Markierungen in Arbeit: Fahrrad-Symbole weisen künftig auf Radverkehr hin
Wenn es keinen benutzungspflichtigen Radweg gibt, ist Radfahren auf der Straße erlaubt. Doch Radelnde fühlen sich dort teilweise unsicher und weichen auf die Gehwege aus. Das schafft Konflikte mit dem Fußverkehr. Die Hansestadt lässt nun an zentralen Straßenzügen Piktogrammketten aufbringen, um die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Wichtig: Beim Überholen müssen Kfz-Lenker:innen zu Radfahrenden innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 Meter einhalten. Das Bußgeld für Radfahren auf Gehwegen beträgt 55 bis 100 Euro.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 08.12.2025
Online: https://www.hansestadt-lueneburg.de – Foto: Hansestadt Lüneburg.
Markierungen haben begonnen: Fahrrad-Symbole weisen künftig auf den Radverkehr hin
Foto: Hansestadt Lüneburg. Auf der Soltauer Straße sind stadteinwärts bereits Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht worden.
Fahrrad-Symbole auf der Straße sollen das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden schärfen, dass Radfahrende hier die Fahrbahn nutzen können. In der Hansestadt werden derzeit so genannte Fahrrad-Piktogrammketten in mehreren Straßenzügen im Stadtgebiet markiert. Ziel ist, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Start in der Soltauer Straße, weitere Strecken folgen
Start war am Montag, 8. Dezember 2025, in der Soltauer Straße: Stadteinwärts wurden die Fahrrad-Symbole in regelmäßigen Abständen zwischen Hasenburger Berg und Oedemer Weg aufgebracht. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Mitte der Woche abgeschlossen sein.
In den kommenden Tagen folgen die Strecken Stadtkoppel/Zeppelinstraße/Lilienthalstraße sowie Am Wienebütteler Weg/Bei Mönchsgarten zwischen Dempwolfstraße und dem Kreisverkehr Ochtmisser Kirchsteig. Auf diesen beiden Abschnitten werden die Piktogramme beidseitig aufgebracht.
Konflikte mit dem Fußverkehr auf Gehwegen verhindern
Basierend auf den Planungen der Verwaltung sind für die genannten Bereiche Hinweise von Politik, Verbänden und Radfahrenden eingegangen. Obwohl das Radfahren dort jeweils auf der Straße erlaubt ist, weil kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, fühlten sich Radfahrende im Zusammenspiel mit dem motorisierten Verkehr auf der Straße teilweise unsicher. Einige wichen auf die Gehwege aus – was zunehmend zu Konflikten mit dem Fußverkehr führte.
Signal für Verkehrsteilnehmende: Radfahren ist hier erlaubt
Die neuen Fahrrad-Piktogrammketten sollen allen Verkehrsteilnehmenden verdeutlichen, dass das Radfahren hier auf der Fahrbahn erlaubt ist und mit Radverkehr zu rechnen ist. „Die Markierungen stärken das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden, fördern gegenseitige Rücksichtnahme und tragen damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei“, sagt Bastian Hagmaier, Bereichsleiter Mobilität bei der Hansestadt Lüneburg. Die Markierungen werden in dieser Woche aufgebracht. Während der Arbeiten kann es kurzfristig zu Einschränkungen kommen.
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Information: Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Am 28. April 2020 trat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Sie enthält einige neue Regelungen, die vielleicht noch nicht allen Kfz-Lenker:innen und Radfahrenden vertraut sind.
Neue Regelungen für den Kfz-Verkehr
- Kfz-Fahrer:innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und 2,0 Meter außerorts beim Überholen von Radfahrenden einhalten.
- Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten höhere Bußgelder. Die Bußgelder erhöhen sich auf 55 und bis zu 100 Euro. Bei Gefährdung gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
- Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten.
- Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen neben Radwegen wurde auf acht Meter ausgeweitet.
- Bußgelder für gefährdendes Abbiegen und Dooring: Werden Radfahrende durch Kfz-Fahrende beim Abbiegen gefährdet, wird ein Bußgeld von 140 Euro fällig und ein Monat Fahrverbot. Das Bußgeld für die Gefährdung durch plötzlich aufgerissene Autotüren beträgt jetzt 40 Euro.
Neue Regelungen für den Radverkehr
- Radverkehr: Das Bußgeld für das Radfahren auf Gehwegen beträgt jetzt 55 bis 100 Euro. Die Maßnahme dient dem Schutz des Fußverkehrs.
- ADFC: Bußgeldkatalog für Radfahrende
Die Informationsseite enthält eine Übersicht über die wichtigsten Regelverstöße im Radverkehr und die Höhe der jeweiligen Bußgelder.

Grafik: ADFC, April Agentur. Sharepic zur StVO-Novelle 2020.
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