Landkreis Lüchow-Dannenberg: Vogelgrippe im Anflug
Die Vogelgrippe verbreitet sich im Elbegebiet. Zum Schutz sollten Tierhalter die bekannten Schutzmaßnahmen dringend einhalten, so der Landkreis. Wer einen toten Vogel findet, soll ihn nicht mit bloßen Händen anfassen und den Fund dem Veterinäramt melden. Die Viren sind bei Vögeln sehr leicht übertragbar und verursachen großen wirtschaftlichen Schaden.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 04.01.2023
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Vogelgrippe im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Veterinäramt empfiehlt: Geflügelhalter sollten mit Sicherheitsmaßnahmen vorbeugen
Die Vogelgrippe hat Lüchow-Dannenberg erreicht: Im Nachbarlandkreis ist das HPAI-Virus in einem kleinen Hühner-Bestand bestätigt worden. Eine Aufstallungspflicht für Geflügelhalterinnen und -halter besteht zurzeit – noch – nicht.
Zum Schutz der eigenen Tiere empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ausdrücklich, die bekannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen. Das Virus verbreitet sich häufig über Wildvögel. Der Fokus liegt zurzeit insbesondere auf dem Elbegebiet.
Sicherheitsmaßnahmen einhalten
Für Tierhalterinnen und -halter gilt also:
- Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
- Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn auch Wildvögel Zugang zu der Wasserfläche haben.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
- Halterinnen und Halter sollten Schutzkleidung tragen und ihre Schuhe desinfizieren.
- Zur Vorbeugung gehört auch, das eigene Geflügel beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu registrieren. „Das geschieht natürlich besonders im Eigeninteresse der Halterinnen und Halter. Denn die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche“, sagt Jochen Gronholz. Das Virus kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen.
Auf Stallpflicht vorbereiten
Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg empfiehlt allen Geflügelhalterinnen und -haltern, sich auf eine mögliche Stallpflicht für Huhn, Ente und Gans vorzubereiten. Denn: Die Vogelgrippe verbreitet sich im Winter regelmäßig.
„Eine Aufstallungspflicht gibt es zwar noch nicht, eine Anordnung dazu ist in den nächsten Tagen aber durchaus möglich“, erklärt Jochen Gronholz vom Veterinäramt. „Wir weisen die Geflügelhalter bereits jetzt darauf hin, dass sie bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten.“
Tote Vögel nicht anfassen und dem Veterinäramt melden
Wer tote Vögel, insbesondere Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z.B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden:
- per E-Mail unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04131 26 1413.
Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen.
Hintergrund: Vogelgrippe
Unter Vogelgrippe (auch: Geflügelpest) versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Haustiere wie Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.
Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.
- Landkreis Lüneburg: Mehr Information zur Geflügelpest – landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest
- Robert-Koch-Institut (RKI): Häufig gestellte Fragen zur „Vogelgrippe“ – mehr
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