Rathauseingänge an der Nordseite. Foto: Lüne-BLog.

Lüneburg: Finanzausschuss tagt am 21. November 2024

Das Onlinezugangsgesetz, die Vergabe von Erbbaurechten nach dem neuen „Lüneburger Modell“ und Haushalt und Stellenplan für 2025/26 sind Themen im Ausschuss für Finanzen und Interne Services am 21. November 2024. Für das Problem mit den steigenden Erbbauzinsen hat die interfraktionelle Arbeitsgruppe eine Lösung mit sechs Eckpunkten gefunden. Die Sitzung ist öffentlich.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Online-Terminkalender: mehr


Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services
Sitzungstermin: Do, 21.11. 2024, 18:00 Uhr
Ort: Huldigungssaal, Rathaus Lüneburg

Tagesordnung

Hansestadt Lüneburg: Bürgerinformationssystem – Tagesordnung mit Anlagen

Öffentlicher Teil

1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Feststellung der Tagesordnung
3 Genehmigung des Protokolls vom 23.10.2024
4 Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
5 Einwohnendenfragen
6 Bericht zum OZG 2/24 – Präsentation
7 Vergabe von Erbbaurechten nach dem „Lüneburger Modell“
Vorlage: VO/11590/24 – Die Vorlage wird nachgereicht
8 Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogramms sowie des Stellenplans der Hansestadt Lüneburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Vorlage: VO/11459/24
9 Anfragen im öffentlichen Teil

Nichtöffentlicher Teil
10 Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil
11 Anfragen im nichtöffentlichen Teil

Hinweis für Gäste

Eine digitale Teilnahme ist für Zuschauer:innen und Pressevertreter:innen aktuell noch nicht möglich.

  • Mehr Information und Sitzungseinladung im Bürgerinformationssystem Lüneburg: mehr

Aktuell: Interfraktionelle Arbeitsgruppe einigt sich auf Lüneburger Erbbau-Modell


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 14.11.2024
Online: mehr


„Politik und Verwaltung haben ein Erbbau-Modell entwickelt, das gemeinwohlorientiert ist und gleichzeitig das Individualwohl nicht aus den Augen verliert“, sagt Stadtkämmerer Matthias Rink. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe, die sich seit Mai dieses Jahres mit dem künftigen Umgang mit Erbbaurechten in Lüneburg beschäftigt hat, ist jetzt zu einem Konsens gekommen. „Das Ergebnis ist zutiefst solidarisch“, fasst Rink die Entscheidung der Politik zusammen. Veränderte Konditionen werde es für Erbbauberechtigte bei Verlängerungen von Verträgen auch künftig geben: „Das ist absolut üblich, auch bei Personen, die zum Beispiel ein Eigenheim über eine Bank finanzieren“, betont der Kämmerer.

Sechs Eckpunkte

Konkret sieht das Lüneburger Modell folgende Eckpunkte vor:

  • Der Erbbauzins für Grundstücke mit Wohnbebauung wird von 4 auf 3,5 Prozent gesenkt.
  • Grundlage bleibt der Bodenwert. Bei dessen Ermittlung werden berücksichtigt: die vorhandene Restlaufzeit eines Erbbaurechts, die pauschalierten Erschließungskosten sowie außergewöhnliche Beeinträchtigungen aufgrund der Lage des Grundstücks.
  • Bei Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind wird der Erbbauzins um 1 Prozentpunkt abgesenkt. Voraussetzung ist, dass die Erbbauberechtigten und das Kind die Immobilie bewohnen und dort gemeldet sind (Erstwohnsitz).
  • Gleiches gilt, wenn es sich bei den Erbbauberechtigten um Senior:innen handelt. Auch für sie beträgt der Erbbauzins 2,5 statt 3,5 Prozent. Als Nachweis ist der Bezug einer Rente o.ä. erforderlich.
  • Sollten Fördervoraussetzungen zum sozialen Wohnungsbau erfüllt oder die Bereitstellung eines Erbbaurechts im öffentlichen Interesse liegen, wird schuldrechtlich auf 1,5 Prozent des Erbbauzinses verzichtet.
  • Sofern zusätzlicher Wohnraum (bspw. Einliegerwohnungen) auf Erbbaugrundstücken geschaffen wird, ist eine Absenkung um 0,5 Prozent vorgesehen.

Diese Eckpunkte sollen – vorbehaltlich der ausstehenden Gremienbeschlüsse – zukünftig bei der erstmaligen Bestellung von Erbbaurechten und bei der Erneuerung von auslaufenden Erbbaurechten in Bezug auf Wohnbebauung gelten. Beraten wird dieses Modell im Finanzausschuss (21. November) sowie im Verwaltungsausschuss (26. November). Eine Entscheidung trifft dann der Rat am 28. November.

Zum Hintergrund: Erbbaurechte in der Hansestadt Lüneburg

Die Hansestadt Lüneburg bewirtschaftet insgesamt rund 2000 Erbbaurechte. Davon entfallen circa 1200 auf die Stiftungen Hospital Zum Graal, Hospital Zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof. Als Maßstab ist bei der Bewirtschaftung stets zu berücksichtigen, dass Stadt und Stiftungen ihre Grundstücke grundsätzlich nicht unter Wert vergeben dürfen. Ziel der Arbeitsgruppe war es, die bisherigen Preissprünge im Zuge der Erneuerungen von Erbbaurechten weitestgehend moderat zu halten.

Finanz-Ausschuss der Hansestadt Lüneburg

Die Ausschüsse der Hansestadt Lüneburg sind Gremien für Austausch und Entscheidung. Hier kommen jeweils die Zuständigen der Fraktionen für bestimmte Themen zusammen. In den Ausschüssen werden Entscheidungen vorbereitet bzw. je nach Relevanz auch getroffen. Im Anschluss wird die Politik darüber informiert.

Mitglieder im Ausschuss für Finanzen und Interne Services sind ausschließlich Vertreter:innen der verschiedenen Ratsfraktionen.

  • Die aktuellen Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem der Hansestadt aufgeführt: mehr

Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung

  • Die Themen im Ausschuss für Finanzen und Interne Services gehören zum Dezernat II Finanzen und Innere Verwaltung.
    Zuständigkeit: Matthias Rink
  • Organigramm der Hansestadt Lüneburg – mehr

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