Sprüh-Aktion der Polizei: „Sei kein Geist!“ – Rechtsfahrgebot unbedingt einhalten
Immer wieder fahren Rad- und E-Scooter-Nutzer:innen auf der falschen Straßenseite. Und immer wieder kommt es in Lüneburg deswegen zu Unfällen: an Einmündungen, Kreuzungen und im Begegnungsverkehr mit anderen Radlern. „Das Prinzip des Rechtsfahrgebotes muss unbedingt eingehalten werden“, appelliert Verkehrssicherheitsberater Martin Schwanitz.
Mitteilung von: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen – Am: 23.09.2024
Online: http://presseportal.de/blaulicht/pm/59488/5870448 – Foto: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen (angepasst)
Sprühaktion gegen Unfälle mit „Geister-Radlern und -Scootern“
„Du fährst auf der falschen Seite!“, dokumentieren aktuell temporär gesprühte Symbole auf Radwegen in der Hansestadt Lüneburg. Die Zeichen sollen daran erinnern, dass man auf der richtigen Seite der Straße fahren muss. Darauf weisen Polizei und Verkehrswacht mit der Sprüh-Aktion auch in diesem Jahr hin. Für die Präventionsmaßnahme wurden typische Stellen als Beispiele ausgewählt.
Das Problem: Viele fahren aus Bequemlichkeit auf der falschen Seite
Zu viele Radfahrende und E-Scooter-Nutzer fahren aus Bequemlichkeit fahrlässig oder bewusst auf der falschen linken Seite, um Zeit zu sparen. Immer wieder kommt es in Lüneburg deswegen zu Unfällen: Vor allem an Einmündungen und Kreuzungen, aber auch im Begegnungsverkehr mit anderen Radlern.
Die richtig fahrenden Nutzer von Lastenrädern, Fahrrädern mit Anhänger oder radfahrende Eltern mit Kleinkindern ärgern sich über die Geister-Radler. Kinder und Ältere, die den Gehweg nutzen müssen, sind verunsichert, wenn ein Geister-Radler entgegenkommt.
Besonders kritisch: Das Bahnhofsumfeld
Im Bahnhofsumfeld, der Dahlenburger- und Bleckeder Landstraße und dem Bögelkreisel kommt es vermehrt zu Unfällen. Leider bleibt ein Unfall besonders in Erinnerung: Ein Lkw-Fahrer kollidierte in einer Einmündung mit einem Geister-Radler, mit dem er dort nicht rechnen konnte. Der Radfahrer erlitt schwere Kopfverletzungen mit lebenslangen Folgen.
Polizei appelliert: Rechtsfahrgebot unbedingt einhalten!
Verkehrssicherheitsberater Martin Schwanitz appelliert: „Das Prinzip des Rechtsfahrgebotes muss unbedingt eingehalten werden. Es ist nicht in Ordnung, Verkehrsregeln zum Zwecke des schnelleren Vorankommens zu brechen. Radfahrende haben auch immer den Vorteil, dass sie schieben und sich somit wie Fußgänger bewegen können. Lassen Sie uns alle auch gute Vorbilder für radfahrende Kinder und Jugendliche sein!“
Wann ist Radfahren auf der linken Seite erlaubt?
Radfahren auf der linken Seite ist ausschließlich in Sonderfällen erlaubt, „wenn ein blaues, rundes Verkehrsschild mit Radfahrsymbol dies in Fahrtrichtung blickend gebietet ODER freigibt (Verkehrszeichen ‚Radfahrende frei‘)“, erinnert der Polizist.
Übrigens: Die meisten Radfahrenden fahren anständig. Und natürlich gibt es auch bei anderen Verkehrsarten wie Pkw und Motorrad Menschen, bei denen Geschwindigkeitsverstöße, Ablenkung durch Handy, Rotlichtverstöße, Nichtblinken und vieles mehr beobachtet werden können und zu Unfällen führen.
- stvo2Go: Verkehrszeichen Radfahrer
- Lüne-Blog: AG Lüneburg zu Fuß: Warum gehen so viele nicht gern durch die Salzstraße?
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