Hansestadt Lüneburg informiert zu Briefwahl und Bundestagwahl am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Ab dem 17. Januar sollen die Wahlbenachrichtigungen versandt werden. Das Briefwahlbüro ist ab dem 20. Januar erreichbar, Briefwahlunterlagen können aber voraussichtlich frühestens ab dem 7. Februar 2025 ausgegeben werden. Der Zeitraum für die Briefwahl verkürzt sich damit, informiert die Hansestadt.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 30.12.2024
Online: mehr – Foto: Hansestadt Lüneburg
Wichtige Informationen zur Bundestagwahl am 23. Februar 2025
Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 17. Januar 2025 versandt
Archiv-Foto: Hansestadt Lüneburg. Das Briefwahlbüro im Hansekontor öffnet ab dem 20. Januar 2025. Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen wird aber voraussichtlich frühestens ab dem 7. Februar 2025 möglich sein. Lediglich der Antrag kann schon vorher gestellt werden.
Die nächste Bundestagswahl wird am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden. Der Tag für die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde durch den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier nun offiziell festgelegt. Die Wahlbenachrichtigungen der Lüneburger:innen werden voraussichtlich ab dem 17. Januar versendet und sollten bis zum 23. Januar bei den Wahlberechtigten im Briefkasten liegen.
Briefwahl beantragen
Briefwahlunterlagen können auf verschiedene Weise beantragt werden:
- Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Online mit Hilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung.
- Ein Briefwahlantrag kann auch formlos per E-Mail oder per Brief unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse gestellt werden.
- Wenn die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift verschickt werden sollen, ist diese Adresse zusätzlich genau anzugeben. Bei Versand ins Ausland ist auch der entsprechende Staat mitzuteilen.
Wichtig: Briefwahl-Unterlagen können frühestens Anfang Februar verschickt werden
Die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl werden voraussichtlich frühestens Anfang Februar, am Ende der 6. Kalenderwoche, ausgegeben beziehungsweise versendet werden können, sobald die Stimmzettel gedruckt sind und vorliegen. Dadurch halbiert sich der Zeitraum für die Briefwahl von regulär vier auf ca. zwei Wochen, denn die Wahl findet am 23. Februar statt.
Auch Wahl im Briefwahlbüro möglich
Wer vermeiden will, dass sein Brief vielleicht zu spät eintrifft, kann ins Briefwahlbüro kommen und dort direkt vor Ort wählen. Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Briefwahl bittet die Stadt jetzt schon um Verständnis für etwaige Bearbeitungs- und Wartezeiten.
Wer sichergehen will, sollte nach Möglichkeit keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern am Wahlsonntag im Wahllokal von seinem Urnenwahlrecht Gebrauch machen, so die Empfehlung.
Briefwahlbüro im Rathaus: Ab 20. Januar erreichbar – Ausgabe von Briefwahlunterlagen ab 7. Februar 2025
Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) wird ab dem 20. Januar über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich sein. Der Antrag kann hier gestellt werden.
Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen wird aber voraussichtlich frühestens ab dem 7. Februar 2025 möglich sein.
Mehr Information und Kontakt
Fragen und Antworten zur Bundestagswahl stehen auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg bereit. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.
- Hansestadt Lüneburg – Wahlbüro:
Telefon: 04131 309 3200, E-Mail: wahlbuero@stadt.lueneburg.de - Hansestadt Lüneburg: Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
- Landkreis Lüneburg: Anstehende Wahlen: Bundestagswahl 2025
Die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 37 – Lüchow-Dannenberg – Lüneburg wird dieses Mal der Landkreis Lüchow-Dannenberg übernehmen. Der Landkreis Lüneburg ist zuständig für die Durchführung der Briefwahl. Dafür werden noch Wahlhelfer (w/m/d) benötigt. Das Anmeldeformular ist hier online zugänglich.
Landkreis Lüneburg: Bundestagswahl – Erst- und Zweitstimme
Mehr als 60 Millionen Wahlberechtigte entscheiden alle vier Jahre bei der Wahl zum Deutschen Bundestag über die Verteilung der politischen Macht. Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Zu Niedersachsen zählen die Wahlkreise 24 bis 53. Die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg bilden gemeinsam den Wahlkreis 37 „Lüchow‑Dannenberg – Lüneburg“.
Erst- und Zweitstimme
Bei der Bundestagswahl haben alle Wahlberechtigten insgesamt zwei Stimmen. Eine Stimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Stimme für die Wahl einer Landesliste (Partei). Letztere ist ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland innehat oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhält,
- nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 Bundeswahlgesetz) und
- in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Mehr Information und Kontakt
- Landkreis Lüneburg: Anstehende Wahlen: Bundestagswahl 2025
Die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 37 – „Lüchow‑Dannenberg – Lüneburg“ – übernimmt dieses Mal der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Der Landkreis Lüneburg ist zuständig für die Durchführung der Briefwahl. Dafür werden noch Wahlhelfer (w/m/d) benötigt. Das Anmeldeformular ist hier online zugänglich.
Lünepedia: Wahlen
Die Hansestadt Lüneburg befindet sich mit dem Status der Kreisstadt und einer großen selbstständigen Stadt im Landkreis Lüneburg innerhalb des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitglied des Staatenverbundes der Europäische Union. Somit sind die Lüneburger*innen bei der Europa-, der Bundestags-, der Landtags-, der Landrats-, der Kommunal- und der Oberbürgermeister*innenwahl wahlberechtigt.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Wahlen
Ergänzung oder Korrektur? Bitte Mail an redaktion@luene-blog.de – danke!
Lüne-Blog veröffentlicht Pressemitteilungen, Berichte und Veranstaltungshinweise von Verbänden und Zusammenschlüssen. Nachricht an: redaktion@luene-blog.de