Rücksicht nehmen beim Spaziergang: Landschaftswarte weisen auf Naturschutz hin
Hunde anleinen, auf den Wegen bleiben, kein Feuer und Abfall mitnehmen – in Naturschutzgebieten müssen Erholungssuchende besonders Rücksicht nehmen. Die drei Landschaftswarte sind ab Mai wieder unterwegs, informieren und weisen auf die wichtigen Verhaltensregeln hin.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 08.05.2024
Online: mehr – Foto: Landkreis Lüneburg
Naturschutz in Aktion: Landschaftswarte des Landkreises Lüneburg im Einsatz
Foto: Landkreis Lüneburg. Die drei Landschaftswarte des Landkreises Lüneburg, hier im Naturschutzgebiet Kalkberg, starten in die Saison. Von links: Burkhard Hoferichter, Siegfried Wagner-Kemper und Andreas Moldenhauer.
Ab Mai sind in den Naturschutzgebieten in Stadt und Landkreis Lüneburg wieder die drei Landschaftswarte unterwegs. Erkennbar sind sie an ihrer Kleidung: Dunkle Westen mit dem Landkreis-Logo auf der Brust.
Besonders am Wochenende, an Feiertagen und in den Abendstunden unterwegs
„Viele Menschen sprechen uns von sich aus an, wenn sie uns mit unseren Westen sehen“, sagt Andreas Moldenhauer. Treffen kann man ihn und seine Kollegen Siegfried Wagner-Kemper und Burkhard Hoferichter in den Naturschutzgebieten „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“, „Kalkberg“, „Hasenburger Mühlenbachtal“ vor allem am Wochenende, in den Abendstunden und an Feiertagen.
Die drei beantworten Fragen zu den Schutzgebieten und erklären, welche Regeln dort für Mensch und Tier gelten. Sollte sich ein Ausflugsgast uneinsichtig verhalten, dürfen sie auch Verstöße melden, was zu Bußgeldern führen kann. Die meisten Verstöße passieren aber unbeabsichtigt und sind mit einem schnellen Gespräch aufgeklärt, so ihre Erfahrung.
Naturschutzregeln für den Ausflug ins Grüne
Landschaftswarte und Landkreis Lüneburg weisen auf folgende Verhaltensregeln hin:
- Auf den ausgewiesenen Wege bleiben
Mit oder ohne Hund, zu Fuß, zu Pferd oder auf dem Fahrrad – im Naturschutzgebiet müssen alle auf den offiziellen Wegen bleiben. Nur dort wird der empfindliche Lebensraum von Tieren und Pflanzen nicht gestört. Maike Mangelsdorf vom Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg appelliert: „Bitte nutzen Sie keine Trampelpfade. Sie führen direkt in das Zuhause der Tiere, in dem sie ihre Jungtiere aufziehen.“ - Mit dem Kanu und beim Stand-up-Paddling Rücksicht nehmen
Im tiefen Wasser bleiben und das Ufer meiden – so schützt man seltene Uferpflanzen und bedrohte Tierarten. „Steigen Sie nur an den öffentlichen Stellen ein und aus, die Sie an den vorhandenen Holzstegen erkennen. Vermeiden Sie das Staken im Gewässergrund, auch hier leben sehr empfindliche Arten wie die Bachmuschel“, so die Bitte. - Leinenpflicht für Hunde beachten
Schon ein kurzer Ausflug des Hundes in die Böschung oder angrenzende Wiese kann in Naturschutzgebieten zum Beispiel Vogeleltern von ihren Jungen verjagen. Auch andere Jungtiere werden durch streunende Hunde gestört. „Schon das kurze Stöbern eines Hundes kann ausreichen, damit Rehkitze von ihren Eltern allein gelassen werden und verenden!“ Auch sollte der Hundekot stets mitgenommen werden – siehe unten. - Offizielle Rastplätze nutzen
In den Naturschutzgebieten gibt es offene Sandflächen, die zwar einladend wirken, aber nicht betreten werden dürfen. Seltene Kleintierarten, wie etwa Sandlaufkäfer oder auch Brutvögel sind auf die kleinen Sandbänke dringend angewiesen. - Kein Feuer machen
Lagerfeuer, Grills und natürlich offene Feuer sind in Naturschutzgebieten generell verboten. Sie bedeuten Brandgefahr, beunruhigen die Tiere und gefährden die Pflanzenwelt. Das gilt auch für Gas- oder Elektrogrills. - Müll entsorgen
Sämtlicher Müll muss mit nach Hause genommen werden. Das gilt auch für organische Stoffe wie Essensreste, Obst und Hundekot.
Mehr Information
- Landkreis Lüneburg: Landschaftswarte
- Landkreis Lüneburg: Verhaltensregeln in der Natur
Lüneburg: Wo gilt die Leinenpflicht?
In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, Teilen des Kurparks und Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten der Hansestadt gilt die Leinenpflicht. Hier müssen Hunde immer an der Leine geführt werden:
- In den Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen,
- im nördlichen Teil des Kurparks (ab Pfarrer-Kneipp-Weg)
- in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten: Kalkberg, Tiergarten und den Gebieten Bockelsberg, Hasenburger Bach, Hasenburger Schweiz, Böhmsholz, der Landwehr und dem Oedemer Zuschlag.
Mehr als 2.800 Hunde sind in Lüneburg gemeldet und damit hundesteuerpflichtig. Die Steuereinnahmen fließen in den städtischen Haushalt, aus dem zum Beispiel auch die Straßenreinigung und die Spender mit Tüten für den Hundekot finanziert werden. Angemeldet werden müssen alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten.
Naturschutzgebiete in Lüneburg und dem Landkreis
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Lünepedia: Naturschutzgebiete im Landkreis
In Hansestadt und Landkreis Lüneburg gibt es eine Vielzahl von Naturschutzgebieten. In einer Übersicht sind sie aufgeführt.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Landkreis_Lüneburg#Naturschutzgebiete
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