Lüneburg: Blick über die Ilmenau mit Wasserturm und St. Johannis. Foto: Christine Böhm.

Lüneburg: Zweckentfremdung von Wohnraum weiter untersagt

In Lüneburg sind Wohnungen knapp. Um den Bestand zu schützen, bestätigte der Rat am 20. Juni 2024 das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Damit ist es untersagt, ohne Genehmigung Wohnraum dauerhaft als Ferienwohnung oder für Gewerbe zu nutzen oder ihn längere Zeit leerstehen zu lassen.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 25.06.2024
Online: mehr – Foto: Christine Böhm.


Wohnraum statt Ferienwohnungen oder Leerstand

Rat verabschiedet erneut Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung

Lüneburg: Blick über die Ilmenau mit Wasserturm und St. Johannis. Foto: Christine Böhm.

Wer in Lüneburg Wohnraum anders nutzen möchte, braucht dafür eine Genehmigung der Stadt. Diese Regelung gilt auch weiterhin. In der Sitzung am 20. Juni 2024 verabschiedete der Rat der Hansestadt erneut eine – leicht überarbeitete – Satzung über das sogenannte Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum.

Untersagt werden kann damit unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung, ein längerer Leerstand oder eine überwiegend gewerbliche Nutzung von Wohnungen. Ein Instrument, mit dem die Stadt dem Mangel an Wohnraum in der Stadt entgegenwirken möchte.

Erstmals 2019 beschlossen, jetzt verlängert

Beschlossen wurde die Satzung erstmals 2019 – vorerst für einen Zeitraum von fünf Jahren. Verwaltung und Politik sprachen sich vor dem Auslaufen der Satzung für eine Verlängerung aus. Daraufhin hat die Verwaltung die Satzung an einigen Stellen präzisiert, um die Handhabung in der Praxis zu verbessern. Die überarbeitete Satzung wurde im Bauausschuss vorberaten und jetzt mehrheitlich vom Rat beschlossen.

Vobeugende Wirkung

Der größte Erfolg der Satzung liege in seiner vorbeugenden Wirkung, sagt Lüneburgs Stadtbaurätin Heike Gundermann. Dadurch, dass es in Lüneburg nicht mehr erlaubt ist, eine Wohnung ohne weiteres als Ferienwohnung oder Gewerbe zu nutzen, ließen viele von ihrem ursprünglichen Vorhaben ab.

„In der Stadtplanung erkundigen sich Interessierte regelmäßig nach den Voraussetzungen für eine Zweckentfremdung“, sagt Gundermann. Die Mehrzahl behalte anschließend den Wohnraum bei. „Jede Wohnung, die dem angespannten Wohnungsmarkt nicht entzogen wird, ist ein Erfolg“, betont Gundermann.

Mehr Information

  • Hansestadt Lüneburg: Wohnen
    Mit Informationen zu Mietenübersicht, Wohnraumversorgungskonzept, Zweckentfremdung und Denkmalpflege

Mehr bei Lüne-Blog

  • Amt für Statistik Niedersachsen: Zensus 2022 – Wohnen in Lüneburg – 29.06.2024
    Beim bundesweiten Zensus 2022 wurden auch Daten zum Wohnen ermittelt. Interessant: In Deutschland lebt man etwa zur Hälfte zur Miete, zur Hälfte im eigenen Heim. Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Niedersachsen beträgt 6,56 Euro pro Quadratmeter. In Lüneburg liegt sie bei 8,46 Euro pro Quadratmeter und damit auf Platz 12 in ganz Niedersachsen

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