Ratsbeschlüsse vom 8. Dezember 2022: Balkonkraftwerke und soziale Vorhaben gefördert
Auch am Balkon kann Solarstrom erzeugt werden. Bei der Ratsversammlung am 8. Dezember 2022 wurde dafür eine stärkere Förderung beschlossen. Soziale Projekte und Einrichtungen, die besonders älteren Menschen zugute kommen, wurden mit Fördersummen aus der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist bedacht.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 12.12.2022
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Foto: Solarcarport & Solar-Terrassenüberdachung Neuruppin, https://www.solarcarporte.de/
Hansestadt: Mehr Förderung für Steckersolargeräte für Balkone und Terrassen
Balkonkraftwerk: Solarmodule an der Balkonbrüstung. Foto: https://www.solarcarporte.de/
Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen und anderen innovativen Techniken sind meist nur fürs eigene Haus geeignet. Deshalb wird das städtische Förderprogramm jetzt angepasst: Verstärkt gefördert werden künftig auch Steckersolargeräte. Das hat der Rat der Hansestadt in der Sitzung am 8. Dezember 2022 beschlossen.
Förderung für Balkonkraftwerke erhöht sich
Solche Geräte, auch als Mini-PV, Plug-In- oder Balkon-Kraftwerke bezeichnet, lassen sich auf Balkonen oder Terrassen montieren oder ohne feste Installation aufstellen. Der erzeugte Strom lässt sich direkt im Haushalt nutzen und senkt so die Stromrechnung.
- Der Zuschuss für Steckersolargeräte erhöht sich von bislang 300 Euro auf künftig 30% der Investitionskosten pro Anlage plus 150 Euro Festzuschuss für die Installationskosten.
- Außerdem wird ein Teil der zur Verfügung stehenden Mittel des Förderprogramms für Steckersolargeräte reserviert. Künftig stehen 30.000 Euro allein für die Förderung von Steckersolargeräten bereit. „Damit können grob geschätzt 75 solcher Geräte gefördert werden“, sagt Dr. Karina Hellmann, Lüneburgs Klimaschutzmanagerin.
Antragstellung ab Januar 2023 möglich
Wichtig: Der Fördermittelantrag muss jeweils vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Antragsformulare sind derzeit in Vorbereitung unter https://www.lueneburg-klimaschutz.de/klimafonds/.
Anträge für das Förderprogramm sind ab 1.1.2023 möglich, dabei gilt das Eingangsdatum.
Batteriespeicher nach kurzer Zeit rentabel – Förderung entfällt
Eine Förderung von Batteriespeichern, wie sie zwischenzeitlich in das Programm aufgenommen worden war, entfällt nach dem aktuellen Ratsbeschluss wieder.
„Die Speicher gehören mittlerweile meist standardmäßig zu PV-Anlagen dazu und diese rentieren sich mittlerweile auch ohne Förderung nach kurzer Zeit“, nennt Hellmann einen Grund dafür.
Mehr Information und Kontakt
- Alle städtischen Förderprogramme im Bereich Klimaschutz: https://www.lueneburg-klimaschutz.de/klimafonds/
- Verbraucherzentrale: Stecker-Solar: Solarstrom vom Balkon in die Steckdose – mehr
Umfangreiche Förderung der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für Soziales
Knapp eine Million Euro sollen im kommenden Jahr aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist an die Hansestadt Lüneburg fließen. Das wurde bei der Sitzung des Lüneburger Rats am 8. Dezember 2022 beschlossen.
Gefördert werden insbesondere soziale Projekte, die den älteren Menschen in Lüneburg zugutekommen, so der Stiftungszweck.
Förderung verschiedener Einrichtungen und Vorhaben
Konkret soll die Hansestadt Förderungen erhalten
- für die Mehrgenerationenarbeit des Stadtteilmanagements (311.500 Euro),
- den Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) mit seiner stadtteilorientierten Seniorenarbeit (375.400 Euro),
- für die Mehrgenerationenarbeit der Kirchengemeinde Paul Gerhardt Lüne inklusive Kindertafel (50.000 Euro),
- die interkulturelle Begegnungsstätte mosaique (ebenfalls 50.000 Euro),
- die Mehrgenerationenarbeit in der Zweigstelle Kaltenmoor der Ratsbücherei (24.100 Euro),
- das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus (20.000 Euro) und
- zwei Projekte der Museumsstiftung Lüneburg zur Teilhabe von Seniorinnen und Senioren (44.500 Euro).
Der genaue Förderbetrag ergibt sich dabei nach Abrechnung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwendungen am Ende des Haushaltsjahres. Die Zuschüsse des Landes, der Pflegekasse und des Landkreises Lüneburg werden jeweils abgezogen, wenn sie sich auf die gleichen Fördergegenstände beziehen.
Zweck der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist ist laut Satzung die „Einrichtung und der Betrieb von mildtätigen und sonstigen Einrichtungen sowie Diensten für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe“. Vor diesem Hintergrund werden regelmäßig soziale Projekte auf Antrag der Stadt gefördert.
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Die Idee, Balkonkraftwerke zu fördern, ist wirklich zukunftsweisend und umweltfreundlich. Es ist großartig zu sehen, wie die Stadt Lüneburg in erneuerbare Energien investiert und Bürger ermutigt, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen. Diese Art von Maßnahmen trägt nicht nur zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei, sondern bietet auch finanzielle Vorteile für diejenigen, die Balkonkraftwerke installieren.