mieterbund Lüneburg e.V., dem Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzerverein für Lüneburg und Umgebung von 1896 e.V., der Lüneburger Wohnungsbau GmbH und der Wohnungsgenossenschaft Lüneburg eG zusammen. Bis zum 1. Januar 2024 muss der Lüneburger Mietspiegel vorliegen.
Teilnahme ist verpflichtend
„Er ist ein Instrument, um überzogene Mietpreiserhöhungen einzudämmen und mehr Transparenz zu schaffen“, ist Krüger überzeugt. Sie weist darauf hin, dass die Teilnahme an der Befragung für alle angeschriebenen Personen verpflichtend ist. Der Schutz der persönlichen Daten ist dabei gewährleistet.
Für die Teilnahme ist dem Anschreiben ein Fragebogen beigefügt, zudem steht auch ein Online-Formular zur Verfügung. Die Auswertung übernimmt das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH. „Wir danken schon jetzt allen angeschriebenen Bürger:innen für Ihre Mitarbeit“, sagt die Stabsstellenleiterin im Sozialdezernat.
Wikipedia: Mietspiegel
In Deutschland ist der Mietspiegel eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (Mieter- und Vermieterverbänden) aufgestellt. …
Der Mietspiegel wurde als Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren eingeführt. Ziel war es, den Rechtsbegriff der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ zu konkretisieren.
Weiterlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Mietspiegel
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