Hund an der Leine im Grünen. Foto: Xaya, Pixabay.

Hunde im Naturschutzgebiet nicht angeleint: Betrügerische Ranger verlangten Bußgeld

Unbekannte sollen sich im Naturschutzgebiet im Landkreis Harburg als Rangerin bzw. Ranger ausgegeben und von Spaziergängern mit freilaufenden Hunden Bußgelder gefordert haben. Wer so angesprochen wird, soll die Polizei verständigen, rät der Landkreis. Bei Verstößen gegen das Naturschutzrecht erhalten die Betroffenen eine schriftliche Zahlungsaufforderung der Kreisverwaltung.


Mitteilung von: Landkreis Harburg – Am: 18.10.2024
Online: https://www.landkreis-harburg.de/ – Foto: Beispielfoto, Pixabay


Landkreis Harburg:  Ranger kassieren nicht – Warnung vor Betrügern

Landkreis Harburg: Mitarbeiter:innen der Landschaftswacht weisen sich aus und fordern kein Bußgeld vor Ort

Der Landkreis Harburg warnt vor Betrügerinnen und Betrügern, die sich unrechtmäßig als Rangerin oder Ranger ausgeben. Halter von freilaufenden Hunden im Büsenbachtal und in der Weseler Heide im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide waren angesprochen und zur Zahlung von Bußgeldern aufgefordert worden.

Ranger der Landschaftswacht kassieren nicht bar

Sie könnten auch in anderen Naturschutzgebieten unterwegs sein, warnt der Landkreis. „Mit der Landschaftswacht des Landkreises hat das nichts zu tun“, betont Niels Vollmers von der Abteilung Umwelt. „Unsere vier Rangerinnen und Ranger sprechen Menschen zwar an, sie werden aber niemals direkt vor Ort Bußgelder in bar kassieren.“ Wenn Bußgelder wegen Verstößen gegen Naturschutzrecht verhängt werden, erhalten die Betroffenen eine schriftliche Zahlungsaufforderung der Kreisverwaltung.

Im Zweifel Dienstausweis zeigen lassen

Die vier Rangerinnen und Ranger des Landkreises Astrid Seidler, Carina Peters, Florian Baier und Andreas Maron sind an ihrer blauen Dienstkleidung – mit Landkreis-Logo und Landkreis-Schriftzug – erkennbar. „Die offizielle Landschaftswacht kann sich außerdem vor Ort persönlich ausweisen“, sagt Vollmers und rät, sich im Zweifel den Dienstausweis zeigen zu lassen. „Wer von den Betrügerinnen oder Betrügern angesprochen wird, sollte die Polizei rufen.“

Landschaftswacht soll für den Naturschutz sensibilisieren

Die Landschaftswacht des Landkreises Harburg besteht seit knapp einem Jahr. Ihre Hauptaufgabe ist es, eine Stimme für den Naturschutz zu sein und die Menschen zu sensibilisieren. Dabei geht es vor allem um Kommunikation und um Aufklärung.

Antreffen kann man die Ranger:innen in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten rund um Heide und Elbe: im Büsenbachtal, in der Elbeniederung und an der Tideelbe, in der Unteren Seeveniederung, am Brunsberg, an Este, Seeve und Luhe und in der Wulmstorfer Heide. Unterwegs sind sie zu den unterschiedlichsten Zeiten, auch abends und am Wochenende – eben immer dann, wenn auch mit vielen Menschen zu rechnen ist.

Achten auf Einhaltung der Schutzregeln – können Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten

Die Ranger:innen achten auf die Anleinpflicht für Hunde und auf das Wegegebot und sprechen die Menschen vor Ort an. Sie  haben auch die Kompetenz, Personalien aufzunehmen oder bei Regelverletzungen im Bedarfsfall Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

Foto: Landkreis Harburg. Die Rangerinnen und Ranger des Landkreises (von links) Carina Peters, Florian Baier, Astrid Seidler und Andreas Maron sprechen die Menschen an, kassieren aber keine Bußgelder.

Foto: Landkreis Harburg. Die Rangerinnen und Ranger des Landkreises (von links) Carina Peters, Florian Baier, Astrid Seidler und Andreas Maron sprechen die Menschen an, kassieren aber keine Bußgelder.

