Die neue Gleichstellungsbeauftragte Victoria Wilke bedankte sich am 19.09.2024 beim Kreistag für ihre Berufung und stellte sich und ihre Themen vor. (Bild: Landkreis Lüneburg).

Aus dem Kreistag: Neue Gleichstellungsbeauftragte und Kulturförderrichtlinie

In der Sitzung des Kreistags des Landkreises Lüneburg am 19. September 2024 in Bleckede wurde Viktoria Wilke als neue Gleichstellungsbeauftragte berufen. Sie tritt ihre neue Position am 1. November 2024 an. Außerdem wurde eine Kulturförderrichtlinie beschlossen – als transparentes Verfahren für die Kulturförderung. So die Mitteilungen aus dem Landkreis.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 19.09.2024
Online: mehr – Foto: Landkreis Lüneburg


Viktoria Wilke wird neue Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg

Foto: Landkreis Lüneburg. Die neue Gleichstellungsbeauftragte Victoria Wilke bedankte sich am 19.09.2024 beim Kreistag für ihre Berufung und stellte sich und ihre Themen vor. 

Ansprechpartnerin und Kämpferin für Chancengleichheit: In ihrer Sitzung am 19. September 2024 in Bleckede beriefen die Mitglieder des Lüneburger Kreistages Viktoria Wilke zur neuen Gleichstellungsbeauftragten. Sie tritt ihre neue Position am 1. November 2024 an.

Gleichberechtigung und Vielfalt als Herzensthemen

„Gleichberechtigung und der Schutz sowie die Förderung von Vielfalt sind meine Herzensthemen, daher freue ich mich sehr auf die neue Aufgabe. Als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass Chancengleichheit, Diversität und Inklusion in unserem Landkreis keine Schlagworte bleiben, sondern gelebte Realität sind“, erklärte Wilke.

Die neue Gleichstellungsbeauftragte verfügt über einen Bachelor im Studiengang Geschichte und Philosophie und hat zuvor als Dozentin und pädagogische Mitarbeiterin bei einem Lüneburger Bildungsträger sowie als wissenschaftliche Angestellte des Fachbereichs Geschichte an der Universität Hamburg gearbeitet.

Stelle der Gleichstellungsbeauftragten im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vorgesehen

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten, basierend auf dem Grundgesetz, ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vorgesehen. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises begleitet Ausschüsse, Stellenausschreibungen und Personalplanungen und berät die Verwaltungsspitze in Gleichstellungsfragen. Außerdem organisiert sie Fachtagungen und andere Veranstaltungen.

Vor allem aber ist die Gleichstellungsbeauftragte die erste Ansprechperson für Betroffene bei Benachteiligungen aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität.

Ziel: Gleichwertigkeit der Geschlechter

Das Ziel: Für alle Menschen des Landkreises eine wirkliche Gleichwertigkeit der Geschlechter im Berufsleben, im sozialen Umfeld und im Privaten zu erreichen. Dazu arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte mit zahlreichen Organisationen zusammen und unterstützt Initiativen im Landkreis. Zudem entwickelt sie eigene Maßnahmen und informiert im regelmäßig erscheinenden Gleichstellungsbericht über den aktuellen Stand dieses wichtigen Themas im Landkreis Lüneburg.

Landkreis: Über die Hälfte in der Verwaltungsleitung sind Frauen

Auch in der Kreisverwaltung, mit ihren etwa 900 Mitarbeitenden, hat sich in Sachen Gleichstellung in den vergangenen Jahren viel getan: Auf der höchsten Managementebene der Verwaltungsleitung ist mehr als die Hälfte der Stellen mit Frauen besetzt. Für das familienfreundliche Personalmanagement wurde die Kreisverwaltung bereits 2020 mit dem anerkannten „FaMi-Siegel“ ausgezeichnet.

Trotz dieser Fortschritte gibt es für die neue Gleichstellungsbeauftragte Viktoria Wilke allerdings noch viel zu tun. Daher möchte sie, auch mit neuen Projekten, weiterhin die Aufmerksamkeit auf das wichtige Thema Gleichstellung lenken, etwa am 25. November, am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.


Neue Kulturförderrichtlinie: Landkreis Lüneburg stärkt das kulturelle Leben in der Region

Um die bunte Kulturlandschaft im Landkreis weiter zu fördern, unterstützt die Kreisverwaltung unterschiedliche Kultureinrichtungen. Der Kreistag hat am 19. September 2024 eine einheitliche Kulturförderrichtlinie beschlossen, die im Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur erarbeitet worden ist.

Transparentes Verfahren für Anträge

„Mit der Kulturförderrichtlinie schaffen wir ein transparenteres Verfahren für Antragstellende. Anträge können nun anhand von festen Kriterien gestellt werden“, berichtet Freia Srugis, Fachdienstleiterin für Bildung und Kultur des Landkreises Lüneburg.

Gefördert werden öffentlich zugängliche künstlerische und kulturelle Projekte und Einrichtungen. Dazu zählen unter anderem die bildende und darstellende Kunst sowie Literatur und Musik. Die Projektförderung kann pro Antrag bis zu 2.000 Euro betragen. Institutionelle Förderung kann auch von kulturellen Einrichtungen beantragt werden, um ihre kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten; hierbei ist eine Förderhöhe von maximal 15.000 Euro pro Jahr möglich.

Einheitliche Richtlinie

Bisher wurden Anträge im kreiseigenen Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur zwischen Verwaltung und Politik diskutiert. Im Anschluss wurden die Förderungen dem Kreisausschuss zustimmend oder ablehnend empfohlen. Politik und Verwaltung waren sich darüber einig, dieses Verfahren durch eine einheitliche Richtlinie zu ersetzen.

„Für unsere Gesellschaft sind Kunst und Kultur wichtige Bestandteile. Diese möchten wir erhalten und weiterentwickeln und zu einer ausgewogenen Angebotsstruktur in den Gemeinden beitragen“, berichtet Sonja Piredda vom Landkreis Lüneburg.

Mehr Information und Anträge

  • Landkreis Lüneburg: Kulturförderung im Landkreis
    Mit Informationen zur Kulturförderrichtlinie, zu den Voraussetzungen der Kulturförderung und dem Antragsformular.
  • Anträge einreichen:
    Per Post – Bildung und Kultur, Beim Benedikt 8b, 21335 Lüneburg
    Per Mail – kultur@landkreis-lueneburg.de

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