Leerer Rollstuhl. Foto: BeatriceBB, Pixabay.

Landesbeauftragte Niedersachsen: Keine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Verkehr

Kein Platz für Diskriminierung und Ableismus im Nah- und Fernverkehr – darauf weist Annetraud Grote, Niedersachsens Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, hin. Hintergrund sind kürzliche Vorfälle am Lüneburger Bahnhof. Sie fordert mehr Tempo bei der Umsetzung von Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr und intensivere Schulungen für das Bahnpersonal.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – Am: 28.05.2025
Online: https://www.ms.niedersachsen.de/ – Beispielfoto: BeatriceBB, Pixabay. Leerer Rollstuhl


Kein Platz für Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Verkehr

Foto: Screenshot YouTube bei der Aktion „Die Stufen müssen weg!“, 3.12.2022 in Lüneburg – Lüne-Blog: „ÖPNV für alle!“ „Die Stufen müssen weg!“ – Aktion am Bahnhof Lüneburg am 3. Dezember 2022

Annetraud Grote, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, und der Beirat für Menschen mit Behinderung für Hansestadt und Landkreis Lüneburg weisen darauf hin, dass Diskriminierung oder Ableismus im Nah- und Fernverkehr keinen Platz haben. Hintergrund sind kürzliche Vorfälle am Lüneburger Bahnhof, die durch die Medien gingen.

Vorfall zeigt Diskriminierung von Behinderten

Die Ereignisse sollen hier nicht im Detail beschrieben oder bewertet werden. Grundsätzlich aber kann es nicht angehen, dass eine Person im Rollstuhl wegen Überfüllung nicht in das Zugabteil einsteigen darf, das eigens für Rollstuhlfahrende vorgesehen ist. Das ist ein Beispiel für Diskriminierung einer Person mit Behinderung.

Deutlich wird an dem Vorfall auch, dass die Zahl von Plätzen für mobilitätsbeeinträchtigte Personen in den Zügen deutlich erhöht werden muss. Außerdem muss der Zustieg für Rollstuhlfahrende in den anderen Fahrrad- und Mehrzweckabteilen möglich sein. Rollstuhlfahrende dürfen nicht verpflichtet werden, allein die offiziellen Rollstuhl-Stellplätze zu nutzen.

Mehr Tempo bei der Umsetzung von Barrierefreiheit im gesamten Verkehrsnetz

In Niedersachsen brauchen wir eine vollständige und beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit im gesamten Verkehrsnetz (Busse, Bahnen, Haltestellen, Bahnhöfe). Dafür sind transparente Zeitpläne zur Umsetzung und ausreichend finanzielle Mittel erforderlich.

Einige Bahnhöfe und Haltestellen in Niedersachsen sind immer noch nicht barrierefrei zugänglich. Dies ist nicht nur eine erhebliche Einschränkung  für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit Gepäck. Auch an barrierefreien Informationssystemen (visuell, akustisch, taktil) in Fahrzeugen und an Haltestellen fehlt es.

Schulung des Personals intensivieren

Besonders wichtig ist die Schulung des Personals des Nah- und Fernverkehrs im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, um kompetente Unterstützung zu gewährleisten. Schulungsangebote sind auszubauen.

Dabei sollten auch Menschen mit Behinderungen als Vortragende eingesetzt werden. Denn sie  können ihre Bedarfe aus ihren eigenen Erfahrungen heraus erläutern. Sie können Fragen beantworten wie: „Wie werden Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf angesprochen?“ „Wie helfe ich als Zugbegleitung bei Panikattacken bei Menschen mit Angststörungen?“

Anerkennung für positives Engagement vieler Verantwortlicher

Wichtig ist der Hinweis, dass es im Nah- und Fernverkehr durchaus viele positive Beispiele gibt für Verantwortliche, die barrierefrei und umsichtig kommunizieren und Menschen mit Behinderungen unterstützen. Einige Beschäftigte bei der Mobilitätszentrale helfen z. B. auch nicht vorangemeldeten Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen beim Umsteigen.

Letztendlich ist es jeweils von der einzelnen Person abhängig, wie sie sich im Umgang mit Menschen mit Behinderungen verhält. Schulungen und das Ausführen von Positivbeispielen können zu mehr Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen beitragen.

Respekt und Einfühlungsvermögen als Voraussetzung für Inklusion

Ein respektvolles und empathisches Miteinander zwischen Menschen mit Behinderungen und Bediensteten des Nah- und Fernverkehrs ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Inklusion letztlich gelebt wird. Gegenseitiges Verständnis trägt dazu bei, Kommunikationsbarrieren abzubauen und für mehr Barrierefreiheit zu sorgen.

Information: Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Die Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen wird von der Landesregierung bestellt. Ihre Aufgabe ist es, darauf hinzuwirken, dass die Ziele des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) verwirklicht werden und die öffentlichen Stellen ihren Verpflichtungen nach dem NBGG erfüllen. Seit dem 1. März 2024 ist Annetraud Grote die niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Sie ist Juristin und in der Nähe von Lüneburg aufgewachsen.

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Normaler Betrieb am Bahnhof: Menschen mit Fahrrad, Kinderwagen, Rollator und schwerem Koffer sind regelmäßig unterwegs. Ein fehlender Aufzug ist bei weitem nicht nur Behinderte ein Problem.

Normaler Betrieb am Bahnhof: Menschen mit Kleinkind, Fahrrad, Kinderwagen, Rollator und schweren Koffern sind hier regelmäßig unterwegs. Barrierefreiheit ist bei weitem nicht nur für Behinderte wichtig.

Lünepedia: Barrierefreiheit

Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.[1] Art. 3 Abs. 3 Satz 2 im Grundgesetz (GG) besagt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Das Grundgesetz steht über allen anderen Rechtsnormen. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist wichtig für eine sozial-inklusive Verkehrswende.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Barrierefreiheit

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