Hansestadt Lüneburg: Wo gilt die Leinenpflicht?

In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, Teilen des Kurparks und Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten der Hansestadt gilt die Leinenpflicht. Hier müssen Hunde immer an der Leine geführt werden:

  • In den Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen,
  • im nördlichen Teil des Kurparks (ab Pfarrer-Kneipp-Weg),
  • in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten: Kalkberg, Tiergarten und den Gebieten Bockelsberg, Hasenburger Bach, Hasenburger Schweiz, Böhmsholz, der Landwehr und dem Oedemer Zuschlag.

Mehr als 2.800 Hunde sind in Lüneburg gemeldet und damit hundesteuerpflichtig. Die Steuereinnahmen fließen in den städtischen Haushalt, aus dem zum Beispiel auch die Straßenreinigung und die Spender mit Tüten für den Hundekot finanziert werden. Angemeldet werden müssen alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten.


Landkreis Lüneburg: Naturschutzregeln für den Ausflug ins Grüne

Landschaftswarte und Landkreis Lüneburg weisen auf folgende Verhaltensregeln hin:

  • Auf den ausgewiesenen Wege bleiben
    Mit oder ohne Hund, zu Fuß, zu Pferd oder auf dem Fahrrad – im Naturschutzgebiet müssen alle auf den offiziellen Wegen bleiben. Nur dort wird der empfindliche Lebensraum von Tieren und Pflanzen nicht gestört. Maike Mangelsdorf vom Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg appelliert: „Bitte nutzen Sie keine Trampelpfade. Sie führen direkt in das Zuhause der Tiere, in dem sie ihre Jungtiere aufziehen.“
  • Mit dem Kanu und beim Stand-up-Paddling Rücksicht nehmen
    Im tiefen Wasser bleiben und das Ufer meiden – so schützt man seltene Uferpflanzen und bedrohte Tierarten. „Steigen Sie nur an den öffentlichen Stellen ein und aus, die Sie an den vorhandenen Holzstegen erkennen. Vermeiden Sie das Staken im Gewässergrund, auch hier leben sehr empfindliche Arten wie die Bachmuschel“, so die Bitte.
  • Leinenpflicht für Hunde beachten
    Schon ein kurzer Ausflug des Hundes in die Böschung oder angrenzende Wiese kann in Naturschutzgebieten zum Beispiel Vogeleltern von ihren Jungen verjagen. Auch andere Jungtiere werden durch streunende Hunde gestört. „Schon das kurze Stöbern eines Hundes kann ausreichen, damit Rehkitze von ihren Eltern allein gelassen werden und verenden!“ Auch sollte der Hundekot stets mitgenommen werden – siehe unten.
  • Offizielle Rastplätze nutzen
    In den Naturschutzgebieten gibt es offene Sandflächen, die zwar einladend wirken, aber nicht betreten werden dürfen. Seltene Kleintierarten wie etwa Sandlaufkäfer oder auch Brutvögel sind auf die kleinen Sandbänke dringend angewiesen.
  • Kein Feuer machen
    Lagerfeuer, Grills und natürlich offene Feuer sind in Naturschutzgebieten generell verboten. Sie bedeuten Brandgefahr, beunruhigen die Tiere und gefährden die Pflanzenwelt. Das gilt auch für Gas- oder Elektrogrills.
  • Müll entsorgen
    Sämtlicher Müll muss mit nach Hause genommen werden. Das gilt auch für organische Stoffe wie Essensreste, Obst und Hundekot.

Mehr Information

Landkreis Lüneburg: Landschaftswarte im Naturschutzgebiet Kalkberg. Foto: Landkreis Lüneburg.

Foto: Landkreis Lüneburg. Hunde anleinen, auf den Wegen bleiben, kein Feuer und Abfall mitnehmen – in Naturschutzgebieten müssen Erholungssuchende besonders Rücksicht nehmen. Die drei Landschaftswarte im Landkreis Lüneburg sind hier unterwegs, informieren und weisen auf die wichtigen Verhaltensregeln hin. Von links: Burkhard Hoferichter, Siegfried Wagner-Kemper und Andreas Moldenhauer.

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