Jetzt auch im Landkreis Lüneburg: Geflügelpest
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist zurück im Landkreis – wahrscheinlich mit Zugvögeln aus dem Süden. Wer tote Wasservögel, Greife oder Rabenvögel findet, soll den Fund nicht anfassen, sondern dem Veterinäramt melden. Geflügelhalter sind zu besonderer Vorsicht aufgefordert.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 04.03.2026
Online: https://www.landkreis-lueneburg.de – Foto: A.S.
Geflügelpest im Landkreis Lüneburg – Veterinäramt: Bio-Sicherheit beachten
Foto: A.S. Toter Kormoran auf Wildfütterung, gefunden im März 2026 im Landkreis Lüneburg. Wildvögel sind Überträger der Vogelgrippe. Solche Funde sollten nicht angefasst werden, sondern dem Veterinäramt gemeldet werden.
In einem Kleinstbetrieb in Amt Neuhaus ist ein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Der Tierbestand wurde bereits vorsorglich getötet, und der Landkreis Lüneburg hat den Betrieb gesperrt. Das positive Untersuchungsergebnis wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übermittelt. Die abschließende Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht noch aus.
Wahrscheinlich Infektion durch zurückkehrende Zugvögel – noch keine Stallpflicht
Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Infektion durch zurückkehrende Zugvögel wahrscheinlich, da derzeit Millionen Zugvögel aus ihren Winterquartieren nach Europa zurückkehren. Eine Aufstallungspflicht wird vorerst nicht angeordnet. Geflügelhalterinnen und -haltern steht es jedoch frei, in Gebieten mit vielen Wildvögeln ihre Tiere während des Vogelzugs vorsichtshalber aufzustallen.
Spaziergang: Tote Vögel nicht berühren, Funde melden
Bürgerinnen und Bürger sowie Jägerinnen und Jäger sind aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises telefonisch zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Geflügelpest zu vermeiden.
- Landkreis Lüneburg: Veterinäramt – Telefon 04131 26 1413
Betriebe: Unbedingt Sicherheitsvorschriften einhalten
Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die bestehenden Sicherheitsvorgaben konsequent einzuhalten. „Nur durch besondere Sorgfalt und vorbeugende Schutzmaßnahmen lassen sich Infektionen vermeiden und einschneidende behördliche Eingriffe für die betroffenen Betriebe verhindern“, sagt Dr. Donata Bechstein, Leiterin des Veterinäramts.
Dazu gehört das Desinfizieren des Schuhwerks vor dem Betreten der Ställe und das Tragen von Schutzkleidung, Reinigen und die Desinfizieren von Gerätschaften und das Unterbinden von Besucherverkehr. Bei Anzeichen von Krankheit muss unverzüglich der Tierarzt benachrichtigt und der Bestand untersucht werden. Grundsätzlich gilt: Geflügelhalter müssen ihre Bestände beim Veterinäramt melden.
- Landkreis Lüneburg: Klassische Geflügelpest – mit aktuellen Hinweisen
- Friedrich-Löffler-Institut: Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest
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Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, breitet sich weiter aus. Ab Sonntag, 2. November 2025, gilt nun auch im Landkreis Lüneburg bei Tierbeständen über 50 Hühnern, Gänsen oder anderem Geflügel die Stallpflicht. Alle, die Geflügel halten, sollen den Kontakt mit Wildvögeln verhindern und hygienische Schutzmaßnahmen beachten. - Landkreis Lüchow-Dannenberg: Vogelgrippe breitet sich aus – Veterinäramt rät zu Vorsicht – 24.10.2025
Die Vogelgrippe breitet sich aktuell aus. „Vor allem Kraniche sind bisher massiv betroffen“, sagt Dr. Katharina Schulze, Amtstierärztin beim Landkreis Lüchow-Dannenberg. Geflügelhalter sind aber zu besonderer Vorsicht aufgefordert. Wer tote Wasservögel, Greife oder Rabenvögel findet, soll den Fund nicht anfassen, sondern dem Veterinäramt melden.
Fliegende Kraniche. Insbesondere sie sind in den östlichen Bundesländern betroffen. Foto: Klaus Hausmann, Pixabay.
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