Polizeidrohne. Foto: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen.

Einsatzunterstützung aus der Luft: Polizei Uelzen jetzt Drohnen-Standort für Nord-Ost-Niedersachsen

Seit Ende 2023 stehen bei der Polizei in Uelzen vier ausgebildete „Drohnenpiloten“ bereit. Sie sind zuständig für die Dienststellen in Nord-Ost-Niedersachsen mit einem Aktionsradius von gut 50 Kilometern. Genutzt werden die Drohnen bei Einsätzen, zu Dokumentation und Beweissicherung. Für die private Nutzung von Drohnen gibt es eine Reihe von Vorschriften.


Mitteilung von: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen – Am: 15.01.2024
Online: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59488/5691958 – Foto: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenber/Uelzen


Einsatzunterstützung aus der Luft: Polizei Uelzen jetzt Drohnen-Standort für Nord-Ost-Niedersachsen

Das Polizeikommissariat Uelzen ist seit Ende 2023 „Drohnen-Standort“ für Nord-Ost-Niedersachsen und Teile der Landkreise Celle und Gifhorn und verfügt über insgesamt vier ausgebildete „Drohnenpiloten“ (Luftfahrzeugfernführer – LFFF).

Wofür werden Drohnen bei der Polizei eingesetzt?

Drohnen haben ein breites Einsatzspektrum: Sie werden genutzt, um Luftbildaufnahmen zu erstellen und im Vorfeld größere Einsatzlagen zu planen, um Maßnahmen bei Einsätze zu koordinieren, um zum Beispiel bei Brandorten Beweise zu sichern und zu dokumentieren, bei der Suche nach Vermissten oder im Rahmen einer Evakuierung bis hin zur Dokumentation und Vermessung von Verkehrsunfallorten.

Welchen Typ nutzt die Polizei?

Bei den durch das Land beschafften Drohnen handelt es sich um die „Mavic 3 Enterprise Thermal“ vom Hersteller „DJI“.

Mit einem Gewicht von 920 Gramm, einer Flugzeit von bis zu 45 Minuten bei optimalen Bedingungen und einer Weitwinkel-Wärmebild- und Zoom-Kamera ergänzen die Drohnen  die polizeilichen Einsatzmittel der Polizei Niedersachsen.

Aktionsradius von gut 50 Kilometern

Der neue Drohnen-Standort Uelzen ist im Rahmen der landesweiten Absprachen Ansprechpartner für die Polizeidienststellen in Nord-Ost-Niedersachsen sowie im nördlichen Landkreis Gifhorn, was einem Aktionsradius von gut 50 Kilometern entspricht.

Dieser Radius überschneidet sich mit den Zuständigkeitsbereichen anderer Drohnenteams, so dass behördenübergreifend auch Auswahlmöglichkeiten bei ad-hoc-Lagen bestehen.

Umfangreiche Ausbildung nötig

Um eine polizeiliche Drohne fliegen zu dürfen, brauchen die Pilotinnen und Piloten eine umfangreichen Ausbildung, die abschnittweise durchgeführt wird. Zu den Ausbildungsschwerpunkten gehören unter anderem das Luftrecht, Meteorologie, Aerodynamik und die Risikominimierung.

Flächendeckender Einsatz von Drohnen in Niedersachsen vorgesehen

Die Polizei Niedersachsen hat mit Beginn des Jahres 2022 eine Neuausrichtung im Hinblick auf den flächendeckenden Einsatz polizeilicher Drohnen vorgenommen.

Bislang wurden diese ausschließlich in der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD Ni), in der PI Harburg (Polizeidirektion Lüneburg) sowie in der PI Wilhelmshaven (Polizeidirektion Oldenburg) eingesetzt.

Weitere Drohnen-Standorte sind aktuell Braunschweig, Goslar, Göttingen, Hameln, Northeim, Cuxhaven, Delmenhorst, Verden, Aurich und Osnabrück.


Mehr zum Thema: Welche Regeln gelten bei Drohnen?

  • Entscheidend: Gewicht und Kamera
    Für Spielzeug-Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und keine Kamera haben, braucht es keine Registrierung. Ist die Drohne schwerer als 250 Gramm oder hat sie eine Kamera, muss man sich vor dem ersten Flug registrieren.
  • Ab 250 Gramm: Registrierung, Drohnenführerschein und Versicherung verpflichtend
    Wer mindestens 16 Jahre alt ist, Registrierung und Drohnenführerschein hat, darf eine Drohne über 250 Gramm und/oder mit Kamera fliegen lassen. Oder es muss ein Erwachsener dabei sein, der alle Voraussetzungen erfüllt.
  • Versicherungspflicht
    Jeder, der eine Drohne aufsteigen lassen möchte, benötigt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für alle Drohnen, unabhängig von Größe und Gewicht. Das gilt also auch für Spielzeugdrohnen.
  • Luftraum achten
    Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Gebäuden und Menschen unterwegs sein. Bei größeren Höhen und Entfernungen ist eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes nötig.

Mehr Information

Arbeit mit Drohnen. Foto: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen.

Arbeit mit Drohnen. Foto: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen.

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