
Osterfeuer 2025 im Landkreis Lüneburg – teils beliebt, teils umstritten
Am 20./21. April 2025 feiern wir Ostern. Wo Osterfeuer geplant sind, zeigt der Landkreis Lüneburg auf einer Übersichtskarte. Doch: Offene Feuer bedeuten CO2-Emissionen und gesundheitsgefährlichen Feinstaub, so der BUND Elbe-Heide. Die Genehmigung bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung ist auf jeden Fall notwendig – und weitere Fragen und Antworten der Hansestadt Lüneburg rund um Osterfeuer.
Mitteilung von: Hansestadt / Landkreis Lüneburg – Am: 01.04.2025 – Online: https://www.hansestadt-lueneburg.de
Hansestadt Lüneburg: Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Feuerkörbe
Offene Feuer im Stadtgebiet sind grundsätzlich verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Osterfeuer und andere Brauchtumsfeuer, die jedoch einer Brenngenehmigung bedürfen. Die Brenngenehmigung kann beim Bereich Umwelt beantragt werden. Ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen mit einem Befall von Schadorganismen darf nur mit einer Genehmigung durchgeführt werden. Behandeltes Holz darf nicht verbrannt werden.
Die Benutzung von handelsüblichen Feuerkörben, Feuerschalen und ähnlichem ist genehmigungsfrei. Selbstverständlich sollte hier auf das Wohl der Nachbarschaft geachtet werden und nur abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet werden.
- Hansestadt Lüneburg: Angemeldete Osterfeuer 2025
- Landkreis Lüneburg: Übersichtskarte mit Osterfeuern 2025
Fragen und Antworten rund um Osterfeuer
- Wer darf ein Osterfeuer in der Hansestadt Lüneburg abbrennen?
Organisationen, Vereine oder Glaubensgemeinschaften, die in der jeweiligen Ortsgemeinschaft verankert sind. Die genehmigten Osterfeuer werden in der Presse sowie auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Hansestadt Lüneburg bekannt gemacht. Die Osterfeuer dürfen nicht im Rahmen einer „geschlossenen Gesellschaft“ durchgeführt werden. Sie sind öffentlich. Das ist der Charakter eines Brauchtumfeuers. - An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit dürfen Osterfeuer abgebrannt werden?
Das Osterfeuer kann für Gründonnerstag oder für Ostersamstag beantragt werden. Es darf am jeweiligen Tag in der Zeit zwischen 14 und 23 Uhr abgebrannt werden. Vorsicht jedoch bei starkem Wind am Veranstaltungstag: In diesem Fall besteht die Gefahr von Funkenflug und weitreichender Belästigung anderer Bürger. Deshalb ist das Abbrennen des Feuers bei starkem Wind untersagt. - Ist eine Genehmigung notwendig?
Ja. Die Genehmigung kann beim Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg beantragt werden. Der Antrag kann bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin formlos per Mail gestellt werden (umwelt@stadt.lueneburg.de). Die Leitstelle der Feuerwehr des Landkreises Lüneburg und die Polizei Lüneburg erhalten Auszüge der Genehmigung zur Kenntnis. Eine für den Feuerschutz geeignete Person muss im Antrag namentlich mit Telefonnummer aufgeführt sein. - Gibt es Richtlinien zur Größe und zum Material eines Osterfeuers?
Wie groß das Osterfeuer sein darf, richtet sich danach, ob die Feuerstelle innerhalb oder außerhalb der bebauten Ortslage liegt.
Innerhalb bebauter Ortslage dürfen nur gleichzeitig 2 m³ Gehölz verbrannt werden. Außerhalb bebauter Ortslage dürfen es maximal 48 m³ gleichzeitig sein (16 m² Grundfläche und 3 Meter hoch aufgeschichtet).
Selbstverständlich darf innerhalb der genehmigten Zeit Brennmaterial nachgelegt werden. Als Brennmaterial darf nur trockenes Holz, Gehölz und Strauchschnitt verwendet werden.
Das zu verbrennende Material darf erst am Tage des Osterfeuers aufgeschichtet werden. Weil Kleinlebewesen, insbesondere Vögel, sehr schnell das Material als Versteck zum Nestbau nehmen, ist es sinnvoll, das Material nicht früher als eine Woche vor Ostern zur Feuerstelle zu bringen. Die Feuerreste (Aschen) sind umgehend nach dem Abkühlen zu beseitigen. Sie dürfen nicht in der Landschaft verstreut werden, sondern müssen als Abfall ordnungsgemäß über die GfA entsorgt werden.
Feuerwehrverband Niedersachsen: Merkblatt Brauchtumsfeuer (PDF-Datei) - Was passiert, wenn ein Osterfeuer ordnungswidrig abgebrannt wird?
In erster Linie geht es um die Sicherheit, das heißt, dass im ungünstigsten Fall die Feuerwehr gerufen werden muss, um das Feuer zu löschen. Eine weitere Folge wäre ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber dem Genehmigungsinhaber. - Hansestadt Lüneburg: Osterfeuer
BUND Elbe-Heide: Brauchtum mit gesundheits- und klimaschädlichen Auswirkungen
Schöne Tradition und gleichzeitig CO2-Emissionen und gesundheitsgefährlicher Feinstaub: Beides trifft auf die beliebten Osterfeuer zu. Der BUND Elbe-Heide führt die problematischen Auswirkungen dieser Tradition vor Augen:
- Beim Verbrennen von Holz entsteht Feinstaub. Es gibt keine untere Grenze, bei der Feinstaub nicht mehr gesundheitsschädlich ist. Allein in Deutschland sterben zehntausende Personen pro Jahr vorzeitig aufgrund der zu hohen Feinstaubbelastung (Quelle: ZDF – mehr).
- Zudem werden Luftschadstoffe wie organische Kohlenwasserstoffe, etwa polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), sowie Stickoxide freigesetzt.
- Wenn ein(!) Kubikmeter Holz verbrannt wird, entspricht das geschätzt den CO2-Emissionen von über 5000 Kilometern Autofahrt.
Im Gegensatz zum Verbrennen führt das Verrottenlassen von Holz, etwa nach dem Schreddern, Kohlenstoff direkt zurück in den Naturkreislauf. Zudem dient Totholz als Nahrungsquelle, Unterschlupf und Brutplatz für viele Tiere.
- BUND Elbe-Heide: Ostern, Eier, Klima und das Feuer (PDF-Datei)
- World Air Quality Index Team: Luftverschmutzung in Lüneburg – Echtzeitinformationen von Überwachungsstationen
- Umweltbundesamt: Aktuelle Messwerte Messstation DENI062 – Lüneburger Heide
Die Messstation liegt im Osten Lüneburgs jenseits der B4 in der Nähe vom Flugplatz.
- Umweltbundesamt: Offene Feuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor – 16.09.2024
Feuer im Freien sind mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen.
- NABU: Osterfeuer nicht unbedacht entzünden – Haufen vorher umschichten
Der Osterbrauch kann für Tiere gefährlich werden. Unter Holz- und Reisighaufen befinden sich oft Igel, Kröte und Co. Neu aufgeschichtetes Material sollte daher umgeschichtet, ältere Haufen erst gar nicht angerührt werden.

Daten der nächstgelegenen Luftmessstation für Lüneburg am 31.03.2024. Der Feinstaubwert stieg am Gründonnerstag, 28. März, und von Ostersamstag auf Ostersonntag, 31. März 2024, extrem an. Quelle: Umweltbundesamt
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