Konferenz, Besprechung. Foto: difisher, Pixabay.

Hansestadt: Ortsrat Ochtmissen tagt öffentlich am 13. November 2023

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 der Hansestadt Lüneburg ist wesentliches Thema bei der öffentlichen Sitzung des Ortsrats Ochtmissen am Montag, 13. November 2023. Die Sitzung beginnt um 19:30 Uhr im Sportpark Ochtmissen. Weitere Themen sind der Bericht des Ortsbürgermeisters sowie Mitteilungen der Verwaltung und der Ortsratsmitglieder.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Bürgerinformationssystem: mehr


Gremium: Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
Sitzungstermin: Mo, 13.11.2023, 19:30-23:00 Uhr 
Ort: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger, Vögelser Str. 20, 21339 Lüneburg

Tagesordnung

Tagesordnung mit Anlagen: mehr

1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Feststellung der Tagesordnung
3 Genehmigung des Protokolls vom 05.09.2023 (mehr)
4 Einwohnendenfragen
5 Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2024
6 Bericht des Ortsbürgermeisters
7 Mitteilungen der Verwaltung und der Ortsratsmitglieder
8 Anfragen, Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger
9 Termin der nächsten Ortsratssitzung

Nichtöffentlich
10 Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil
11 Anfragen im nichtöffentlichen Teil

Hinweis für Gäste

Eine digitale Teilnahme ist für Zuschauer:innen und Pressevertreter:innen aktuell noch nicht möglich. Wer die Sitzung gern vor Ort im Publikum verfolgen möchte, wird aufgrund der begrenzten Anzahl an Sitzplätzen gebeten, sich rechtzeitig vor Ort einzufinden.

  • Mehr Information im Bürgerinformationssystem: mehr

Ortsräte und Ortsvorsteher:innen in der Hansestadt Lüneburg

In der Hansestadt Lüneburg gibt es die folgenden Ortschaften im Sinne des § 90 Abs. 1 NKomVG: Ebensberg, Häcklingen, Ochtmissen, Oedeme und Rettmer.

Für die Ortschaften Ochtmissen und Oedeme werden Ortsräte gewählt. Die Ortsräte bestehen in Ochtmissen aus neun, in Oedeme aus sieben Mitgliedern. Ratsmitglieder, die in der Ortschaft wohnen oder in deren Wahlbereich die Ortschaft ganz oder teilweise liegt, gehören den Ortsräten als beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) an.

Für die Ortschaften Ebensberg, Häcklingen und Rettmer werden Ortsvorsteher:innen bestellt. Der Rat kann für die Ortsvorsteher:innen jeweils eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter bestimmen, das Vorschlagsrecht hat der oder die jeweilige Ortsvorsteher:in.

Die Ortsvorsteher:innen haben die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Hansestadt zur Geltung zu bringen und erfüllen im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung.

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