Lüneburg: Feiern ohne Musik – Regelung an Stint und Innenstadt verlängert
Am Stint und im Wasserviertel wird gern lautstark gefeiert, aber die Anwohnenden wollen auch schlafen können. Da heißt es Rücksicht nehmen. Abspielen von Musik auf technischen Geräten ist daher in den Wochenendnächten weiterhin untersagt. Polizei und Ordnungsamt wollen entsprechende Kontrollen durchführen.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 31.08.2022
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Feiern ohne Musik: Regelung am Stint verlängert
Auch weiterhin bleibt das Abspielen von Musikanlagen am Stint und in einigen anderen Bereichen der Innenstadt am Wochenende in den Nachtstunden und am frühen Morgen untersagt. Die Stadt verlängert die entsprechende Allgemeinverfügung bis Anfang Oktober 2022.
„Die Regelung ist sinnvoll, die Beschwerdelage ist in Teilen zurückgegangen“, sagt Dennis Lauterschlag aus dem städtischen Ordnungsamt. Gleichzeitig sei es notwendig, die Verfügung zu verlängern, um den Schutz der Nachtruhe für Anwohnende zu gewährleisten.
Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei
Kontrolliert wird das Einhalten der Regelung durch Ordnungsamt und Polizei. Darüber hinaus sind nach wie vor Streetworker:innen im Auftrag der Hansestadt unterwegs, um mit Feiernden und Gastronomen ins Gespräch zu kommen, bei Konflikten zwischen den Beteiligten zu vermitteln und für Rücksicht und Respekt zu werben.
- Im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung ist es auf öffentlichen Flächen untersagt, Musik über technische Anlagen abzuspielen.
- Die aktuelle Verfügung gilt vom Freitag, 2. September bis Sonntag, 2. Oktober 2022 immer freitags bis sonntags von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.
- Sie gilt für folgende Straßen: Am Berge 49-53, Rosenstraße, An den Brodbänken 1-7, Bei der Abtspferdetränke, Bei der Abtsmühle, Bei der Lüner Mühle 1, Am Fischmarkt, Lünertorstraße von der Kaufhausbrücke bis Nr. 4, Kaufhausbrücke, Lüner Straße von der Kaufhausbrücke bis zur Kreuzung Auf dem Kauf, Salzstraße am Wasser, Auf dem Kauf, Verbindungsweg Auf dem Kauf und Am Stintmarkt (siehe Karte unten).
- Die Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Homepage zu finden unter www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/bekanntmachungen.html
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