Niedersachsen: An die 95 Prozent der Pflegenden vollständig geimpft
In Niedersachsen sind an die 95 Prozent der etwa 90.000 in der Pflege Beschäftigten vollständig geimpft. Das ergab eine aktuelle Umfrage der kommunalen Heimaufsichtsbehörden im Auftrag des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Zum Vergleich: Der Anteil vollständig geimpfter Bürger:innen der niedersächsischen Gesamtbevölkerung liegt bei 76 Prozent.
Mitteilung von: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Am: 08.02.2022
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Impfquote von bis zu 95 Prozent in der Pflege
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die überdurchschnittlich hohe Impfbereitschaft unter den Pflegekräften zeigt, wie verantwortungsbewusst die Berufsgruppe der Pflegenden ist. Die allermeisten haben diesen Beruf aus Überzeugung gewählt und wollen die ihnen täglich anvertrauten Menschen schützen.“
Mit einer Quote von bis zu 95 Prozent ist die überwiegende Mehrheit der etwa 90.000 in der Pflege beschäftigen Menschen in Niedersachsen vollständig geimpft. Das hat eine aktuelle Umfrage der kommunalen Heimaufsichtsbehörden im Auftrag des Sozial- und Gesundheitsministeriums bei niedersächsischen Pflegeeinrichtungen ergeben.
Pflegende sind sich ihrer Verantwortung bewusst
„Die überdurchschnittlich hohe Impfbereitschaft unter den Pflegekräften zeigt, wie verantwortungsbewusst die Berufsgruppe der Pflegenden ist. Die allermeisten haben diesen Beruf aus Überzeugung gewählt und wollen die ihnen täglich anvertrauten Menschen schützen. Der Zuwachs an Impfungen seit unserer letzten Umfrage im November ist beachtlich und macht deutlich, dass sich der gesamtgesellschaftliche Einsatz für das Impfen zu werben und stetig weiter aufzuklären absolut lohnt.
Unsere jüngste Umfrage zeigt zudem, dass Niedersachsen für die ab 16. März bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gut aufgestellt ist. Wir gehen lediglich von einem kleinen Anteil der Beschäftigten aus, die am 16. März von ihren Arbeitgebern an die Gesundheitsämter gemeldet werden müssen“, so Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens.
Eine kürzlich von der deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführte Abfrage in Kliniken ergab, dass der Anteil vollständig geimpfter Beschäftigter ebenso bei überdurchschnittlichen 95 Prozent liegt (siehe https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/umfrage-krankenpflegekraefte-zu-95-prozent-geimpft/)
Im Vergleich: Der Anteil vollständig geimpfter Bürgerinnen und Bürger der niedersächsischen Gesamtbevölkerung beträgt heute 76 Prozent Niedersachsen.
Beschäftigte über Vorteile der Impfung informieren
Trotz hoher Impfquote heißt es weiter dran bleiben, so Daniela Behrens: „Wir haben die von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen noch einmal darum gebeten, das persönliche Gespräch mit ihren Beschäftigten zu suchen, sie über die Vorteile einer Impfung zu informieren und so eventuell vorhandene Ängste zu nehmen. Wir erhoffen uns, ebenso wie durch das gezielte Angebot des Novavax-Impfstoffs durch die mobilen Impfteams der Gesundheitsämter, noch Ungeimpfte zu erreichen und zu überzeugen.“
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:
Impfstatus Pflegebeschäftigte in Niedersachsen Befragung über die Heimaufsichtsbehörden in Niedersachsen (Statistik im Detail) – mehr
Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Die Änderung des § 20a Infektionsschutzgesetz, kurz die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wurde im Dezember von Bundestag beschlossen und vom Bundesrat einstimmig bestätigt. Sie gilt ab dem 16. März.
Die Kontrolle der Nachweispflicht obliegt künftig den kommunalen Gesundheitsämtern. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz.
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Kommunen Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes, insbesondere mit Blick auf die vorgeschriebenen Einzelfallprüfungen durch die Gesundheitsämter und den sich daraus ergebenden Ermessensspielraum.
Nachweis über Impfung, Genesung oder Kontraindikation bis zum 16. März 22 erforderlich
Wer zum 16. März keinen entsprechenden Nachweis über eine Impfung, Genesung oder eine Kontraindikation gegen die Covid-19-Impfung vorlegt, muss von seinem Arbeitgeber an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet werden. Dafür wird Niedersachsen eine digitale Meldeplattform bereitstellen.
Mit der Meldung an das örtliche Gesundheitsamt beginnt eine Einzelfallprüfung. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Ein Automatismus, der ungeimpften Beschäftigten die Betretung der Einrichtung ab dem 16. März untersagt, ist im Gesetz hingegen nicht vorgesehen.
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