
Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Hansestadt Lüneburg informiert – auch zur Briefwahl
Bis Ende Januar 2025 sollten die Wahlbenachrichtigungen bei den rund 58.000 Lüneburger:innen eingetroffen sein. Das Briefwahlbüro ist ab dem 20. Januar erreichbar, Briefwahlunterlagen können aber voraussichtlich frühestens ab dem 7. Februar 2025 ausgegeben werden. Der Zeitraum für die Briefwahl verkürzt sich damit, informiert die Hansestadt.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 30.12.2024 / 16.01.2025
Online: mehr – Foto: Hansestadt Lüneburg
Wichtige Informationen zur Bundestagwahl am 23. Februar 2025
Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 17. Januar 2025 versandt
Archiv-Foto: Hansestadt Lüneburg. Das Briefwahlbüro im Hansekontor öffnet ab dem 20. Januar 2025. Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen wird aber voraussichtlich frühestens ab dem 7. Februar 2025 möglich sein. Lediglich der Antrag kann schon vorher gestellt werden.
Die nächste Bundestagswahl wird am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden. Der Tag für die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde durch den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier nun offiziell festgelegt. Die Wahlbenachrichtigungen der rund 58.000 Lüneburger:innen sollten bis Ende Januar bei den Wahlberechtigten im Briefkasten liegen.
Fragen und Antworten zur Bundestagswahl stehen auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg bereit. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.
- Hansestadt Lüneburg: Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
- Landkreis Lüneburg: Anstehende Wahlen: Bundestagswahl 2025
Die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 37 – Lüchow-Dannenberg – Lüneburg wird dieses Mal der Landkreis Lüchow-Dannenberg übernehmen. Der Landkreis Lüneburg ist zuständig für die Durchführung der Briefwahl. Dafür werden noch Wahlhelfer (w/m/d) benötigt. Das Anmeldeformular ist hier online zugänglich.
Rund um die Briefwahl: Fragen und Antworten
Briefwahlbüro: Öffnungszeiten und Kontakt
Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich.
Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 10-13 Uhr, 14-16 Uhr,
Donnerstag 10-13 Uhr, 14-17 Uhr, Freitag 10-15 Uhr.
Hier können Briefwahlanträge gestellt werden. Nach Möglichkeit sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung (mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite) sowie einen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Das erleichtert die Antragsbearbeitung und vermeidet ggf. die Wartezeit im Briefwahlbüro.
Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen wird aber voraussichtlich frühestens ab dem 7. Februar 2025 möglich sein.
- Telefon: 04131 309 3200, E-Mail: wahlbuero@stadt.lueneburg.de
Briefwahl online beantragen
Bewährter Service der Stadt: Auf den Wahlbenachrichtigungen findet sich ein QR-Code, der direkt zum Online-Wahlscheinantrag auf der städtischen Internetseite führt.
Hinweis: Für den Online-Wahlscheinantrag werden zwingend Angaben aus der Wahlbenachrichtigung benötigt (Nummer im Wählerverzeichnis und Wahlbezirksnummer). Bei Nutzung des personalisierten QR-Codes sind diese Daten bereits hinterlegt.
- Hansestadt Lüneburg: Briefwahlantrag online stellen
Briefwahl mit der Post oder persönlich beantragen
Ein Antrag auf Briefwahl kann auch postalisch gestellt werden. Nähere Hinweise finden sich auf der Wahlbenachrichtigung.
Wichtig: Briefwahl-Unterlagen werden voraussichtlich ab dem 7. Februar verschickt
Die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl werden voraussichtlich frühestens Anfang Februar, am Ende der 6. Kalenderwoche, ausgegeben beziehungsweise versendet werden können, sobald die Stimmzettel gedruckt sind und vorliegen. Dadurch halbiert sich der Zeitraum für die Briefwahl von regulär vier auf ca. zwei Wochen, denn die Wahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Landkreis Lüneburg: Bundestagswahl – Erst- und Zweitstimme

Wahlurne. Grafik: ArtRose, Pixabay.
Mehr als 60 Millionen Wahlberechtigte entscheiden alle vier Jahre bei der Wahl zum Deutschen Bundestag über die Verteilung der politischen Macht. Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Zu Niedersachsen zählen die Wahlkreise 24 bis 53. Die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg bilden gemeinsam den Wahlkreis 37 „Lüchow‑Dannenberg – Lüneburg“.
Erst- und Zweitstimme
Bei der Bundestagswahl haben alle Wahlberechtigten insgesamt zwei Stimmen. Eine Stimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Stimme für die Wahl einer Landesliste (Partei). Letztere ist ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland innehat oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhält,
- nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 Bundeswahlgesetz) und
- in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Mehr Information und Kontakt
- Landkreis Lüneburg: Anstehende Wahlen: Bundestagswahl 2025
Die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 37 – „Lüchow‑Dannenberg – Lüneburg“ – übernimmt dieses Mal der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Der Landkreis Lüneburg ist zuständig für die Durchführung der Briefwahl. Dafür werden noch Wahlhelfer (w/m/d) benötigt. Das Anmeldeformular ist hier online zugänglich.

Rathaus Eingang E, erreichbar über Waagestraße und Rathausgarten. Foto: Lüne-Blog
Lünepedia: Wahlen
Die Hansestadt Lüneburg befindet sich mit dem Status der Kreisstadt und einer großen selbstständigen Stadt im Landkreis Lüneburg innerhalb des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitglied des Staatenverbundes der Europäische Union. Somit sind die Lüneburger*innen bei der Europa-, der Bundestags-, der Landtags-, der Landrats-, der Kommunal- und der Oberbürgermeister*innenwahl wahlberechtigt.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Wahlen
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