Philipp Meyn, Mitglied des Niedersächsischen Landtags. Foto: Johannes Düselder.

Philipp Meyn: Energiekrise – Sofortprogramm der Landesregierung kommt

Am 30. November 2022 soll im niedersächsischen Landtag das Sofortprogramm zur Energiekrise beschlossen werden mit Unterstützung für Kultur, Sport, Bildung, Unternehmen und Kommunen. Damit halte die Landesregierung ihr Wahlversprechen ein, weist der Landtagsabgeordnete Philipp Meyn (Lüneburg Land) hin.


Mitteilung von: Büro Philipp Meyn, Mitglied des Niedersächsischen Landtages
Am: 15.11.2022
Online: http://www.philipp-meyn.de/
Foto: J. Düselder


SPD hält Wahlversprechen: „Wir lassen niemanden allein!“ – Sofortprogramm der Landesregierung

Sofortprogramm zur Energiekrise für Kultur, Sport, Bildung und Unternehmen

Nur eine Woche nach der Wahl der neuen Landesregierung am 8. November 2022 stellt sie ihren Plan zur Bewältigung der Energiekrise vor. „Der vorgelegte Entwurf des Sofortprogramms zur Energiekrise hat einen Umfang von 970 Millionen Euro und ist ein starkes Bekenntnis der Landesregierung: Wir lassen niemanden allein“, sagt Philipp Meyn, Vertreter des Wahlkreises Lüneburg Land im Landtag.

Beschluss soll am 30. November 2022 erfolgen

Mit diesem Geld will die Koalition die Folgen der Energiekrise in der gesamten Breite der Gesellschaft abfedern: Sport- und Kulturvereine werden ebenso Hilfe erhalten wie kleinere und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Studierendenwerke sowie soziale und kulturelle Einrichtungen.

„Ministerpräsident Stephan Weil setzt damit bereits acht Tage nach der Konstituierung des Landtages eine zentrale SPD-Forderung aus dem Wahlkampf um, welche wir am 30. November 2022 in einer außerordentlichen Sitzung des Landtags beschließen werden“, so der Abgeordnete Meyn.

„Wir greifen entschlossen und unbürokratisch all denen unter die Arme, die derzeit am meisten unter den hohen Preisen leiden“.

Begleitend zu den Maßnahmen des Bundes – finanziert aus Steuermehreinnahmen

Das Sofortprogramm des Landes flankiert die bisherigen und kommenden Maßnahmen des Bundes.

Finanziert wird das Sofortprogramm durch einen Nachtragshaushalt aus Steuermehreinnahmen. Insbesondere die Kommunen werden in ihren derzeitigen Herausforderungen unterstützt.

Auf verschiedene Aufgabenfelder aufgeteilt

Insgesamt sind die 2,9 Milliarden Euro des Nachtragshaushalts wie folgt aufgegliedert: Investitionen für die energetische Transformation (707 Millionen Euro), Kommunaler Finanzausgleich (529 Millionen Euro), Leistungsanpassungen und Konjunkturbereinigungen (394 Millionen Euro) und die Versorgung von geflüchteten Menschen (302 Millionen Euro).

Zum Hintergrund: Für die Verteilung der Gelder sind passgenaue Lösungen für die unterschiedlichen Bereiche mit den Verbänden erarbeitet worden, welche sich derzeit in der finalen Abstimmung befinden. Die Auszahlung der Gelder an die Kommunen wie z.B. für die Bereiche Kita & Schule soll noch 2022 erfolgen, die Wirtschaftshilfen in enger Abstimmung mit dem Bundesprogramm voraussichtlich Anfang 2023.


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