Lüneburg: Feiern ohne Musik – neue Regeln an Stint und in Teilen der Innenstadt
Lautstarke Feiern am Stint und im Wasserviertel: Nach wiederholten, massiven Beschwerden ist dort nun zehn Tage lang das Abspielen von Musik auf technischen Geräten in den Wochenendnächten untersagt. Polizei und Ordnungsamt wollen entsprechende Kontrollen durchführen.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 07.07.2022
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Draußen Feiern ohne Musik: Neue Regeln am Stint und in Teilen der Innenstadt
Mehrere Lautsprecherboxen und Mobiltelefone, die sich gegenseitig mit Bässen überbieten, lautstark Feiernde, die den Pegel von Alkohol und Beschallung hochhalten – das ist leider wieder die aktuelle Situation am Stintmarkt, sobald dort am Wochenende gefeiert wird.
Schilder zeigten keine Wirkung – Anwohnende erheblich gestört
Das Werben um Rücksichtnahme durch entsprechende Schilder sowie Mitarbeiter:innen von Ordnungsamt und Polizei habe nicht ausreichend Wirkung gezeigt, bedauert Dennis Lauterschlag aus dem städtischen Ordnungsamt.
Die Beschwerdelage durch Anwohner:innen sei enorm. „Die besonders geschützte Nachtruhe wird regelmäßig missachtet, insbesondere, weil Musik auf mitgebrachten Anlagen abgespielt wird“, weiß Lauterschlag. Mit einer neuen Allgemeinverfügung untersagt die Stadt daher in Teilbereichen der Innenstadt ab sofort genau das: „Das Abspielen von Musik über technische Anlagen.“
Abspielen von Musik über technische Anlagen am Wochenende nachts verboten
Die Verfügung gilt vorerst vom Freitag, 8. Juli, bis zum Montag, 18. Juli 2022, jeweils freitags bis sonntags von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.
Sie gilt für folgende Straßen: Am Berge 49-53, Rosenstraße, An den Brodbänken 1-7, Bei der Abtspferdetränke, Bei der Abtsmühle, Bei der Lüner Mühle 1, Am Fischmarkt, Lünertorstraße von der Kaufhausbrücke bis Nr. 4, Kaufhausbrücke, Lüner Straße von der Kaufhausbrücke bis zur Kreuzung Auf dem Kauf, Salzstraße am Wasser, Auf dem Kauf, Verbindungsweg Auf dem Kauf und Am Stintmarkt.
Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei vorgesehen
Ordnungsamt und Polizei werden das Einhalten der Regelung vermehrt kontrollieren. „Wir hoffen, mit diesem probaten Mittel die Verstöße gegen die Nachtruhe eindämmen zu können, ohne noch weitere Verbote aussprechen zu müssen“, sagt Lüneburgs Rechtsdezernent Markus Moßmann.
Auch Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch appelliert an die Feierenden, Rücksicht zu nehmen. „Geselligkeit ja, nur bitte mit Rücksichtnahme.“
Rücksicht auf Anwohnende und Schutz der Nachtruhe nötig
Zwar ist den Anwohner:innen des Stints bekannt, dass das Wasserviertel seit jeher ein Ausgehviertel ist. „Das darf aber nicht dazu führen, dass deren Interessen hier keine Rolle spielen“, betont Kalisch.
Die Nachtruhe sei für alle Lüneburger:innen ein hohes und rechtlich geschütztes Gut. Dies müsse und wolle die Stadt schützen. Damit ein friedliches Miteinander gelingt, weitet die Stadt daher auch den Einsatz von Streetwork und Jugendpflege an den beliebten Feier-Treffs in der Stadt aus.
Bußgeld und Sicherstellung der Geräte möglich
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 € geahndet werden. Beim verbotswidrigen Abspielen von Musik über mitgebrachte technische Anlagen können die Hansestadt Lüneburg und die Polizei die Geräte zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sicherstellen und verwahren. Für die dadurch entstehenden Kosten hat der Besitzer aufzukommen. Auf § 25 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung wird hingewiesen.
- Die Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Homepage zu finden unter www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/bekanntmachungen.html
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