Polizeidirektion Lüneburg: Landwirtschaftliche Fahrzeuge kontrolliert – fast alle beanstandet
51 landwirtschaftliche Fahrzeuge wurden kontrolliert, 47 wurden beanstandet. 20-mal wurde sogar die Weiterfahrt untersagt. Das abgebildete Fahrzeug – Marke Eigenbau – war zum Beispiel ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Schwerpunktkontrollen sind auch im Bereich der Land-und Forstwirtschaft unerlässlich, damit alle sicher unterwegs sein können, so das Fazit der Polizei.
Mitteilung von: Polizeidirektion Lüneburg – Am: 07.08.2024
Online: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56836/5839093 – Foto: Polizeidirektion Lüneburg
Polizeidirektion Lüneburg: Kontrollen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Foto: Polizeidirektion Lüneburg. Selbstgebauter Anhänger ohne Betriebserlaubnis.
Am Dienstag, den 6. August 2024, kontrollierten Polizeibeamtinnen und -beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Harburg, Heidekreis, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Rotenburg (Wümme) und Stade den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Schwerpunkt der mobil stattfindenden Kontrollen war die Überprüfung von Fahrzeugen in der Getreideernte.
Die außerordentlich hohe Beanstandungsquote zeigt, dass die Schwerpunktkontrollen im Bereich der Land-und Forstwirtschaft unerlässlich sind, um gezielte Aufklärung bei Fahrzeugführer:innen zu betreiben und für alle eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten.
51 Fahrzeuge: Fast alle beanstandet, 20-mal Weiterfahrt untersagt
22 hierfür spezialisierte Polizeibeamtinnen und -beamte haben in den Landkreisen 51 Fahrzeuge (Harburg: 14, Heidekreis: 15, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen: 7, Rotenburg (Wümme): 6, Stade: 9) unter die Lupe genommen.
Hiervon erfüllten insgesamt 47 (Harburg: 12, Heidekreis: 14, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen: 6, Rotenburg (Wümme): 6, Stade: 9) nicht die nötigen Anforderungen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Die Beanstandungsquote lag somit bei insgesamt knapp über 92 Prozent.
In 20 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Gründe hierfür waren neben technischen Mängeln wie z. B. durchgerostete Fahrzeugrahmen nicht funktionstüchtige Bremsen, Reifenschäden oder lose Verschraubungen am Anhänger-Drehkranz. Außerdem gab es Verstöße wegen nicht ausreichender Ladungssicherung und nicht vorliegender Betriebserlaubnisse.
Zum Beispiel: Marke Eigenbau …
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde ein Zug, bestehend aus Ackerschlepper und selbstgebautem Ballentransportwagen kontrolliert (vgl. Foto oben). Wie festgestellt wurde, gab es für den Anhänger keine Betriebserlaubnis. Da die Abmessung des Anhängers mit 13,60 Meter Länge und 2,67 Meter Breite die gesetzlich erlaubten Maße überschritt, ist auch nicht von einer künftigen Betriebserlaubnis auszugehen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Ein eher ungewöhnliches Gespann wurde im Heidekreis aus dem Verkehr gezogen, weil dieses mit etwa 60 km/h deutlich zu schnell fuhr. Hinter einem Geländewagen (Pkw) war ein üblicher landwirtschaftlicher Anhänger mit Auflaufbremse angekuppelt. Die passende Zugeinrichtung dafür hatte der Fahrzeughalter eigenständig an seinen Geländewagen montiert, dabei jedoch nicht bedacht, dass es dafür einer technischen Abnahme bzw. Bauartgenehmigung bedarf. Auch in diesem Fall musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Oder: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Im Landkreis Harburg musste ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrer eines Zuges, bestehend aus Ackerschlepper und Güllewagen, eingeleitet werden, da seine dafür erforderliche Führerscheinklasse CE nicht mehr gültig war.
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