Foto: Polizeidirektion Lüneburg. Landwirtschaftliches Fahrzeug LoF und Polizeiwagen. Symbolbild.

Wieder Trecker-Demos am 8. Januar 2024 – Polizei warnt vor erheblichen Verkehrsbehinderungen

Am Montag, 8. Januar 2024, wird es im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg erneut zu Versammlungen von Landwirt:innen mit Traktoren und Landmaschinen kommen. Daher ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen zu rechnen, warnt die Polizei. Sie weist auf gesetzlichen Vorschriften hin und bittet um Respekt und Rücksichtnahme.


Mitteilung von: Polizeidirektion Lüneburg. – Am: 05.01.2024
Online: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56836/5685498 – Foto: Polizeidirektion Lüneburg.


Erwartete Blockadeaktionen von Landwirt:innen am 8. Januar 2023

Foto: Polizeidirektion Lüneburg. Landwirtschaftliches Fahrzeug LoF und Polizeiwagen. Symbolbild.

Am Montag, 8. Januar 2024, wird es im Bereich der gesamten Polizeidirektion Lüneburg zu Versammlungen von Landwirt:innen mit Traktoren und weiteren landwirtschaftlichen Fahrzeugen kommen. Zudem findet parallel möglicherweise ein bundesweiter Streik der Deutschen Bahn statt.

In allen Landkreisen ist daher mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen im öffentlichen Bereich zu rechnen. Die Polizeidirektion Lüneburg bittet um Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme und gibt Hinweise für Versammlungsteilnehmende und Bürger:innen.

An Versammlungsteilnehmende:

Bei vollstem Verständnis für Ihre Situation bitten wir Sie um Kooperation zur Gewährleistung eines friedlichen Ablaufs für alle Beteiligten.

Bitte bewegen Sie sich bei Ihren Meinungskundgebungen im rechtlich zulässigen Rahmen und vermeiden Sie Gefahrensituationen für Unbeteiligte.

  • Auffahren auf die Autobahn führt zu Gefahrensituationen
    Bitte bedenken Sie: Auf Bundesautobahnen, insbesondere auf Hochgeschwindigkeitsstrecken wie sie im Bereich der BAB 7 und 1 vorliegen, kann ein spontanes Auffahren auf eine Autobahn mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen zu erheblichen Gefahrensituationen führen, die schwerste Verkehrsunfälle zur Folge haben können.
  • Straftatbestände und strafrechtliche Konsequenzen möglich
    Durch die Schaffung entsprechender Gefahrensituationen können Straftatbestände wie ein „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ oder eine „Nötigung“ erfüllt sein, was strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hätte.
  • Anschlussstellen frei halten
    Halten Sie die Anschlussstellen frei, um einen Rückstau auf Autobahnen zu vermeiden.
  • Versammlung auf Autobahn ist nur im Ausnahmefall zulässig
    Ferner ist die Nutzung der Bundesautobahn im Rahmen einer Versammlung nach Rechtsprechung des OVG Lüneburg nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Hinweise zu landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf Autobahnen werden zudem an die Führerscheinstellen übermittelt.
  • Bei fehlender Anmeldung der Versammlung sind Bußgeldverfahren möglich
    Bei Zusammenkünften von beispielsweise mehreren Traktoren aus unterschiedlichen Regionen wird ein gewisser Planungsaufwand angenommen, der zur Folge hat, dass es sich hier um keine Spontanversammlungen handeln kann und diese im Voraus bei der zuständigen Versammlungsbehörde hätte angezeigt werden müssen. Bei Nichtbeachtung ist mit der Einleitung von Bußgeldverfahren zu rechnen.

An alle Bürgerinnen und Bürger und Verkehrsteilnehmende:

  • Rettungswege freihalten
    Rettungswege für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und andere etwaige Einsatzkräfte sind zwingend freizuhalten. Bitte reagieren Sie entsprechend auf Martinshorn sowie Blaulicht und weitere Weisungen von Einsatzkräften. Eine Zuwiderhandlung hiergegen stellt nicht nur einen Verstoß gegen Bußgeldvorschriften dar, sondern kann im schlimmsten Fall eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter darstellen.
  • Straßen und Deiche im Hochwassergebiet nicht befahren
    Die aktuelle Hochwasserlage in Niedersachsen stellt Feuerwehr und Rettungskräfte vor besondere Herausforderungen. Straßen und Deiche im Hochwassergebiet sollten sowohl für die störungsfreie Arbeit der dort eingesetzten Kräfte, aber auch zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht befahren werden.
  • Erhebliche Verkehrsbehinderungen am 8. Januar 2024 zu erwarten: Bitte um Rücksicht und Geduld
    Wie zuvor geschildert haben alle Verkehrsteilnehmenden am kommenden Montag mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Prüfen Sie bitte genau, ob Sie Ihren Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Kindergarten oder zur täglichen Versorgung zwingend mit dem Auto antreten müssen.
    Wenn ja, stellen Sie sich auf erhebliche Verzögerungen und Wartezeiten ein und verhalten Sie sich aus Rücksicht auf Ihre Mitmenschen geduldig.

Polizei bittet um Respekt und Rücksicht

Trotz der besonderen Umstände gelten weiterhin alle Verkehrsregeln und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Polizeidirektion Lüneburg ist mit allen verfügbaren Kräften für die möglichst reibungslose Durchführung der Versammlung sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden im Einsatz und bittet alle Beteiligten um einen respektvollen Umgang miteinander.

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Nächster Bahnstreik am 8. Januar 2024?

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Bauern an der Scholze-Kreuzung in der Lüneburger Innenstadt. Foto: Lüne-Blog.

Bauern an der Scholze-Kreuzung in der Lüneburger Innenstadt am 20. Dezember 2023. Im Lauf des Tages waren die Trecker hier wiederholt mit weithin hörbarem Hupkonzert in Polizeibegleitung unterwegs. Foto: Lüne-Blog.

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