Halloween-Kürbisse. Foto: Mayur Gadge, Pixabay.

Die Polizei informiert: Halloween – nicht alles ist erlaubt!

Am Donnerstag, 31. Oktober 2024, ist Reformationstag, Feiertag im ganzen Norden. Aus Amerika kommt der Brauch, Halloween zu feiern. Nicht alle wollen dabei mitmachen und niemand ist verpflichtet, Süßigkeiten herauszugeben. Eltern sollten im Vorfeld mit ihren Kindern sprechen, dass sie eventuelle Scherze nicht übertreiben.


Mitteilung von: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen – Am: 28.10.2024
Online: https://presseportal.de/blaulicht/pm/59488/5896645 


Die Polizei informiert: Halloween – nicht alles ist erlaubt!

Am Donnerstag, 31. Oktober 2024, ist Reformationstag, ein gesetzlicher Feiertag im ganzen Norden. Der jüngste Feiertag, der in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen seit 2018 ein gesetzlicher Feiertag ist, erinnert an den Ursprung der Reformation mit Luthers Thesen.

Viele in der Region werden den Reformationstag feiern, andere Familien, Kinder und Jugendliche haben bereits Kürbisse mit gruseligen Gesichtern verziert und freuen sich parallel auf Halloween (All Hallows’ Eve, der Abend vor Allerheiligen).

Achtung: Niemand muss mitmachen – Scherze nicht übertreiben

Wie in den letzten Jahren werden in diesem Jahre wieder kleine Gespenster durch die Straßen ziehen, um die Hausbewohner mit dem Ausspruch Süßes oder Saures vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende zu stellen. Zu bedenken gilt jedoch, dass nicht jeder mitmacht bei Halloween. Viele Menschen freuen sich über die fantasievoll verkleideten Besucher, aber niemand ist verpflichtet zum Verschenken von Süßigkeiten. Kinder und Jugendlichen sollten die Scherze nicht übertreiben, denn: „Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!“

Eltern sollten mit ihren Kindern im Vorfeld sprechen

Hexen und Monster unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufzuklären. Diese Streiche können in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel haben:

  • Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern ist ggf. Sachbeschädigung.
  • Das Herausreißen von Pflanzen ist ebenfalls Sachbeschädigung.
  • Das Herausheben von Gullydeckeln gilt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
  • Das Beschmieren von Autos ist ebenfalls Sachbeschädigung.

Die Polizei wird wie gewohnt in der Halloween-Nacht präsent sein und ein mögliches Treiben im Auge haben.

Wikipedia: Allerheiligen

In der ersten Novemberwoche gedenkt man im Kirchenjahr der Verstorbenen – an Allerheiligen und Allerseelen in der katholischen und am Totensonntag in der evangelischen Kirche.

Allerheiligen (lateinisch „Festum Omnium Sanctorum“) ist ein christliches Fest, an dem aller Heiligen gedacht wird, der bekannten wie der unbekannten. Das Fest wird in der Westkirche am 1. November begangen. Hintergrund: Im Lauf der ersten Jahrhunderte wurde es wegen der steigenden Zahl von Heiligen zunehmend schwierig, jedes Heiligen an einem eigenen Fest zu gedenken.

Am Vorabend, dem 31. Oktober, wird in den Vereinigten Staaten und vielen Ländern Europas Volksbrauchtum zu Halloween begangen. Das Wort Halloween leitet sich aus der englischen Bezeichnung „All Hallows’ Eve“, dem liturgischen Vorabend von Allerheiligen, ab. In der heutigen, aus Nordamerika zurückgekommenen Form hat es eine stark kommerzialisierte und säkularisierte Form angenommen.

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Allerheiligen

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