Solaranlage auf dem Hausdach. Foto: congerdesign, Pixabay.

Lüneburg fördert künftig auch Batteriespeicher für Solaranlagen – Anträge ab 2023

Ab 2023 fördert die Hansestadt auch Batteriespeicher für Solaranlagen. Erster Schritt: Eine unabhängige Energieberatung. Diese wird von der Stadt finanziell unterstützt. Achtung: Mit Baumaßnahmen darf jedoch erst begonnen werden, wenn der Antrag bewilligt wurde.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 05.10.2022
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Künftig auch Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen gefördert – Anträge ab 2023 möglich

Die Nutzung regenerativer Energien ist ein entscheidender Beitrag für den Klimaschutz. Die Hansestadt Lüneburg fördert daher den Bau von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien wie Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen und Anlagen, die Erdwärme nutzen, sowie andere innovative Techniken zur Erzeugung erneuerbarer Energien.

Das entsprechende Förderprogramm wurde nun erweitert. Ab 2023 werden auch Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen gefördert. Der Strom, der erzeugt wird, wenn die Sonne scheint, kann dann beispielsweise in den Nachtstunden genutzt werden.

Fördersumme aktuell ausgeschöpft

Die Förderhöhe beträgt zwischen 150 und 4250 Euro. Das städtische Programm zur Förderung regenerativer Energien ist ein voller Erfolg. „Wir haben für dieses Jahr die Fördersumme bereits ausgeschöpft, Anträge sind hier also generell erst ab 2023 wieder möglich“, so Hellmann.

Auch Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung und Regenwassernutzung

Zu den Förderprogrammen gehören neben regenerativen Energien auch die energetische Sanierung, Dach- und Fassadenbegrünung und Regenwassernutzung.

Beispiel energetische Sanierung von privatem Wohneigentum: Gefördert werden die Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Decken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren und Maßnahmen zur Optimierung der Heizung. Die Fördersummen betragen zwischen 500 und 1000 Euro.

Wichtig: Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen und Bescheid abwarten!

Der Fördermittelantrag muss jeweils vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Anträge für die Förderung von Batteriespeicher für die Solaranlage können ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden.

„Die Installation darf erst nach Zugang des Bewilligungsschreibens erfolgen, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich“, betont Lüneburgs Klimaschutzmanagerin Dr. Karina Hellmann.

Erster Schritt: Unabhängige Energieberatung

Eine Voraussetzung bei der Antragstellung ist eine unabhängige Energieberatung vorab. Hier unterstützt die Hansestadt eine Anschubberatung mit dem Programm „Klimaschutz daheim“.

Die Beratung wird von lokalen Energieexpert:innen durchgeführt. Private Haus- oder Wohnungseigentümer:innen bezahlen einen Eigentanteil von 50 Euro für die einstündige Beratung vor Ort (Beratungswert: ca. 200 Euro).

Wenn Sie sich beraten lassen möchten,

  • beantworten Sie zunächst die Fragen der Checkliste: PDF-Datei – mehr.
  • Anschließend können Sie sich bei den Mitarbeiter:innen des Klimaschutzmanagements der Hansestadt Lüneburg über das weitere Vorgehen informieren: https://www.lueneburg-klimaschutz.de/anlaufstellen/

Hansestadt Lüneburg: Mehr Information


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