Pflege. Foto: fernando zhiminaicela, Pixabay.

Online Pflegestufe ermitteln, Antrag stellen, Widerspruch einlegen – für Angehörige und Pflegebedürftige

Pflegestufe unklar oder zu niedrig? Mit dem Pflegegrad-Rechner der Verbrauchzentrale lässt sich die Pflegestufe ermitteln und prüfen, ob eventuell eine Widerspruch sinnvoll ist. Wenn ja, wird automatisch ein Schreiben erstellt, das an die Pflegekasse geschickt werden kann. Eine wichtige Unterstützung für Angehörige und Betroffene. Ein ähnliches Angebot ist die Pflegewächter-App.


Mitteilung von: Verbraucherzentrale Niedersachsen – Am: 15.08.2025
Online: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/


Aktuell! Pflegegradrechner der Verbraucherzentrale – kostenlos Pflegegrad einschätzen

Aktualisiert 02.09.2025

Leistungen der Pflegeversicherung setzen einen Pflegegrad voraus. Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse oder ein Widerspruchsverfahren lohnt. Anhand von 64 Fragen können Betroffene eine Selbsteinschätzung vornehmen.

Wer eine Einstufung der Pflegekasse erhalten hat, kann jetzt prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist: Kommt der Pflegegradrechner anhand der Angaben zu einem anderen Pflegegrad, wird ein Schreiben erstellt. Es kann ausgedruckt und als Widerspruch mit Begründung an die Pflegekasse geschickt werden.

„Pflegewächter“-App hilft Angehörigen und Pflegebedürftigen


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung – Am: 12.07.2022 – Online: mehr


Das preisgekrönte Start-up „Pflegewächter“ bietet eine Online-Pflegeberatung an, mit der die Nutzerinnen und Nutzer ganz einfach ihre Pflegegradstufe ermitteln und sich beim Erstellen des Pflegeantrags helfen lassen können – und zwar kostenfrei. Darüber hinaus erhalten Privatpersonen im Falle eines Widerspruchs eine ebenfalls kostenfreie Rechtsberatung. Aktuell erstellen die vom Land Niedersachsen über die NBank Capital unterstützten „Pflegewächter“ etwa 100 Gutachten im Monat – Tendenz steigend. 75 Prozent der Widersprüche haben Erfolg.

Als pflegender Angehöriger gemerkt, dass Hilfe nottut

Die Idee zur App hatte Florian Specht, weil er als pflegender Angehöriger gemerkt hat, wie belastend die Situation im Pflegebereich ohne gezielte Hilfsangebote ist. Florian Specht: „Die Vision unseres Start-ups lautet: Wir sorgen dafür, dass Sie wirklich die finanziellen Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.“

Dr. Berend Lindner, Staatssekretär im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium, hat das Start-up „Pflegewächter“ in Hannover-Linden besucht: „Das Gesundheitswesen ist ein Wirtschaftszweig, der in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen wird. Ich bin von der Firmenidee begeistert, denn zum einen hilft die App, Pflegebedürftige und Angehörige zu unterstützen, zum anderen werden bürokratische Hürden durch eine digitale Lösung abgebaut.“

Hintergrund: „Pflegewächter“-App

Die „Pflegewächter“-App hat drei Funktionen, die für die Nutzer kostenfrei sind. Die Pflegekassen erstatten die Beratungsleistungen. Außerdem erhält das Start-up Förderungen vom Bundeswirtschaftsministerium und der Region Hannover. Die Funktionen der App im Überblick:

  • Pflegeanspruch: Hierbei wird den Betroffenen bzw. Angehörigen geholfen, selbständig anhand eines Fragekatalogs den voraussichtlichen Pflegegrad zu berechnen und direkt den Antrag bei der Pflegekasse zu stellen..
  • Pflegewiderspruch: Die Betroffenen erfassen alle wichtigen Informationen in einem Online-Fragebogen. Anschließend legen die Partneranwälte der „Pflegewächter“ Widerspruch ein und übernehmen die Kommunikation mit der entsprechenden Kasse. Die Partneranwälte überprüfen alle Unterlagen der Versicherung, die Betroffenen erhalten die Begründung und Expertentipps.
  • Pflegeentschädigung: Der Gesetzgeber hat bestimmte Fristen geschaffen, innerhalb der die Pflegekasse auf einen Antrag reagieren muss. Wird diese Zeit überschritten, hat die antragstellende Person einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die „Pflegewächter“ kümmern sich um eine schnelle Begutachtung und prüfen, ob den Betroffenen eine Entschädigung zusteht.

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